Maniacsempire Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Morgen, die IHK Bremen hat sich mal wieder was feines ausgedacht: Ich (und einige andere aus meiner Klasse) hatten letzte Woche mündliche Prüfung. Ein Ergebnis haben wir danach jedoch NICHT erhalten! Weder eine Aussage ob bestanden oder nicht, noch einen provisorischen Wisch, nein GAR NICHTS! Die Ergebnisse soll es nun am 30.06. geben. Wäre ja nett, so eine gemeinsame Zeugnisausgabe, aber die gibt es auch nicht. Stattdessen kommt wohl jeder Prüfungsausschuss für sich nocheinmal zusammen um die Zeugnisse und Ergebnisse auszugeben. Problem 1 dabei: ein weiterer Klassenkamerad war schon vor 2 Wochen dran und hat im Anschluss einen provisorischen Zettel bekommen, wo drauf steht, dass er bestanden hat. Was soll dieses hin und her wieder? Problem 2: Ist das rechtlich überhaupt zulässig, mir das Ergebnis nicht mitzuteilen? Alle denen ich das bisher erzählt habe, haben mich gefragt "was geht da denn ab???". Eigentlich müsste ich doch jetzt nachdem ich alle Prüfungen abgelegt habe auch Recht auf Einsicht haben, oder? D.h. wenn mein PA mir das Ergebnis nicht mitteilen darf, müsste ich doch bei der IHK vorbeigehen können und Einsicht in meine Prüfung verlangen können, oder? Ich bin ja auch gespannt, auf welches Datum unsere Ergebnisse dann datiert sind. Wenn ich am 16.6. meine Prüfung gemacht hab, darf da ja nicht 30.6. stehen, oder? Bei mir kommt vor allem dazu, dass ich übernommen werde. Durch diese Aktion der Handelskammer gehen mir jetzt ja aber 2 Wochen flöten, da ich ja offiziell noch Azubi bin. Das sind ma locker über 500 Euro!!! Dazu kommt noch folgendes Szenario: Man wird nicht übernommen. Geht nach der Prüfung im Glauben noch Azubi zu sein wieder zur Arbeit. Am 30.6. bekommt man dann aber das Zeugnis mit dem realen Datum. D.h. ja dann, man hat 2 Wochen ohne Arbeitsvertrag oder ähnlichem gearbeitet!? Außerdem zieht dann nicht diese Regel, dass wenn man zur Arbeit geht und auch Aufgaben bekommt, dass man dann ein Recht auf Anstellung hat? Komischerweise ist das wohl auch nur wieder bei den Fachinformatikern so. Alle anderen Berufe kriegen auch gleich ihre Ergebnisse. Also ich werde mich heute wohl mal mit der Arbeitnehmerkammer und ggf. meinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, ob das alles so machbar ist... Ich glaube die IHK begibt sich da auf ziemlich dünnes Eis... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 [...] ein weiterer Klassenkamerad war schon vor 2 Wochen dran und hat im Anschluss einen provisorischen Zettel bekommen, wo drauf steht, dass er bestanden hat. [...] Dazu kommt noch folgendes Szenario: Man wird nicht übernommen. Geht nach der Prüfung im Glauben noch Azubi zu sein wieder zur Arbeit. Am 30.6. bekommt man dann aber das Zeugnis mit dem realen Datum. D.h. ja dann, man hat 2 Wochen ohne Arbeitsvertrag oder ähnlichem gearbeitet!? Außerdem zieht dann nicht diese Regel, dass wenn man zur Arbeit geht und auch Aufgaben bekommt, dass man dann ein Recht auf Anstellung hat? [...] Wie Du schon selbst schriebst, handelt es sich bei der Bekanntgabe der Zensur direkt nach der Prüfung nur um ein "provisorisches" Ergebnis - ein vorläufiges und unverbindliches. Solange Du das "richtige" (amtliche) Zeugnis nicht in der Hand hälst, solange bist Du noch Azubi. Ich glaube die IHK begibt sich da auf ziemlich dünnes Eis...Du darfst davon ausgehen, daß "die IHK" recht erfahrene Verwaltungsrechtler in ihren Reihen hat. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Würde das bedeuten, wenn ich nicht übernommen werde und ich bekomme den Wisch auf dem steht bestanden oder nicht bestanden (IHK Berlin), das ich nach der Prüfung noch arbeiten muss, bis ich das Zeugnis habe??? Weil ich das hier anders kenne. Oder hat der Wisch hier eine andere Bedeutung wie dort? Also wieder von IHK zu IHK unterschiedlich? Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniacsempire Geschrieben 21. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Wie Du schon selbst schriebst, handelt es sich bei der Bekanntgabe der Zensur direkt nach der Prüfung nur um ein "provisorisches" Ergebnis - ein vorläufiges und unverbindliches. Solange Du das "richtige" (amtliche) Zeugnis nicht in der Hand hälst, solange bist Du noch Azubi. Das glaube ich aber nicht! Laut Gesetz endet meine Ausbildung mit bestehen der Prüfung! Wenn mir nun der PA sagt, bzw. schriftlich (mit Unterschrift und ggf. Stempel oder sowas) gibt "bestanden" (egal ob nun auf nem Stück Toilettenpapier oder sonstwo), habe ich doch bestanden und somit die Ausbildung beendet!? Du darfst davon ausgehen, daß "die IHK" recht erfahrene Verwaltungsrechtler in ihren Reihen hat. Das mit den Verwaltungsrechtlern mag stimmen... aber das Problem ist, dass bei der IHK Bremen irgendwie nichts sauber läuft. Am 15.6. hat unser Lehrer (auch in einem PA) noch gesagt, die PAs sollen direkt nach der Prüfung sogar das komplette Zeugnis ausgeben! Und am 16.6. sagt mein PA mir auf einmal, sie dürfen GAR NICHTS sagen??? Also am 10.6. provisorisch am 15.6. komplett am 16.6. gar nichts? Das kann doch nicht angehen, oder!? Und alleine die Tatsache, dass einer (und der Rest in seinem PA wohl auch) aus meiner Klasse diese "Bestanden-Bestätigung" schon erhalten hat, ist doch eine Ungleichbehandlung, die ich mir nicht gefallen lassen muss, oder!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Du darfst davon ausgehen, daß "die IHK" recht erfahrene Verwaltungsrechtler in ihren Reihen hat. Was mich nicht davon abhält, die Vorgehensweise nicht gut zu heissen. Es ist ok, wenn nicht gleich die Punktzahl bekannt gegenben wird, aber ein 'bestanden' oder 'nicht bestanden' wäre schon nett, zumal es anderorts wohl so gehandhabt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backdraft Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Und alleine die Tatsache, dass einer (und der Rest in seinem PA wohl auch) aus meiner Klasse diese "Bestanden-Bestätigung" schon erhalten hat, ist doch eine Ungleichbehandlung, die ich mir nicht gefallen lassen muss, oder!? Dann meldet sich der andere aus seiner Klasse auch mal... Ich habe vom Prüfungsausschuss ne ganz Mappe bekommen, in der u.a. ne Bestätigung für den Arbeitgeber über die bestandene Prüfung, als auch ein mit "Prüfungszeugnis" betiteltes Dokument, welches die Noten der einzelnen Prüfungsteile enthält, bekommen. Klingt doch schon ziemlich offiziell, nach Ausbildung beendet, oder? Das Einzige was mir jetzt noch fehlt sind die genauen Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile... wann ich die mal bekomme weiß wohl niemand so genau... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Was mich nicht davon abhält, die Vorgehensweise nicht gut zu heissen. Es ist ok, wenn nicht gleich die Punktzahl bekannt gegenben wird, aber ein 'bestanden' oder 'nicht bestanden' wäre schon nett, zumal es anderorts wohl so gehandhabt wird.Ja, aber auch nur vorläufig. Dieser bestanden / Nicht bestanden Zettel dient als Nachweis des Ende's der Azubi - Zeit. Das endgültige Zeugnis gibt es später offiziell von der IHK. PS: Bisher hat bestanden / nicht bestanden immer gestimmt, auch wenn wir (Prüfer) uns vorher verrechnet hatten. Schliesslich entscheidet endgültig der PA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 @Maniacsempire Leider kann ich nur spekulieren, aber wir hatten auf der IHK-PA-Sitzung letzte Woche einen Fall besprochen, bei dem wir auch so vorgegangen wären. Wobei wir dir dann den Grund (den ich hier bewusst nicht nenne) genannt hätten... Fazit: Das hier hilft dir nichts. Ich bin der Meinung, dass man einem Prüfling am Ende der mündl. Prüfung sagen sollte, was Sache ist - es ist nun mal das "Ende" der Prüfung (außer man muss in die MEP, aber das sollte auch informiert werden). Darum: Ruf die IHK an und bitte um Info, warum du kein Ergebnis erhalten hast. LiGrü Michael (Prüfer aus München mit anderen Ansichten) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniacsempire Geschrieben 21. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Hallo Michael, ich weiß ja nicht, was bei Euch der Grund ist, aber ich denke mit Deiner Spekulation liegst Du falsch! Denn, nicht NUR ICH habe kein Ergebnis bekommen, sondern alle in meinem PA! Iruwen (auch in meiner Klasse) hat in einem anderen Thread das gleiche vorgehen geschildert (weiß aber gar nicht, ob er auch in meinem PA ist). Heute ist ein weiterer Klassenkamerad dran, der in nem anderen PA ist. Werde mal abwarten, wie es bei ihm aussieht. Also ich denke nicht, dass es an mir liegt, falls Du das vermutet hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nextgen Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Ja, aber auch nur vorläufig. Das endgültige Zeugnis gibt es später offiziell von der IHK. d.h. also dass ich am tag der prüfung (und danach) nichtmehr arbeiten gehen muss, wenn ich einen zettel erhalte auf dem "bestanden" etc. steht!? an wen wird das zeugnis verschickt?! wenn jemand nach der prüfung nichtmehr in den betreib geht und dort das zeugnis landet, kann das ja doch noch einige zeit dauern bis man es dann in der händen hält, oder? aber direkt nach hause habe ich noch nie was von der ihk erhalten. nextgen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Ich würde nicht abwarten, sondern sofort mit der IHk telefonisch in Kontakt treten und den Sachverhalt freundlich erläutern. Eigentlich kann es nicht sein, dass sie die Prüflinge hinhalten, denn wie hier schon gesagt wurde müsste wengistens eine Aussage "Bestanden" oder "Nicht bestanden" drin sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniacsempire Geschrieben 21. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 @Sandrin: Das Problem ist zum einen, dass wir am Freitag persönlich in der IHK waren, die für uns zuständige Sachbearbeiterin aber im Urlaub war (was möglicherweise einiges erklärt ). (und nein, wir haben nicht nach der Vertretung gefragt, die hat erfahrungsgemäß noch weniger Ahnung). Und zum anderen ich da wohl kaum anzurufen brauche, weil eben genau dieses Verhalten nicht vom PA kommt, sondern von der IHK so angeordnet wurde! Somit wird mir die IHK da wohl kaum was anderes mitteilen als "das ist dieses Jahr so geregelt"... oder ähnliches... die ganze Geschichte ist ja schon länger in der Diskussion, auch mit unseren Lehrern etc. Deshalb ja die Frage, ob das rechtlich so überhaupt einwandfrei ist, oder man da gegen vorgehen kann. Könnte ja sein, dass da jemand was genaues weiß. Die Tendenz ist ja auch hier ganz klar zu sehen, nur wenn man nichts schriftlich oder im Gesetz hat, ist es ja schwer dagegen anzukommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Was mich nicht davon abhält, die Vorgehensweise nicht gut zu heissen. Es ist ok, wenn nicht gleich die Punktzahl bekannt gegenben wird, aber ein 'bestanden' oder 'nicht bestanden' wäre schon nett, zumal es anderorts wohl so gehandhabt wird.Da bin ich 100-prozentig Deiner Meinung. Man sollte sich aber immer vor Augen halten, daß bei unserer preussischen Bürokratie nur das wirklich gilt, was man mit Stempel beurkundet in der Hand hält. Wir geben daher hier auch immer die fertigen (offiziellen!) Zeugnisse direkt nach der Prüfung an die (ehemaligen) Azubis aus. Gag am Rande: Meine Frau war kürzlich nicht mehr das Kind ihrer Eltern, die Eltern hatten dazu auch noch neue Geburtstage - und ihr Vorname hatte plötzlich eine andere Schreibweise (Mecht(h)ild). Dieser Fehler des Einwohnermeldeamtes liess sich letztlich nur mit unserem Stammbuch wieder korrigieren. ... So mit Stempel und Unterschriften. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniacsempire Geschrieben 21. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 So, nochmal ein Zwischenstand. Ich muss meine Aussage scheinbar teilweise zurücknehmen. Bei der Handelskammer wurde angeblich nichts angeordnet. Den wirklich zuständigen Herren hab ich aber noch nicht erreicht. Das wird aber gleich ein Kollege (der glaube ich auch schonmal Prüfer war und das ganze auch für eine Frechheit hält) übernehmen und sozusagen offiziell im Namen der Firma mal nachfragen. Mal sehen was dabei rauskommt. Was ne Klassenkameradin über die IHK Verden (die ist für sie zuständig) herausgefunden hat: Angeblich kriegt der PA das wohl zeitlich oder sonstwie nicht auf die Reihe das ganze vor dem 30.6. abzuwickeln. Was genaueres konnte sie auch nicht in Erfahrung bringen. Ich verstehe das aber nicht, denn backdraft meinte, es dauerte vom Fachgespräch bis zur Zeugnisübergabe 20 min. Soooo lange kann das ganze also eigentlich nicht dauern, oder? Dazu kommt noch, dass als ich abgebaut habe noch locker Smalltalk usw. war, also nichts von Eile oder so zu sehen. Und während ich nach dem FG gewartet habe, haben die auch irgendwas gedruckt (Drucker stand auf dem Flur und der Vorsitzende hat mehrere Zettel reingeholt). Wo wäre also das Problem, den kompletten Kram zu drucken und auszustellen??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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