Schlaubi Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Hallo, mir haben sich da ein paar Fragen aufgetan bezüglich meiner Übernahme... Meine mündl. Prüfung ist Ende Juni, laut Ausbildungsvertrag endet die Ausbildung mit Erhalt der Gesamtergebnisse. Laut IHK werden die Ergebnisse sofort nach der münd. Prüfung mitgeteilt. Gelten diese Ergebnisse als Zeitpunkt des Abschlusses, oder muss man auf den Schrieb der IHK warten - sobald dieser Eintrifft -> Ausbildungsende?? Wie läuft das mit dem Gehalt? ich habe einen vorl. Vertrag, dort steht als Beginn des Arbeitsverhältnisses der 1. August. Bin ich dann 1 Monat lang arbeitslos? Oder kann man das so regeln, dass ich ohne Pause anfange? Wie siehts dann mit meinem Gehalt aus? Bekomme ich bis 1 August noch Azubi-Gehalt oder schon das vereinbarte? Wie siehts mit Urlaub aus? Ich hab 30 Tage Urlaub bekommen (laut neuem Vertrag) - aufs halbe Jahr gerechnet sind das doch 15 Tage oder? (Aug-Dez) Ich habe noch 14 Urlaubstage übrig aus der Azubizeit...fallen die dann weg oder habe ich dann insgesamt 29 Tage Urlaub für Aug-Dez?? Ich habe schon in unserer Firma nachgefragt, aber irgendwie weiß niemand bescheid. LG und danke schonmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaPaul Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Bei mir war es so: Ich hatte am 20. Januar mündliche Prüfung. Mein neuer Arbeitsvertrag lief ab dem 21. Januar. Im Januar habe ich dann für den Zeitraum 1.-20.01. Azubi-Gehalt und für 21.-31.01. volles Gehalt bekommen. Mein Urlaub lief ganz normal weiter, d.h. ich hatte im ganzen Jahr 30 Tage, unabhängig ob ich den in der Azubi-Zeit oder danach genommen habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISler Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Bei uns (Siemens AG) ist es so, dass der Urlaub aus der Ausbildungszeit nach der mündl. IHK-Prüfung verfällt. Daher sollte man ihn unbedingt abbauen. Ich denke dass es in kleineren Firmen sicherlich Verhandlungssache ist wie die Urlaubsbedingungen gereglt sind. Tja Geld dürftest du wahrscheinlich nicht bekommen. Deine Ausbildung endet mit bestehen der mündl. IHK-Prüfung. Da du erst im August anfängst gibts halt kein Geld im Juli. Es sei denn dein Betrieb bechäftigt dich irgendwie für die Zeit weiter (aber nicht mehr als Auszubildender) und du hast auch keinen Anspruch auf 15 Tage neuen Urlaub von August bis Dezemeber sind es nur 5 Monate d.h. 10 Tage bei 24 bzw 12,5 bei 30 Tagen im Jahr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schlaubi Geschrieben 21. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Tja Geld dürftest du wahrscheinlich nicht bekommen. Deine Ausbildung endet mit bestehen der mündl. IHK-Prüfung. Da du erst im August anfängst gibts halt kein Geld im Juli. Das heißt ich muss auch nicht arbeiten diesen einen Monat und kann mich arbeitslos melden? :marine und du hast auch keinen Anspruch auf 15 Tage neuen Urlaub von August bis Dezemeber sind es nur 5 Monate d.h. 10 Tage bei 24 bzw 12,5 bei 30 Tagen im Jahr Das heißt ich hätte im Prinzip 12,5+14=26,5 Tage von August - Dezember Urlaub richtig? Ich stell' schonmal folgende E-Mail in den Enfwürfe-Ordner meines Mail-Proggys, welche autom. Ende dieses Monats verschickt wird: Hallo Liebe Mitarbeiter, wir sehen uns Weihnachten, Mfg .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISler Geschrieben 21. Juni 2004 Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 also wie gesagt du dürftest ium Juli arbeitslos sein wenn dir dein Ausbildungsbetrieb keine Übergangsmöglichkeit bietet!!! Und dass du die 14 Tag behalten darfst nach der mündlichen prüfung halte ich erst mal für ein Gerücht - freu dich nicht zu früh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schlaubi Geschrieben 21. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2004 Und dass du die 14 Tag behalten darfst nach der mündlichen prüfung halte ich erst mal für ein Gerücht - freu dich nicht zu früh Naja, zumindest müssen sie mir die Tage ausbezahlen laut dieser Seite => Frage 58. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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