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internes Projekt - "keine" Kosten?


Quoth

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Meine Kollegin Melanie hat am 29. mündliche Prüfung und jetzt überlegt sie, was sie sagen soll, wenn die Prüfer sie nach den Kosten ihres Projekts fragen. :confused:

Das Projekt ist eine kleine Softwareverwaltung die ausschließlich intern genutzt wird und komplett von ihr alleine entwickelt wurde.

Da sie nun aber in einer Tipps und Tricks Section mal gelesen hat, dass man nicht sagen soll "Naja - 70x meinen Azubi-Stundenlohn" überlegt sie halt, was man stattdessen sagen könnte. :confused:

Any ideas?

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Grübelt auch mal, ob es auch einen Nutzen gibt? Vielleicht kann man den dann mit "Automatisation" oder sogar monetär darstellen? Das Thema heißt eben Kosten-/Nutzenbetrachtung. Und irgendetwas sollte schon heraus kommen...

LiGrü

Michael (Nutzentheoretiker)

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"Naja - 70x meinen Azubi-Stundenlohn" überlegt sie halt, was man stattdessen sagen könnte. :confused:

Aber doch nur, weil man vergleichbare Projekte an externe Kunden kaum mit Azubi - Lohn kalkulieren würde. :D

Und ausserdem dürfte es an Kosten noch lange nicht alles sein - so ein Arbeitsplatz, der kostet Geld - Miete, Licht, Strom, Reinigung, Telefon, Internet, (vielleicht nen Computer ???).

Ergo: Muß der Nutzen schon sehr gewaltig werden.

Ein kleiner Kaufmann.

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Bei mir auf Arbeit konnte man erst gar nicht die SW Kosten (die SW die benötigt wurde) zusammen rechnen, sowie die HW, die genutzt wurde. Der Aufwand wäre zu groß dazu gewesen. Aus diesem Grunde sollten wir nur den Azubi-Gehalt angeben und das mussten alle Azubis (über 100) bei uns so machen.

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  • 8 Monate später...

hatte keine kostenaufstellung in meiner doku.

sie haben gesagt es war die beste doku seit jahren (99,4%)

wurde auch im fachgespräch nicht nach kosten gefragt.

zu meinen kollegen die ne kostenaufstellung hatten ham se gesagt

"wer hat euch denn den ****** erzählt das ihr da ne kostenaufstellung mitreinbringen sollt?das ist total unnötig"

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hatte keine kostenaufstellung in meiner doku.

sie haben gesagt es war die beste doku seit jahren (99,4%)

[...]. zu meinen kollegen die ne kostenaufstellung hatten ham se gesagt

"wer hat euch denn den ****** erzählt das ihr da ne kostenaufstellung mitreinbringen sollt?das ist total unnötig"

Ich würde mich lieber mal nicht darauf verlassen, dass ein kompletter Prüfungsauschuss die Verordnung nicht kennt, in der die Prüfungsinhalte geregelt sind.

gruss, timmi

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Ich denke es kommt auf das Projekt an und bin mittlerweile zu der Meinung gekommen, dass das jeder angesichts seines Projektes selber überlegen muss. So stehts auch in den Hinweise für die Prüflinge von meiner IHK drin.

Ich persönlich mache eine Kostenaufstellung. Jedoch keine Amortisierungsrechnung. Wenn ich deswegen durchfalle lasse ich es euch wissen. ;)

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Ich persönlich mache eine Kostenaufstellung. Jedoch keine Amortisierungsrechnung. Wenn ich deswegen durchfalle lasse ich es euch wissen. ;)

Durchfallen wirst Du deshalb alleine wohl kaum. Aber, wenn alles mit rechten Dingen zu geht, dann müsstest Du dafür Punktabzüge bekommen. Denn es wird im inzwischen wohlbekannten §15 (2b) eindeutig verlangt, dass wirtschaftliche Vorgaben beachtet werden müssen. Und das ist ohne K/N nicht möglich. Also MUSS das im Interesse der nachvollziehbaren Gleichbehandlung aller Prüflinge Abzüge geben. Denn sonst dürfte ich einem Prüfling, der diesen Punkt erfüllt hat ja auch keine Punkte dafür geben.

gruss, timmi

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Wie drückt man denn vorhandene Hardware in zahlen aus ?

Einfach den ungefähren Zeitwert nennen ?

habt ihr noch ne Idee wie man vorhandene strukturierte Verkabelung die man nur zu einem kleinen Teil mitnutzt in seiner Kostenaufstellung nennen soll ?

Die Gesamtverkabelung über 5 Etagen hat über 2,5 Mio gekostet. Soll ich das einfach runterbrechen auf x Switche und x LWL Strippen ?

Meine Kollegen fragen mich schon die ganze Zeit was für komische Fragen ich stelle. :D

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Bei mir werden die Projekte nach MA-Tagen den anfordernden Abteilungen in Rechnung gestellt (ein MA "kostet" am Tag XXX €, incl. Büro, PC, Software, ...).

Ich habe für mein 70-Std-Projekt 10 MA-Tage (9,2 um genau zu sein, aber Bruchteile von Tagen gibt es nicht) hingeschrieben - aber mit der Nutzenrechnung werde ich bei einem Diagnose-Hilfs-Modul auch etwas ins Trudeln geraten - woher soll ich schätzen können, wie oft wie viele wieviel Zeit durch mein Modul einsparen? :confused:

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Das MUSS die Buchhaltung wissen. Das ist der sogenannte Buchwert, der sich nach Anschaffungspreis minus jährlicher Abschreibung errechnet. Mit dem "Zeitwert" hat das buchhalterisch nix zu tun.

Tja. Wenn ich da mal Einsicht hätte bzw. Auskunft bekommen würde. :rolleyes:

Dann müsste ich z.B. einen einzelnen LWL-Sternverteiler auf die einzelnen Fasern aufteilen, wieviele Fasern mein Netzwerk belegt und davon dann den Buchwert ermitteln.

Das is echt Wahnsinn find ich. Bei Kundenaufträgen oder bei kleineren Netzwerken ist das machbar, aber selbst Kollegen meinten das sei extremst schwer.

Schei....ich glaub ich geb auf und schreib da fiktive - realistische Werte - hin mit dem Hinweis dass die korrekten Zahlen nicht verfügbar waren.

Wenigstens die Switche sind so alte (1996) dass die längst abgeschrieben sein müssten. (Buchwert =1 EUR)

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Wie kommst Du bei einer linearen Abschreibung auf einen Restbuchwert von 1 Eur? ;)

Wenn Du nicht nen Mädel (und auch noch Mod) würd ich jetzt ein Wort einwerfen dass mit [....eisserin] einwerfen. Theoretisch haste Recht. :mod:

Aber praktisch werden abgeschrieben Dinge doch mit 1 EUR noch aufgeführt ?!

JETZT VERUNSICHER MICH NICH NOCH ! ;)

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Wenn Du nicht nen Mädel (und auch noch Mod) würd ich jetzt ein Wort einwerfen dass mit [....eisserin] einwerfen. Theoretisch haste Recht. :mod:

Wenn ich theoretisch recht habe und Du mich mit so einem Wort belegen würdest, würdest Du eingestehen, dass Dich mein Rechthaben ärgert und Du falsch liegst, noch dazu, wo ich weiblich bin. Weia, sehr verräterisch. :D :floet:

Aber praktisch werden abgeschrieben Dinge doch mit 1 EUR noch aufgeführt ?!

JETZT VERUNSICHER MICH NICH NOCH ! ;)

Nein, ich verunsicher Dich nicht, ich erkläre es: ;)

Nach § 7 EStG werden u.a. Computer linear abgeschrieben, nach AfA-Tabelle 3 Jahre zu jeweils einem Drittel. Restbuchwert ist Null, so bleiben sie auch als Anlagegut nach Handelsrecht im Anlagevermögen stehen, wenn sie nicht veräussert, verschrottet o.ä. werden.

Nicht verwechseln mit einem "symbolischen Preis" von 1 Eur bei Veräusserung.

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Wenn ich theoretisch recht habe und Du mich mit so einem Wort belegen würdest, würdest Du eingestehen, dass Dich mein Rechthaben ärgert und Du falsch liegst, noch dazu, wo ich weiblich bin. Weia, sehr verräterisch. :D :floet:

Ja, ja und nein. ;)

Nein, ich verunsicher Dich nicht, ich erkläre es: ;)

bist ja garnich so. WUsst ichs doch. :)

Nach § 7 EStG werden u.a. Computer linear abgeschrieben, nach AfA-Tabelle 3 Jahre zu jeweils einem Drittel. Restbuchwert ist Null, so bleiben sie auch als Anlagegut nach Handelsrecht im Anlagevermögen stehen, wenn sie nicht veräussert, verschrottet o.ä. werden.

Ich hab hier nen CD Kurs. Bei dem steht es tatsächlich etwas anders drin. Es steht, dass es mit 1 EUR im AV stehen bleibt. Naja. Wurde das mal geändert ?

Ich lasse mich ja gern belehren. :)

Das Netzwerk wird wahrscheinlich teils/teils abgeschrieben. DIe Verkabelung war sicher nicht nur für 3 Jahre vorgesehen. Die Switche hingegen auch nicht unbedingt auch nicht so lange wie die LWL-Kabel.

Ich habs ganz grob schätzen müssen. Selbst in der Buchhaltung wußte es keiner genau, weil da mehrere Firmen dran waren und Teile davon wieder geleased und wieder andere Teil gemietet wurden.

Man muss es ja nich übertreiben. Ich muss ja nich Buchhalter werden. ;)

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Wir sprechen immer von Kosten-/Nutzenanalyse, oder?

Also - selbst wenn es keine Kosten gibt (was wir ja gerne bezweifeln): Wo ist der Nutzen des Projekts? Ich habe sehr gute Angaben von Menschen ganz ohne Zahlen erhalten. Man muss nicht immer Arbeitsstunden rechnen. Rechnet auch mal mit Benutzerstunden, Wartungskosten, Aufwand für Bedienung, manuelle Tätigkeiten, regelm. Updates, Umwege, Doppelspeicherung, diverse Hardware (statt einer) usw und so fort...

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Ich hab hier nen CD Kurs. Bei dem steht es tatsächlich etwas anders drin. Es steht, dass es mit 1 EUR im AV stehen bleibt. Naja. Wurde das mal geändert ?

Man kann mt einem sog. Erinnerungswert von 1 Eur bilanzieren, aber das ist nur üblich, wenn das Anlagegut nach der geschätzten Nutzungsdauer tatsächlich noch nutzungsfähig ist. Früher hatten Computer eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren, die geschätzten Nutzungsdauer wurde aber vor ein paar Jahren auf 3 Jahre "angepasst". Bei Computern ist es unüblich, sie mit einem Erinnerungswert zu versehen.

Eine Kostenrechnung soll schlüssig sein, d. h. ja nicht automatisch, Gegenstände mit Buchwert "Null" nicht aufzuführen. ;)

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Hab ich jetzt so gemacht. Die Rechner stehen mit 0 EUR in meiner Kostenaufstellung.

Zum Thema Kosten/Nutzenanalyse (Amo-Rechnung) sag ich besser nix mehr. ;) Ich halt mich an die Empfehlungen meiner IHK die ich schriftlich hab und gut is.

Bimei, wie würdest DU denn Netzwerkkomponenten aufsplitten ? Doch sicher nicht alles einfach 3 Jahre, oder ?!

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Bimei, wie würdest DU denn Netzwerkkomponenten aufsplitten ? Doch sicher nicht alles einfach 3 Jahre, oder ?!

Bzgl. Abschreibung?

Für eine strukturierte Verkabelung werden i.d.R. 8-10 Jahre Nutzungsdauer gerechnet, für andere Netzwerkkomponenten 2-4 Jahre.

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