2-frozen Geschrieben 4. Juli 2004 Teilen Geschrieben 4. Juli 2004 @Doham: Full Ack! ...traurig, dass so wenig junge Leute sich für sowas engagieren. Frozie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mark247 Geschrieben 5. Juli 2004 Teilen Geschrieben 5. Juli 2004 Gott, wie mir solche Aussagen auf die Eier gehen. Könnt ihr euch vielleicht vorstellen, dass es Leute gibt die ihr eingenes Leben auf die Reihe kriegen wollen, bevor sie Zivi oder Wehrdienst machen wollen? Oder Leute, die es überhauptnicht machen wollen weil sie für sich keinen Nutzen darin sehen (und jetzt kommt mir nicht mit Wohltaten für die Allgemeinheit an, wir leben in einer kapitalistischen Welt und wenn die Leute die mir meine Brötchen finanzieren nur an ihr Wohl denken, dann kann MIR das auch niemand verdenken)? Ich bin nicht grundsätzlich gegen den Wehrdienst, ich hasse es nur zu etwas gezwungen zu werden, was ich nicht machen will. Ich mein, klar, wenn ich muss, dann muss ich, nur werd ich vorher alles dran setzen nicht zu müssen. Oder soll ich dann als 50jähriger Kioskbesitzer, der grad so seine Ausgaben zahlen kann zurückschauen und mir sagen "Mir gehts zwar richtig dreckig, aber es war eine gute Sache die Ausbildung zu schmeißen und 9 Monate lang Zivi oder Wehrdienst zu machen - das hat mich echt weit gebracht und ****** auf das geregelte Leben was ich führen könnte wenn ich das nicht gemacht hätte!"?? Sorry, aber ich kümmer mich in erster Line um meine Angelegenheiten, Familie und Freunde, und wenn dann noch Zeit bleibt und ich den Willen dazu habe, dann mache ich FREIWILLIG etwas in der Art. Ausserdem: Was helfen dem Staat Wehrdienstleistende oder Zivis die das was sie tun müssen eigentlich überhauptnicht tun wollen? Bezogen auf den Wehrdienst, sollen sie dann nach Afghanistan oder sonstwohin und da kämpfen obwohl es ganz klar gegen ihre Überzeugung geht? Schraubt den Patriotismus mal ein bißchen runter, sonst enden wir noch wie die USA und da is wohl jedem klar wie angeschissen die Bevölkerung ist. 1. Kein deutscher Wehrdienstleistender wird dazu gezwungen Auslandsdienst zu leisten! 2. Wo liest Du Patriotismus in meinen Psotings? 3. Dein unqualifizierteer Bezug zur USA zeigt mir mehr als deutlich, wie ich Dein Posting und Deine "Meinung" einzuordnen habe. Vielen Dank, kein Bedarf zu weiterer Diskussion! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 5. Juli 2004 Teilen Geschrieben 5. Juli 2004 Gott, wie mir solche Aussagen auf die Eier gehen. [...] Bezogen auf den Wehrdienst, sollen sie dann nach Afghanistan oder sonstwohin und da kämpfen obwohl es ganz klar gegen ihre Überzeugung geht? Schraubt den Patriotismus mal ein bißchen runter, sonst enden wir noch wie die USA und da is wohl jedem klar wie angeschissen die Bevölkerung ist. Arbeitsauftrag 1. Informiere Dich nochmal genau über Wehrdienst, den Unterschied zwischen Grundwehrdienstleistenden (W9) und freiwillig längerdienenden Wehrdienstleistenden (FWDL) 2. Überlege danach nochmal, was an deinem Posting falsch ist 3. Untersuche den Unterschied zwischen einer Berufsarmee und einer Wehrpflichtarmee. PS: Nur mal so als Tipp: Grundwehrdienstleistende werden nicht in Auslandseinsätze abkommandiert. Schon allein wegen der kurzen Verpflichtungsdauer. Einzig die Grundwehrdienstleistenden, die freiwillig einige Monate dran hängen, haben die Chance ins Ausland zu kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 7. März 2008 Teilen Geschrieben 7. März 2008 Hallo, Thema Bundeswehr muss ich doch mal was zu sagen ^^ 1. ich habe damals vergessen anzugeben, dass ich die Schule nach der 10 gewechselt habe (die dachten ich wäre immer noch aufm gymi -> 13), war schon auf der hbfs (12 jahre) in der 12 haben sie mich dann einberufen und ich habe dort neue schulbescheinigung mit hingebracht. Gab keinerlei Probleme damit, wurde geändert und ich wurde nichtmal angemault 2. ein Kumpel von mir hat sein Praktikum in Fritzlar bei der Bundeswehr gemacht, es war einfach nur schrecklich meinte er, nichts dagewesen und die leute hätten keine ahnung wie auch schon unsere Lehrer, die deren Fachinformatiker abnehmen meinten. Daher BW als Arbeitgeber? Für mich nicht. mfg Christian, 19, Kassel ps: ein Tipp von mir, sei ehrlich und spiel keine Spielchen, dann gewinnste am ehesten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 7. März 2008 Teilen Geschrieben 7. März 2008 Hallo Soldiar ! Wirf mal einen kleinen Blick auf das Datum: das Thema ist vier Jahre alt ! :) (Letzter Beitrag vom 05.07.2004.) Es ist aber immer wieder lustig, dass diese "ganz alten Sachen" wieder ausgegraben werden ... ! Gruß, fach_i_81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 8. März 2008 Teilen Geschrieben 8. März 2008 Hallo fach_i_81, ach herjemine, das fiehl mir ja nun gar nicht auf... Scheint wohl ein Fehler in der Forensoftware zu sein, denn dieser Beitrag wurde ganz oben angezeigt (sogar unter der Fornübersicht wurde er schon angezeigt). Daher sorry Hatte nicht vor herumzugraben, dachte es wäre ein "brandneuer" thread mfg Christian, 19, Kassel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
in-ane Geschrieben 7. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2008 zu viel unwissen ist im Raum. Ich wollte Offizier werden und habe mich daher intesiv mit der Bundeswehr beschäftigt. Punkt 1. Man kann als Deutscher bis zum 24 Lebensjahr zur Bundeswehr jedoch trifft folgendes auf dich zu § 5 Grundwehrdienst (1) 1Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt 1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist, wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§ 3 Abs. 2) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten, c) nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben, d) nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden oder e) wegen Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides oder der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten; 2. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während ... zum zweiten es wird immernoch in mehrere T Zonen unterteilt T1 = unbedenklich überall einsetzbar T2 = teilweise unbedenklich einsetzbar T3 = vorrübergehend Wehrdienstuntauglich T4 = Ausgemustert (Ich wurde T4 wg. einer chronischen Erkrankung gemustert) Ausserdem denke ich wird dir kein KWEA KNÜPPEL zwischen die Beine werfen, wenn du klar sagst das du eine Ausbildung begonnen hast ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 7. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2008 @in$ane 1.) Der Thread ist schon uralt - siehe oben, begonnen am 27.06.2004, wurde eröffnet von User @Salzlake, dessen Fall hier wahrscheinlich schon längst (seit 4 Jahren) nicht mehr relevant ist. 2.) T3 gibt es nicht mehr. das war früher "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" Abgeschafft am 1. Oktober 2004. 3.) T4 wäre vorübergehend nicht wehrdienstfähig, was bedeutet, dass die Tauglichkeit noch nicht beurteilt werden kann. (Also das, was Du weiter oben fälschlicherweise als T3 bezeichnet hast.) 4.) "Ausgemustert" ist T5, nicht etwa T4, siehe oben. 5.) T1 hat als korrekte Definition "voll verwendungsfähig", bei T2 lautet die korrekte Definition "verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten" (nicht etwa "unbedenklich überall einsetzbar" oder "teilweise unbedenklich einsetzbar", das hat nichts mit "unbedenklich" zu tun.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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