Minotaur Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Hi, hatte vorhin meine mündliche Abschlussprüfung und anhänngend die Ergänzungsprüfung! Die mündliche habe ich bestanden, die Ergänzungsprüfung nicht! Somit habe ich auf der Bescheinigung auch "nicht bestanden" stehen! Wie läuft das Ganze nun ab? Ich muss die schriftliche im Winter nochmal wiederholen, kann aber theoretisch gleich vom Betrieb gehen, da ich die mündliche ja bestanden habe und ich die schriftliche extern nochmal wiedeholen kann?? Bitte um kurze Aufklärung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nr. 1 Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Servus, genauso erging es mir auch. Habe auch die mündliche Prüfüng bestanden und bin durch die Ergänzungsprüfung ( in GH1 ) durchgefallen. In welchem Fach war es denn ? Es läuft so ab, dass am nächsten Termin du das Fach nochmal schriftlich wiederholen musst. Das ist vorraussichtlich am 24.11.04. Die anderen Prüfungsfächer musst du nicht nochmal schreiben. Wie es mit dem Betrieb aussieht und ob du gleich gehen kannst, weiss ich nicht, aber das glaube ich auch nicht. Viele Grüsse Nr. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberMaus Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Hi, hatte vorhin meine mündliche Abschlussprüfung und anhänngend die Ergänzungsprüfung! Die mündliche habe ich bestanden, die Ergänzungsprüfung nicht! Somit habe ich auf der Bescheinigung auch "nicht bestanden" stehen! Wie läuft das Ganze nun ab? Ich muss die schriftliche im Winter nochmal wiederholen, kann aber theoretisch gleich vom Betrieb gehen, da ich die mündliche ja bestanden habe und ich die schriftliche extern nochmal wiedeholen kann?? Bitte um kurze Aufklärung! Ähm.. IHK anrufen und nachfragen? wie lange würde denn dein Vertrag noch gehen mit deiner Firma? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
clio2004 Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Hallo zusammen, mir ist nur bekannt, das der Betrieb verpflichtet ist, einen max. ein weiteres Jahr auszubilden. Fällt man danach noch einmal durch die Prüfung, kann er einen auf die Strasse setzen. Die Frage ist, ob du weiterhin in diesem Betrieb arbeiten bzw. ausgebildet werden möchtest, oder ob der Betrieb will das du gehst, das ist mir aus deiner Frage nicht ganz klar geworden! :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 28. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Hi, warum bekommt man nur einen vorläufigen Zettel auf dem steht "Gesamtprüfung bestanden" oder "Gesamtprüfung nicht bestanden" und nicht dass man den Teil A bestanden hat und den Teil B wiederholen muss??? Es ist doch so, dass mit dem Bestehen der Prüfung die Aubildung endet. Nachdem ich jetzt qusi nur halb bestanden habe und ich ab sofort wo anders anfangen könnte bin ich doch nur bis maximal 31.08. noch an das Ausbildungsverhältnis gebunden oder? Das heisst wenn der Betrieb und ich uns einigen können, dass ich gleich gehen kann, müsste das doch klappen! Ansonsten dann spätestens bis zum 31.08! Aber nicht bis nach der schriftlichen??? Denn so wie ich gehört habe kann ich die schriftliche auch extern nachholen und brauche nicht mehr bis zum Bestehen in der Firma bleiben! Hoffentlich kann mir das jemand genau sagen! P.S. Clio warst zu schnell Ich will so schnell wie möglich gehen, weil es um die Kohle geht! So würde ich ja weiterhin nur Azubi Vergütung bekommen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::JE::.. Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Ich will so schnell wie möglich gehen, weil es um die Kohle geht! So würde ich ja weiterhin nur Azubi Vergütung bekommen! Das ist doch eigentlich ganz einfach ^^ Bist Du noch Azubi oder nicht? Das Ausbildungsverhältnis wird mit bestehen der Abschlussprüfung beendet. Da Du nicht bestanden hast, ist es auch nicht beendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Das ist nicht richtig so. Normaler Weise wird das Ausbildungsverhältnis mit nicht bestander Prüfung verlängert. Er kann es allerdings selbst beenden. Das wäre als würdest du mitten in der Ausbildung die Kündigung einreichen. Allerdings kenn ich da die Regel mit der Kündigungsfrist nicht. Du kannst die Prüfung dann auch alleine nachholen. Nur diese kostet einiges! Allerdings war da noch was mit der Schulpflicht. Soweit ich weiß bist du bis zu einem bestimmten Zeitpunkt schulplichtig. Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberMaus Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Das ist doch eigentlich ganz einfach ^^ Bist Du noch Azubi oder nicht? Das Ausbildungsverhältnis wird mit bestehen der Abschlussprüfung beendet. Da Du nicht bestanden hast, ist es auch nicht beendet. Sehe ich auch so.. aber, wenn du gehen möchtest kannst du das auch, denk ich.. nur, ich glaub, du muss dann ne gebühr zahlen für die Prüfung, glaub ich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 28. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 So hab gerade mit der IHK telefoniert und die meinten dass ich schon sofort gehen kann und die schriftliche Prüfung extern nachholen kann! Ich muss lediglich die Prüfungskosten dann selber tragen (sind nur ein paar €)! Also ist doch nicht so einfach wie Du behauptet hast und dem ist nicht so! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
clio2004 Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Hier hab ich vielleicht was gefunden: http://www.hwk-duesseldorf.de/ausbild/beratung/fragen3.html "Es ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags, dass bei Nichtbestehen der Prüfung eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlangt werden kann. Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren stattgeben. Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags. Zur Wiederholungsprüfung kann sich dann der Auszubildende selber anmelden; in diesem Fall aber muss die Prüfungsgebühr vom Lehrling selbst getragen werden." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::JE::.. Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 ja ok, hatte nen denkfehler drin :confused: Du bist aber zumindest noch Azubi bis zum kompletten bestehen der Prüfung. Wo Du Azubi bist ist natürlich dein Ding. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT2004 Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Wenn du in deinem Betrieb nicht bleiben willst, hast du die Möglichkeit bis zu dem datum welches auf dein Vertrag steht da zu bleiben, oder ihr macht einen Aufhebungsvertrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 28. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Danke für eure Antworten! Weiss zufällig jemand wieviel genau das kostet, wenn ich die Prüfung selbst tragen muss?? (das mit den paar € nehm ich zurück, da ich auch schon andere Summen gehört habe) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT2004 Geschrieben 28. Juni 2004 Teilen Geschrieben 28. Juni 2004 Ruf wegen dem Preis einfach mal bei deiner zuständigen IHK an. Ich schätze die Kosten auf ca. 100 Euro. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 29. Juni 2004 Teilen Geschrieben 29. Juni 2004 Ruf wegen dem Preis einfach mal bei deiner zuständigen IHK an. Ich schätze die Kosten auf ca. 100 Euro. Soweit ich weiß, liegt der Preis höher. Ich habe ihn Mal gehört. Ich glaube, es waren 250€. Aber erkundige dich wirklich am Besten bei der IHK. Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Soweit ich weiß, liegt der Preis höher. Ich habe ihn Mal gehört. Ich glaube, es waren 250€. Aber erkundige dich wirklich am Besten bei der IHK. Gruß soccer1981 hui, alter schwede :eek also in dem fall würde ich eindeutig in diesem betrieb bleiben. das ist ja ein halbes azubi-monatsgehalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 wenn er einen normalen Job antreten kann, dann sind 250€ durchaus drinnnen. In dem halben Jahr hat er die locker finanziert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Nur mal so am Rande bemerkt: der Thread ist aus dem Jahr 2004. :old Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 *gacker* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 Nur mal so am Rande bemerkt: der Thread ist aus dem Jahr 2004. :old is aber trotzdem interessant, was sowas kostet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 is aber trotzdem interessant, was sowas kostet Aber das ändert sich doch regelmässig. *mitgacker* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 Aber das ändert sich doch regelmässig. *mitgacker* ja, was weiß denn ich is ja egal, ich halt mich hier jetzt raus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 Aber das ändert sich doch regelmässig.Meinst du jetzt geographisch oder zeitlich gesehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 Zeitlich. Nur rein zeitlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 Geographisch gibt es in der Höhe der Prüfungsgebühren durchaus auch heftige Differenzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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