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Rechtliches Problem bei der Beschränkung der Editierbarkeit v. Postings?


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Hallo!

Die Frage richtet sich jetzt mal speziell an die Mods bzw. die Forenbetreiber, aber natürlich dürfen auch die anderen was sagen. ;):D

Kann es zu rechtlichen Problemen kommen, wenn man Usern nur eine begrenzte Editierbarkeit ihrer Postings zugesteht und dies nicht irgendwo in den Nutzungsbedingungen o.ä. verankert?

Nicht falsch verstehen, ich halte diese Funktion für überaus sinnvoll und möchte sie nicht missen! So überlegt man sich wenigstens dreimal was man schreibt...meistens jedenfalls. Auf einem anderen Forum, das ich regelmässig besuche (ja, es gibt auch ein Leben ausserhalb von Fi.de :D), taucht immer wieder das Problem auf, dass User Tage oder Wochen später ihre Postings editieren und damit ganze Diskussionen regelrecht zerpflücken. Der Forenbetreiber hat die Löschfunktion für die User schon abgestellt und nun wird rege über die Editierbarkeit der Postings diskutiert. Eine abgestellte Löschfunktion hilft ja nix, wenn jeder die Möglichkeit hat, seinen kompletten Text nach einer Woche trotzdem noch zu löschen, oder?

Eine Userin meinte, sie als Admin eines anderen Forums (der Freund von der Nichte meines Neffen...) hätte die Editierbarkeit nicht eingeschränkt, weil es im Zweifelsfall bei Userbeschwerden zu rechtlichen Konsequenzen (freie Meinungsäusserung, tralala) kommen kann. Allerdings würde sich meiner Meinung nach dieses Problem -sofern überhaupt vorhanden- mit einem Verweis in den Nutzungsbedingungen/Boardregeln erledigen, oder?

Würde mich mal interessieren, wie die Sachlage ungefähr ist bzw. was hier für Erfahrungen gemacht wurden, da sich der Admin von besagtem Forum momentan noch ziemlich ziert, seinen Usern nach einer gewissen Zeit einen virtuellen Maulkorb zu verpassen.

Grüssle

Saga

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Ich würde das ganze wie einen Leserbrief sehen. Wird dieser in der Zeitung abgedruckt, dann ist das Editieren auch nicht mehr möglich. Und da der User doch nicht daran gehindert wird, ein weiteres Posting mit einer "Gegendarstellung" zu veröffentlichen denke ich dass es ok sein müsste.

Do*derinseinemKlassenforumzumGlücknochkeineDiskussionendarüberhat*ham

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Eine Userin meinte, sie als Admin eines anderen Forums (der Freund von der Nichte meines Neffen...) hätte die Editierbarkeit nicht eingeschränkt, weil es im Zweifelsfall bei Userbeschwerden zu rechtlichen Konsequenzen (freie Meinungsäusserung, tralala) kommen kann. Allerdings würde sich meiner Meinung nach dieses Problem -sofern überhaupt vorhanden- mit einem Verweis in den Nutzungsbedingungen/Boardregeln erledigen, oder?

Würde mich mal interessieren, wie die Sachlage ungefähr ist bzw. was hier für Erfahrungen gemacht wurden, da sich der Admin von besagtem Forum momentan noch ziemlich ziert, seinen Usern nach einer gewissen Zeit einen virtuellen Maulkorb zu verpassen.

Ich bin kein Mod und sag trotzdem was... "freie Meinungsäußerung", wo wird die denn eingeschränkt? Das ist ja wiedermal ein Totschlagargument ;) Der User darf ja (mehr oder weniger) sagen was er/sie will. Und wenn es hinterher nicht mehr passt schreibt er/sie das in einem Beitrag am Ende des Threads. Punkt aus.

Wenn jemand nach Wochen den Beitrag ändert passt der ganze Thread ja nicht mehr und es kommt schon eher der Beweis Unterschlagung und Vertuschung gleich (um mal bei solchen juristischen Ausdrücken zu bleiben).

Wer etwas sagt soll auch dazu stehen, und wenn er/sie es sich anders überlegt genügt ein weiterer Beitrag (eine Gegendarstellung sozusagen).

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Aus diesem Grund ist auch das Löschen eines Mitgliedes nicht möglich, so das eine Zuordung auf jeden Fall gegeben ist.

Wobei aber ein Mod oder Admin die Möglichkeit hat einen Beitrag zu editieren. Legt man also dem Mod einen gute Begründung für seinen Änderungswunsch da, ist das jederzeit machbar. Dies wird allerdings auch protokolliert und kann nachverfolgt werden.

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Wobei aber ein Mod oder Admin die Möglichkeit hat einen Beitrag zu editieren. Legt man also dem Mod einen gute Begründung für seinen Änderungswunsch da, ist das jederzeit machbar. Dies wird allerdings auch protokolliert und kann nachverfolgt werden.

Mir persönlich sind die vorgebrachten Argumente ja durchaus bekannt und einleuchtend, der betreffende Admin sieht's ja genau so. Aber irgendwie hat er sich angewöhnt, sich rechtlich nach allen Seiten abzusichern, womit die ganze Sache zäh wird. Ich bin ja der Meinung, dass er auf seinem Forum das Hausrecht hat, wie ein Barbesitzer in seiner Kneipe. So lange er die Domain pachtet, das Forum hostet und dafür die Knete ablöhnt ist es imho seine Entscheidung, wer wie lange rumeditieren darf oder nicht. Aber wie gesagt sind eventuelle rechtliche Konsequenzen eben auch ein Bedenkenfaktor... :rolleyes:

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Aber wie gesagt sind eventuelle rechtliche Konsequenzen eben auch ein Bedenkenfaktor... :rolleyes:

Rechtliche Konsequenzen seh ich da für ein "nicht editieren" überhaupt nicht. Wie gesagt, eher das Gegenteil. Stell dir vor es stellt einer Strafanzeige wegen Beleidigung im board (is ja möglich). Der beschuldigte geht hin und ändert das schnell... und dann? Ändert es von mir aus auch 10 mal hintereinander... ich weiss ja nicht ob ein Board wirklich alle Änderungsstände sichert, kann es mir aber nicht vorstellen.

Was soll das denn bitte mit freier Meinungsäusserung zu tun haben wenn man etwas geschriebenes nicht mehr verändern kann? Oder auch sonstige Konsequenzen sind mir absolut schleierhaft. Aber was sich manche unter ihrem "Recht zu sagen was sie Denken" vorstellen sieht man ja auch hier im Board ab und zu und so mancher Mod kann dir da bestimmt auch Geschichten erzählen...

Er hat garnichts zu befürchten wenn er das Editieren nur 10 Minuten zulässt. Das sag ich als jurist. Laie aber aus vollster Überzeugung.

P.S. Ich würde zu gern mal die Argumentation von jemand hören, der aus irgendwelchen jur. Gründen die "Editierbarkeit für immer" fordert ;)

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So sehe ich das auch. Wenn man etwas in ein Board setzt, dann weiss man im voraus, dass es mit dem Augenblick des Abschickens in die "public domain" uebergeht und damit der eigenen Kontrolle entzogen ist. Webboards sind eben nicht zuletzt auch so etwas wie "Usenet mit anderen technischen Mitteln", und im Usenet war es schon technisch nicht moeglich, die vielen weltweiten Kopien eines Beitrags zu loeschen.

Wenn man Beitraege entfernt haben will, zieht uebrigens Meinungsfreiheit ueberhaupt nicht. Man koennte hoechstens mit dem Urheberrecht argumentieren. Nur wie? - Man hat ja mit dem Abschicken konkludent bekundet, dass der Inhalt in der Oeffentlichkeit ist. Ein gesprochenes Wort kann man genauso wenig ungeschehen machen. Richter neigen in solchen Faellen zur Anwendung der Regeln der alltaeglichen Erfahrung.

Eine Rolle duerfte auch spielen, ob jemand eine "berechtigtes Interesse" nachweisen kann. "Hab meine Meinung geaendert" reicht nicht aus; das muss man dann selbst ausbaden.

Irgendwo sind ja auch noch die Rechte der Leser, Mitdiskutierer und Moderatoren zu wuerdigen. Ein Beitrag steht oft in inhaltlichem Zusammenhang mit anderen Beitraegen, so dass man ihn nicht einfach entfernen kann, ohne das berechtigte Interesse dieser Gruppe einzuschraenken.

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P.S. Ich würde zu gern mal die Argumentation von jemand hören, der aus irgendwelchen jur. Gründen die "Editierbarkeit für immer" fordert ;)

Ich hab leider die PN nicht mehr, die ich von der betreffenden Userin auf meine Nachfrage hin bekam...ich hätte sie sonst wenigstens auszugweise gepostet. Schön zu wissen, dass ich nicht allein mit der Meinung da stehe, dass jur. Konsequenzen völliger Dummsinn sind. :)

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