Feuer_und_Flamme Geschrieben 2. Juli 2004 Teilen Geschrieben 2. Juli 2004 Hallo! Ich habe da ein kleines Problem (hoffentlich klein). Ich habe an einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben (in NRW). Zur Zeit befinde ich mich in der Ausbildung zum Fachinformatiker / Systemintegration. Nun zum Problem: Im Zeugnis über den schulischen Teil der FHR steht vom Sinn her: ...in Verbindung mit einer mind. 24 Monate dauernden einschlägigen Berufsausbildung erlangt der Schüler die allgemeine Fachhochschulreife. Nur was ist "einschlägig" ? Gehört in diesem Fall Fachinformatiker dazu? Da langsam die Bewerbungszeit beginnt und ich mich kurzfristig auf eine Stelle bewerben möchte, sollte ich schon wissen was ich habe. Ich will mich mit nichts ausgeben was ich nicht habe, aber auch nicht unter Wert verkaufen. Besonders da für diese Stelle die FHR Voraussetzung ist. Also kurz gesagt:Ist schulischer Teil der FHR + Fachinformatiker = allgemeine FHR :confused: In der Schule habe ich leider keinen mehr erreicht und die Bewerbung müßte eigentlich dieses WE raus. Google und Forumsuche brachte auch nichts. Vielen Dank im Voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NetWarrior Geschrieben 2. Juli 2004 Teilen Geschrieben 2. Juli 2004 hi, einschlägig??? ich kenne wohl: "anerkannte berufssausbildung" und dazu gehört der fachinformatiker definitv. kann dir in solchen fragen vielleicht eine ihk in deiner nähe (natürlich die für deinen bereich zuständige) weiterhelfen? vielleicht auch hilfreich: die bedeutung des wortes einschlägig: entsprechend, passend, geeignet, zweckdienlich, sachgemäß gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberMaus Geschrieben 2. Juli 2004 Teilen Geschrieben 2. Juli 2004 hi, einschlägig??? ich kenne wohl: "anerkannte berufssausbildung" und dazu gehört der fachinformatiker definitv. kann dir in solchen fragen vielleicht eine ihk in deiner nähe (natürlich die für deinen bereich zuständige) weiterhelfen? vielleicht auch hilfreich: die bedeutung des wortes einschlägig: entsprechend, passend, geeignet, zweckdienlich, sachgemäß gruß heißt einschlägig hier nicht vielleicht, dass die berufsausbildung im gleichen Bereich gemacht werden muss, wie man den schulischen teil erworben hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Feuer_und_Flamme Geschrieben 2. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2004 hi, vielleicht auch hilfreich: die bedeutung des wortes einschlägig: entsprechend, passend, geeignet, zweckdienlich, sachgemäß gruß Soweit war ich auch schon . Fachinformatiker hat halt auch einen Teil Wirtschaft mit inbegriffen. Deshalb wird das wohl ein Grenzfall sein. Trotzdem vielen Dank NetWarrior! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FINF2 Geschrieben 2. Juli 2004 Teilen Geschrieben 2. Juli 2004 Natürlich ist Fachinformatiker ein anerkannter Ausbildungsberuf und Sie würde mit dem bestehen der Prüfung die Fachhochschulreife erlangen-Kein Zweifel ("100tausend" %) Normalerweise würde ein einjähriges Praktikum in irgendeinem Berufsfeld auch ausreichen, um die Fachhochschulreife nach der erfolgreich besuchten 12. Klasse eines Gymnasiums zu erzielen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 2. Juli 2004 Teilen Geschrieben 2. Juli 2004 Natürlich ist Fachinformatiker ein anerkannter Ausbildungsberuf und Sie würde mit dem bestehen der Prüfung die Fachhochschulreife erlangen-Kein Zweifel ("100tausend" %) Normalerweise würde ein einjähriges Praktikum in irgendeinem Berufsfeld auch ausreichen, um die Fachhochschulreife nach der erfolgreich besuchten 12. Klasse eines Gymnasiums zu erzielen. Das gilt sicher nicht für Bayern. Bei anderen Bundesländern bin ich mir nie wirklich schlüssig, habe aber den Eindruck, dass diese Regel eher eine Ausnahme ist. Von daher würde ich mit den genannten Zahlen vorsichtig sein. LiGrü Michael (Bayer) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Delryn Geschrieben 3. Juli 2004 Teilen Geschrieben 3. Juli 2004 Natürlich ist Fachinformatiker ein anerkannter Ausbildungsberuf und Sie würde mit dem bestehen der Prüfung die Fachhochschulreife erlangen-Kein Zweifel ("100tausend" %) Normalerweise würde ein einjähriges Praktikum in irgendeinem Berufsfeld auch ausreichen, um die Fachhochschulreife nach der erfolgreich besuchten 12. Klasse eines Gymnasiums zu erzielen. Wie es in Bayer ist weiß ich nicht, aber ich hatte die selben sorgen wie du, bis ich meinen Schulleiter gefragt hatte und der weiß es, 99999999%ig. Du erlangst die Fachhochschulreife, nix mit bestimmer richtung, du bekommst die allgemeine Fachhochschulreife Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Feuer_und_Flamme Geschrieben 3. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 3. Juli 2004 Wie es in Bayer ist weiß ich nicht, aber ich hatte die selben sorgen wie du, bis ich meinen Schulleiter gefragt hatte und der weiß es, 99999999%ig. Du erlangst die Fachhochschulreife, nix mit bestimmer richtung, du bekommst die allgemeine Fachhochschulreife Mir war klar: Entweder ich habe dann die allgemeine Fachhochschulreife oder die Ausbildung wird dann nicht anerkannt, weil sie nicht genau im gleichen Berufsfeld ist. Aber so wie ich das hier bisher lese, scheint es so als ob ich dann die Fachhochschulreife anerkannt bekomme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Delryn Geschrieben 4. Juli 2004 Teilen Geschrieben 4. Juli 2004 Hey wie mein Rektor sagt: "Momentan machst du gar nichts falsch!" Du erlangst am Ende deiner Ausbildung die Fachhochschulreife, sei happy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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