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Geschrieben

Hallo zusammen,

zu Beginn meiner Umschulung in einem kleinen Betrieb wusste niemand ob ich ein Berichtsheft schreiben muss oder nicht.Nach Rücksprache mit einem Herrn von der IHK wurde verneint-Umschüler müssen das nicht.Nun las ich aber was von einem TÄTIGKEITSBERICHT der zur mündlichen Prüfung mitgebracht werden soll??? Was ist das denn??

Wer weiss Rat oder Antwort?

Danke schon mal!

greatings

uriah2k

Geschrieben
An alle Umschüler :)

Wenn es nicht AUSDRÜCKLICH im Arbeitsvertrag steht muss zur mündlichen Prüfung auch keins vorgelegt werden.

Bitte nicht so voreilig mit pauschalen Aussagen, gib lieber an, von welcher IHK das stammt. ;-)

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