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Jobben neben der Ausbildung??


~tine~

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Hallo ...

ich fang im August ne Ausbildung FIAE an. Da ich keine BAB bekomme, würd ich gern nebenher noch arbeiten gehen. Kann mir jemand Tipps geben wie das läuft mit Lohnsteuerkarte, ob ich das meinem Ausbildungsbetrieb mitteilen muss und wo man eventuell gute Nebenjobs bekommt?

Wär echt toll.

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Hi,

Du musst auf jeden fall erstmal Deinen Ausbilder fragen ob Du auch darfst. Falls ja, dann kannst Du bis 400EUR steuerfrei arbeiten und darüber mit Lohnsteuerkarte.

Guck einfach mal in die Zeitung oder frag spontan bei Firmen per Telefon nach.

Speditionen brauchen z.B. öfters Aushilfen...falls das was für Dich ist.

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Ausbilder um Erlaubnis bitten? IMHO muss man ihn nur informieren, du kannst in deiner Freizeit doch tun und lassen was du willst, habe jedoch kein passendes Gesetz parat.

Man muss das aber normal den AG sagen....zumind. sollte man das bei uns tun. Wollen ja wissen, wenn du nebenher bei der Konkurrenz arbeitest ;)

Das steht auch meistens im Vertrag, was man nicht nebenher arbeiten darf...

Aber ansich ist alles andere nicht verboten

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Ausbilder um Erlaubnis bitten? IMHO muss man ihn nur informieren, du kannst in deiner Freizeit doch tun und lassen was du willst, habe jedoch kein passendes Gesetz parat.
Naja nicht ganz, du darfst natürlich keine Konkurrenz beliefern, nicht Konkurrenz im eigenen Namen machen und natürlich darf deine Arbeitskraft im Hauptarbeitsverhältnis nicht leiden.

Die genaue Ausformulierung dieser Punkte ist häufig im Arbeitsvertrag spezifiziert.

Wie es aber bei einer Ausbildung aussieht, kann ich leider nicht beurteilen.

Ich würde schon im Sinne des Ausbildungserfolges arge Zweifel an der richtigen Motivation zur Ausbildung hegen. Vielleicht ist ein klärendes Gespräch mit dem Ausbildenden der einzig vernünftige Weg, hier im Vornherein sämtliche Zwifel auszuräumen und Vereinbahrungen entsprechend schriftlich zu bestätigen. Vielleicht hat er ja nabenbei auch noch Bedarf an Hilfskräften am WE gegen zusätzliche Bezahlung etc.

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Dem Kleinen voll zustimm, und für die Gesetze ist bimei zuständig ;)

Aus meiner Sicht würde der Threaderstellerin (?) die Frage stellen, ob das alles so gut überlegt ist. Ausbildung kann anstrengend sein, und da sollte man schon 100%-ig dabei sein. Und sowas wie "Semesterferienjob" ist während der Ausbildung aus meiner Sicht nicht zu empfehlen. Wenn du nach der Probezeit merkst, dass der Job Sa vorm. in der Boutique / beim Bäcker / im Supermarkt machbar ist - ok. Aber bitte nicht mehr... :(

Gerade in der IT-Branche reicht es nicht, 8 Stunden in der Firma runter zu reissen und gut. Da will zuhause die c't gelesen werden, das Netzwerk aktualisiert, eine erste DVD-Verwaltung erstellt werden. Dazu lernen für die BS, und für das Leben ;););)

Aber das ist meine verkalkte, veraltete Sicht als Ausbilder, Dozent und Prüfer. Aber es ist Ernst gemeint!

LiGrü

Michael

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Hallo

jetz geb ich auch ma mein Senf dazu:

soweit ich weiß musst du deinem Arbeitgeber bescheid geben wenn du nebenbei noch erwerbstätig bist. hab mich mal bissl informiert, da ich nebenbei bissl als selbstständiger arbeite. ich muss allerdings auch dazu sagen das ich, wenns hart auf hart kommt, mehr wert auf den Betrieb lege, dann wird eben die Selbstständigkeit erstmal beiseite "gelegt" ;)

naja auf jeden Fall glaub ich das du deinem Arbeitgeber bescheid geben MUSST. und jetz die Begründung: du hast als angestellter deine volle arbeitszeit deinem arbeitgeber zu "opfern", er will ja auch leistung sehn.

naja ich hab natürlich keine rechtlichen belegungen, denke aber doch das das so ist.

just my two cents :)

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Ich glaube mich zu erinnern, zu wissen, dass der Arbeitgeber es einem sogar verbieten kann, wenn er der Meinung ist, dass es dir schaden könnte. Schließlich ist ihm daran gelegen, dass du dich in deiner Freizeit erholst, damit du auf Arbeit wieder fit bist.

Eine Frage, wenn du kein BAB bekommst, unterstützen dich deine Eltern dann nicht? Du müsstest doch auf jeden Fall noch Kindergeld nebenbei bekommen?! (Ich weiß, sie sind nicht verpflichtet, aber wenn sie so viel verdienen, dass du kein BAB mehr bekommst, dann sind sie doch nicht darauf angewiesen und könnten dir das auszahlen, falls du nicht mehr zu Hause wohnst.) Oder ist das von deiner Ausbildung so wenig?

Gruß soccer1981

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soccer. klar kann der arbeitgeber es verbieten, darum muss man ihn ja auch fragen ;)

kindergeld gibts nur solang:

- das gehalt des "kindes" nich über einem mindestsatz liegt

- das "kind" nicht selbstständig ist

aber elterns sind soweit ich weiß unterhaltsverplfichtet bis zum ende der (ersten?) ausbildung oder "das kind" 27 jahre alt ist.

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Das weiß ich doch, deswegen frage ich ja. Aber wenn sie/er fragt, ob sie/er nebenher jobben gehen will, dann kann das Gehalt ja nicht so wahnsinnig hoch sein. Ich habe diese ganze Kindergeldgeschichte jetzt auch durch. Ich krieg zwar auch nich übermäßig viel, aber es ist okay und noch kriege ich auch Kindergeld. Ich kenne diese Regelungen alle. Der Satz liegt übrigens bei 1044€.

Aber mich würde dies eben interessieren, denn Kindergeld ist ja auch nicht so wenig. Zumindest hat es mir gut geholfen.

Gruß soccer1981

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da hast du natürlich recht, finanzielle unterstüzung is immer gut.

1044 is aufs jahr bezogen oder? und brutto oder netto? und wie hoch ist das kindergeld wenn man mal fragen darf?

übrigens, soweit ich weiß auch rückwirkend möglich (ich glaub ein jahr)

d.h. wenn deine eltern keins bekommen haben, könnense sich das letzte jahr nachzahlen lassen.

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Das ist richtig. Mein Freund hat so über 1000€ bekommen und konnte sein Fahrschule machen. 1044€ für das Jahr und wenn du noch Werbekosten geltent machen kannst, ist es noch mehr. Ansonsten ist es brutto, wenn ich das jetzt nicht durcheinander bringe. Und es zählt alles mit was du in irgendeiner Form an Geld bekommst, also zum Beispiel auch Berufsausbildungsbeihilfe. Deshalb kam mein Freund auch rüber, aber mit den Werbekosten hat es am Ende gereicht, aber ich kann nur sagen wir haben laaaaaaaaannnnnnngggggggggeeeeee darauf gewartet. Wenn du nicht ständig anrufst, kann es sein, dass du es erst im jahr darauf nachbezahlt bekommst. Beim ersten Kind liegt es bei 154€.

gruß soccer1981

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Ich glaube mich zu erinnern, zu wissen, dass der Arbeitgeber es einem sogar verbieten kann, wenn er der Meinung ist, dass es dir schaden könnte. Schließlich ist ihm daran gelegen, dass du dich in deiner Freizeit erholst, damit du auf Arbeit wieder fit bist.

Eine Frage, wenn du kein BAB bekommst, unterstützen dich deine Eltern dann nicht? Du müsstest doch auf jeden Fall noch Kindergeld nebenbei bekommen?! (Ich weiß, sie sind nicht verpflichtet, aber wenn sie so viel verdienen, dass du kein BAB mehr bekommst, dann sind sie doch nicht darauf angewiesen und könnten dir das auszahlen, falls du nicht mehr zu Hause wohnst.) Oder ist das von deiner Ausbildung so wenig?

Gruß soccer1981

das mit der Unterstützung durch meine Eltern is net so einfach. Hab noch 4 weitere Geschwister die ebenfalls noch auf meine Eltern angewiesen sind, von daher fällt die Unterstützung eher gering aus. Und BAB bekomm ich nicht, weil ich bereits ne abgeschlossene Ausbildung habe, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind in dem Bereich aber so gering, dass ich noch ne zweite Ausbildung machen will. Wegen dem Kindergeld werd ich mich aber noch mal schlau machen.

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Achso, dass wußte ich nun wieder nicht, also dass es bei der zweiten Ausbildung kein BAB mehr gibt. Also du bekommst es, solange du nicht 27 bist und mit all deinen Einnahmen und 1044€ liegst, außer du kannst halt noch Werbekosten geltent machen. Gut das, dass bei 5Kindern schwierig ist, kann ich mir vorstellen. Ich vermute mal, du bist auch schon ausgezogen. Hast du es Mal mit Wohngeld probiert. da kenn ich mich aber auch nicht aus. Weiß aber, dass es so was gibt.

Gruß soccer1981

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@ Soccer

Das mit den 1044 € stimmt nicht ganz. Um noch anrecht aufs Kindergeld zu bekommen, darf dein Bruttojahreseinkommen (incl. VL, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) nicht über 7680 € liegen. Von deinem Jahreseinkommen, darfst du auch noch 920€ Werbungskosten abziehen, die nicht nachweispflichtig sind. Solltest du mehr Werbungskosten haben, musst du dies dem Kindergeldamt aufzeigen. (Spreche da aus eigener Erfahrung)

Ach ja, auf dein Jahreseinkommen werden von der Kindergeldstelle noch mal 3% Lohnerhöhung draufgerechnet, solltest du deswegen über diesem Satz liegen, kannst du dein Kindergeld rückwirkend beantragen.

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ach klar, du hast recht. Hab ich durcheinander gebracht. Ist ja auch viel zu wenig. Das waren die Werbekosten. Und der Satz lag meines Wissen bei etwas über 7188€. Aber das kann sich jetzt 2004 geändert haben. Das war der Satz von 2003.

Stimmt, war mein Fehler. Das andere ist ja auch viel zu wenig. Sorry!

danke das du mich darauf aufmerksam gemacht hast.

gruß soccer1981

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Ich hab nebenher in Tankstellen, Videotheken, Solarium, Diskotheken gearbeitet, ohne hätte ich mir die ganze Ausbildung nicht leisten können.

Traurig aber wahr. Mein Chef hat davon nichts gewußt, ich denke, er hätte das auch nie erlaubt. Genauso traurig, ging aber nicht anders!

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Ich war nebenher an Wochenenden und ab und an auch ma unter der Woche abends kellnern. Hatte mein Chef gefragt ob es für ihn in Ordnung ist (meine Situation war so ähnlich wie deine). Er meinte nur solang ich nich für Konkurrenz arbeite und meine Leistung "tagsüber" bring ist es für ihn in Ordnung.

Was du beachten solltest ist wenn du Wohngeld, Kindergeld und ähnliches kriegst, das dieses Gehalt dort mit eingerechnet wird, also wenn du auf einmal noch zusätzlich arbeiten gehst es den Ämtern auch mitteilen mußt.

Ich hatte es der Kindergeld stelle nicht mitgeteilt und als die das mal nachprüften, kam nen stolzes Sümmchen raus was ich rückzahlen mußte ("Auto ade" sag ich da nur).

Grüße

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