xerves Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe immer Monatsberichte geschrieben und diese auch vorgezeigt aber meine Chefin wollte sie nur sehen, hat sie aber nie unterschrieben, keine zeit, usw. ich habe jetzt 35 monatsberichte und da ich am montag mündliche prüfung habe und die berichte mitnehmen muß hat meine chefin ne allgemeine Unterschrift aufgesetzt: Hiermit bestätigen wir das, ..., das Berichtsheft ordnungsgemäß und ohne Lücken geführt hat. Reicht sowas ? was soll man machen wenn die chefin die 35 seiten nicht unterschreiben will ? bin bei der ihk essen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Delryn Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 ich würd sie einfach bei einer höher stehenden kollegin / einem kollegen unterschreiben lassen. Ansonsten frag ich mich wo die arbeit ist eben mal 35 unterschriften zu machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xerves Geschrieben 7. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 das ist die höchste chefin, ich arbeite in einer firma mit 15 leuten und dort gibt es nur eine chefin verstehe ich auch nicht, aber sie weigerte sich und wollte nur den allgemeinen zettel unterschreiben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberMaus Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 das ist die höchste chefin, ich arbeite in einer firma mit 15 leuten und dort gibt es nur eine chefin verstehe ich auch nicht, aber sie weigerte sich und wollte nur den allgemeinen zettel unterschreiben das wird schon passen.. was können schließlich die Azubis dafür, dass die Chefs nicht mal 2 Sekunden am Tag Zeit haben um eine Unterschirft zu machen.. Ich mein, wenn sies eh immer angeschaut hat.. "keine Zeit" is ja wohl ne sehr dumme Ausrede.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Delryn Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 das ist die höchste chefin, ich arbeite in einer firma mit 15 leuten und dort gibt es nur eine chefin verstehe ich auch nicht, aber sie weigerte sich und wollte nur den allgemeinen zettel unterschreiben Ansonsten lass es einfach von jemanden Unterschreiben (aus der Firma!), die schauen garantiert nicht das ganze berichtsheft durch und überprüfen ob der Chef unterschrieben hat. Muss das eigentlich der Chef machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberMaus Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 Ansonsten lass es einfach von jemanden Unterschreiben (aus der Firma!), die schauen garantiert nicht das ganze berichtsheft durch und überprüfen ob der Chef unterschrieben hat. Muss das eigentlich der Chef machen? der Ausbildungsverantwortliche, glaub ich.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 der Ausbildungsverantwortliche, glaub ich.. Juristisch verantwortlich für die Ausbildung ist der Ausbildende, vertreten durch die Geschäftsführung. Dieser darf einen Ausbilder zur Übernahmen dieser Aufgaben einstellen, der sich dann Unternehmensintern und in der Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle (der IHK) kümmern darf. Trotzdem bleibt juristisch anfechtbar der andere Vertragsnehmer, also die GF. Es ist innerhalb der Ausbildung sicherzustellen, daß von beiden Seiten das Bereichtsheft regelmässig gepflegt wird, d. h. der Azubi muss es ersetllen und pflegen, der Verantwortliche im Unternehmen (also der Ausbilder bzw. der Betreuer) hat dieses abzunehmen und entsprechend gegenzuzeichnen. Unter regelmässig kann sicher nicht verstanden werden, einmal in drei Jahren. Daher dürfte dieses Probleme bereiten. Rein formell ist damit eine Vorraussetzung zur Zulassung zur AP nicht erfüllt. Der Ausbilder (also hier in Personalvertretung mit der Chefin) ist aber verpflichtet, Ihrer Verantwortung nachzukommen. Daher sollte Sie regelmässig abzeichnen, jetzt muss sie natürlich alles so akzeptieren (wenn sie es inhaltlich akzeptiert), und die Unterschriften regelmässig nachholen. *Ich glaube bald selbst, daß eine ADA - Ausbildung etwas bringen kann - gestern erst schriftliche Prüfung gemacht* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xerves Geschrieben 7. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 so sehe ich es ja auch. nur was kann ich machen wenn sie es nicht machen will ? kann ja nicht sein das ich durchfalle nur weil die chefin es nicht einzeln unterschreiben will. wenn der ausschluss probleme macht werd ich denen sagen das sie meine firma fragen können wenn sie es nicht glauben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 so sehe ich es ja auch. nur was kann ich machen wenn sie es nicht machen will ? kann ja nicht sein das ich durchfalle nur weil die chefin es nicht einzeln unterschreiben will. wenn der ausschluss probleme macht werd ich denen sagen das sie meine firma fragen können wenn sie es nicht glaubenDa kannst sie nur in ruhiger Form darauf hinweisen, dass es ihre gesetzliche Pflicht als Ausbildender ist, dafür Sorge zu tragen, daß die Zugangsvorrausssetzungen erfüllt werden, also die Unterschriften kommen. Notfalls musst du es irgendwo schriftlich machen, damit du den Nachweis hast, daß das Verschulden nicht bei dir liegt. Im Endeffekt gefährdet sie mit ihrem Verhalten einen ordentlichen Abschluß in der Berufausbildung. Die Konsequenz daraus ist dann sicherlich nur mit einem Verweis auf ein Arbeitsgericht zu lösen - Aber dieses nur als theoretischer letzter Notfallplan. Soweit IMO die Theorie - die Umsetzung dessen ist nunmal deine Aufgabe. EDIT : Manchmal reicht deiner IHK ja die Vorgehensweis mit einer geneellen Unterschrift. - Vielleicht sollte dein erster Weg in Richtung IHK zu dem Ausbildungsberater gehen, um dir wirklich notwendige Informationen zu beschaffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 @xerves Es geht eigentlich nicht darum, ob sie es machen will oder nicht, sondern sie ist dazu verpflichtet. Vielleicht ist ihr das nicht bewusst. Was aber ein ziemlich trauriges Bild wäre, denn Ausbilder - genau wie Auszubildende - sollten ihre Rechte und Pflichten kennen. Aber das hilft dir jetzt leider auch nicht weiter. Wie wäre es, wenn du sie freundlich aber bestimmt darauf hinweist, dass sie dazu verpflichtet ist die Ausbildungsnachweise zu unterschreiben und ihr die für dich enstehenden Konsequenzen (keine Zulassung zur Prüfung) erläuterst. Natürlich alles in einem freundlichen Ton. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 Es ist innerhalb der Ausbildung sicherzustellen, daß von beiden Seiten das Bereichtsheft regelmässig gepflegt wird, d. h. der Azubi muss es ersetllen und pflegen, der Verantwortliche im Unternehmen (also der Ausbilder bzw. der Betreuer) hat dieses abzunehmen und entsprechend gegenzuzeichnen. Da muss ich Dich korrigieren, gesetlich ist eine Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben. §6 BBiG Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. [...] (2) [...] Auch der Auszug aus § 39 (Zulassung zur Abschlussprüfung) 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat[...] sagt nichts darüber aus, wie der Nachweis zu erbringen ist, dass der Ausbildende die Berichtshefte durchgesehen hat. Fazit: Bei der zuständigen IHK fragen, ob sie anerkennen, dass der Nachweis mittels einer Unterschrift für das Berichtsheft erbracht ist. Denn die zuständige IHK entscheidet letztendlich über die Zulassung zur Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 7. Juli 2004 Teilen Geschrieben 7. Juli 2004 Da muss ich Dich korrigieren, gesetlich ist eine Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben.Na gut. *komische Unterlagen, dort steht nämlich regelmässig zu unterschreiben, im BBIG aber nicht* Näheres regeln die zuständigen Stellen. Und da es hier um die IHk Essen geht, mal der entsprechende Link auf das gültige PDF - Dokument , indem steht mindestens einmal monatlich abzuzeichnen. *@Bimei : Faires Unendschieden für Dich?* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 München genügt auch ein nettes Deckblatt - und das mind. seit meiner Ausbildung 1989... Wir haben einmalig zu Beginn des Berichtshefts eine Unterschriftenseite eingefügt. LiGrü Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Bei uns wurden die Wochenberichte i.A. von anderen Azubis unterschrieben - der Chef hat dann nur am Ende seine Unterschrift hingesetzt. as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 Na gut. *komische Unterlagen, dort steht nämlich regelmässig zu unterschreiben, im BBIG aber nicht* Näheres regeln die zuständigen Stellen. Darum auch mein Hinweis, die zuständige Stelle, in dem Fall IHK, zu fragen. ;-) Auch wenn eine Unterschriftspflicht in den zusätzlichen Regelungen der zuständigen Stellen zum BBiG eher der Normalfall sein dürfte (und auch der Sinn einer Unterschrift ausser Frage steht), kann eine allgemeingültige Aussage zur Unterschriftspflicht nicht gemacht werden. *@Bimei : Faires Unendschieden für Dich?* Du hast nachrecherchiert, Deine ursprüngliche Aussage auf die Anfrage hier konkretisiert, das lass ich als Unendschieden mit sanfter Nachhilfe gelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schlaubi Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 Tja wie schon mal geschrieben, in München waren sie sogar so kleinlich, dass sie mich die Prüfung fast nicht bestehen hätten lassen und zwar nur weil ich nicht unterschrieben hatte! Es hieß: "Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ist ein vollständiges Berichtsheft, naja und anscheinend war es ihnen nicht vollständig genug" :eek: Ich zückte meinen Stift und meinte: "Ich bleibe gerne noch eine Stunde länger zur mündlichen Abschlussprüfung und unterschreibe die ca. 500 Blatt höchstpersönlich..." Naja, da drückten sie dann ein Auge zu.....typisch Bürokraten...tststs Fazit: Es kommt nicht nur auf die zuständige IHK an, sondern auch auf die jeweiligen Prüfer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 Immerhin zeigt die Aktion von Schlaubi, dass wir in München das Berichtsheft prüfen. Und wir stellen auch fest, wenn jemand 140 identische Seiten abgeheftet hat LiGrü Michael (Berichtsheftgernleser) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 Und wir stellen auch fest, wenn jemand 140 identische Seiten abgeheftet hat Auch 'ne gute Idee ! Mein Berichtsheft wollte gar keiner sehen (IHK Düsseldorf), dabei habe ich mir so'ne Mühe gegeben... Gruß as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeala Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 was passiert eigentlich, wenn viele Seiten vom Berichtsheft fast identisch sind? Das ist nämlich bei mir der Fall. Täglich stehen 2 bis 3 Stichpunkte drin, was ich gemacht habe und das ist eigentlich täglich immer das selbe Gruß jeala Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 was passiert eigentlich, wenn viele Seiten vom Berichtsheft fast identisch sind? Das ist nämlich bei mir der Fall. Täglich stehen 2 bis 3 Stichpunkte drin, was ich gemacht habe und das ist eigentlich täglich immer das selbe Das wird wohl nicht weiter schlimm sein. Denn irgendetwas macht jeder jeden Tag. Bei mir sind es die Sicherungsläufe von letzter Nacht kontrollieren. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeala Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 Wenn es das nur wäre, aber bei mir steht, dass ich diverse Büroarbeiten gemacht habe (und das bei einer Ausbildung als Fachinformatik). Es steht nichts was drin, was mit meiner Ausbildung zu tun hat, daher mache ich mir schon Sorgen. Gruß jeala Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 Büroarbeit gehört auch irgendwo zur Ausbildung und zum Beruf. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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