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Geschrieben

Moin Moin Leute,

ich habe soeben die schriftliche Bestätigung über meine Prüfungsergebnisse von der IHK Mittelfranken bekommen. Darin steht, dass meine Ausbildung hiermit beendet sei etc. Muss mein Chef mir nun einen neuen Arbeitsvertrag anbieten oder läuft der Ausbildungsvertrag noch bis zum Ende (September) weiter?.

Bin in einer etwas verzwickten Lage, da es sich bis mitte August entscheidet ob ich übernommen werde oder nicht. Habe natürlich auch keine Lust für den Azubi-Hungerlohn weiterhin zu schuften, deshalb meine Frage wie es sich weiter verhält, ob der Ausbildungsvertrag noch gültig ist bis zum "bitteren" Ende oder ich quasi "schwarz" arbeite...

mfg DMW

Geschrieben

ich habe soeben die schriftliche Bestätigung über meine Prüfungsergebnisse von der IHK Mittelfranken bekommen. Darin steht, dass meine Ausbildung hiermit beendet sei etc. Muss mein Chef mir nun einen neuen Arbeitsvertrag anbieten oder läuft der Ausbildungsvertrag noch bis zum Ende (September) weiter?.

Wenn du die Prüfungen hinter dir hast und natürlich bestanden, endet deine Ausbildung. Du bist also zur Zeit arbeitssuchend.

BBiG § 14 Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Habe natürlich auch keine Lust für den Azubi-Hungerlohn weiterhin zu schuften, deshalb meine Frage wie es sich weiter verhält, ob der Ausbildungsvertrag noch gültig ist bis zum "bitteren" Ende oder ich quasi "schwarz" arbeite...

Wenn du morgen arbeiten gehst und dir dein Chef einen Arbeitsauftrag erteilt, liegt ein unbefristeter Arbeitsvertrag an.

BBiG § 17 Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Hoffe konnte helfen

Pönk

PS: gesetztestexte

Geschrieben

Danke für die Infos, die haben mir schon sehr weitergeholfen.

Ich komm mit der Definition des letzten Absatzes nun noch nicht so klar :

" BBiG § 17 Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."

Wird damit mein Ausbildungsvertrag (+ die dazugehörige Vergütung) ungültig und ich bin automatisch ein Angestellter oder interprediere ich diesen Absatz nun in die falsche Richtung? Da mein Chef vorhin, als ich ihn sanft darauf angesprochen hatte, meinte "Der Ausbildungsvertrag zählt noch bis September, mitte August besprechen wir dann ob Sie übernommen werden oder nicht.". Die ganze Sache verwirrt mich ein bisserl, ich möchte nicht dumm ausgenutzt werden, aber auch nicht so nen Stunk machen dass ich morgen arbeitslos auf der Straße hocke...

Danke für die Antworten

mfg dmw

Geschrieben

Der Satz bedeutet, dass Dein Chef Unrecht hat. Du bist mit Bestehen der Prüfung fertig mit der Ausbildung und wirst - sofern Du weiterbeschäftigt wirst - in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Das kannst Du Deinem Chef mit einem Verweis auf die geposteten Texte beweisen und er wird sich wohl oder übel jetzt mit Deiner Übernahme befassen müssen.

Peter

Geschrieben
Wird damit mein Ausbildungsvertrag (+ die dazugehörige Vergütung) ungültig und ich bin automatisch ein Angestellter oder interprediere ich diesen Absatz nun in die falsche Richtung?

Die Interpretation ist schon richtig. Wenn du nach bestehen der Prüfung arbeiten gehst und es keine anderen Vereinbarungen gibt, hast du erst mal einen unbefristeten Vertrag. (Wobei ich da nicht drauf bestehen würde, da gibts es bestimmt Wegen für den AG um da wieder raus zu kommen)

[@Bimei Hast du als erfahrene Gesetztestexteszitiererin evtl. schon mal einen solchen Fall miterlebt? Wie ist das mit der Ausgestalltung des Vertrages (Probezeit, Verdinest, etc.)?]

Aber du solltest auf jeden Fall noch mal mit deinem Chef reden und ihn zu einer Entscheidung bewegen, wobei du dann evtl. ohne Job darstehst.

Gruß Pönk

Geschrieben

Hab mir heute Mittag die entsprechenden Gesetzesauszüge ausgedruckt und dann mit meinem Ausbildungsleiter gesprochen. Er meinte er könne mir unter den jetzigen Umständen keinen Arbeitsvertrag anbieten, wie der Chef schon meinte, entscheidet sich mein Fortbestehen in der Firma erst gegen Mitte September. Er sagte weiterhin, dass früher die Gesetzeslage eine andere war (Ausbildung endete nicht mit der bestandenen Abschlussprüfung, quasi als Sicherheit für die Azubis um sich in der Zeit nach der Abschlussprüfung noch 1-2 Monate einen neuen Job suchen zu können, falls sie nicht übernommen werden), er aber später nochmal auf mich zukommt deswegen. Ich sollte ihm auch mein jetziges Brutto-Gehalt sagen, also könnte ich mir vorstellen, dass es in der Richtung ne kleine Veränderung geben wird (Die Firma braucht mich derzeit noch dringend, da ich mitten in einem großem Projekt stecke).

Ich werd mich mal überraschen lassen ob ich heute noch genauere Infos von seitens meiner Firma bekomme, wie's nun mit mir weiter geht.

Danke für die Hilfe

mfg dmw

Geschrieben
[@Bimei Hast du als erfahrene Gesetztestexteszitiererin evtl. schon mal einen solchen Fall miterlebt? Wie ist das mit der Ausgestalltung des Vertrages (Probezeit, Verdinest, etc.)?]

Ja, hab ich, zuletzt "live" zum Ausbildungsende Frühjahr 2003. So ungewöhnlich ist die "Unkenntnis", wann das Ausbildungsverhältnis endet und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet ist, nicht. Unproblematisch ist die Ausgestaltung des Vertrages meistens, wenn so oder so eine Übernahme stattfinden soll und es noch dazu "Vertragsgrundlagen" im Betrieb gibt.

War eine Übernahme und/oder das Ausbildungsende, aus welchen Gründen auch immer, unklar und gestaltet sich eine Vertragsverhandlung schwierig, gibt es gesetzliche Grundlagen, die man heranziehen kann, etwa zur Vergütung:

§ 612 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

(3) Bei einem Arbeitsverhältnis darf für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers eine geringere Vergütung vereinbart werden als bei einem Arbeitnehmer des anderen Geschlechts. Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers besondere Schutzvorschriften gelten. § 611a Abs. 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Aber da darf man sich nichts vormachen, diese Grundlagen sind eben ein "Gummiband", die bei der persönlichen Verhandlung wenig weiterhelfen und mehr im Klagefall vor Gericht dienen.

Geschrieben

@bimei

Aber so schwammig, wie es da in den Texten auch steht. Ein Facharbeitergehalt muss sich von einem Azubigehalt in einer Firma doch schon deutlich abgrenzen. So kann DMW doch auf jeden Fall mehr Geld erwarten als sein Azubigehalt. Besonders, wenn er noch wichtig für die Firma ist.

Desweiteren frag ich mich auch, wie es in einem solchen Fall mit Probezeit, Urlaub, Arbeitszeit, etc. aussieht.

Geschrieben
hallo,

meine firma meinte, die zitierten regelungen des berufsbildungsgesetztes seien nur gültig, wenn diese explizit im vertrag verankert sind. ist dies richtig??

Nein. Gesetzt ist Gesetzt, und kann nicht aufgehoben werden. Es ist sogar so, das wenn im Ausbildungsvertrag steht das Deine Ausbildung auch nach bestehen der Prüfung noch bis zum soundsovielten besteht, dies nicht gültig ist. Auch wenn Du dass unterschrieben hast.

Bine

Geschrieben

Eigentlich sind sogar alle Verträge, die gesetzeswiedrig gestaltet sind, nichtig.

Deine Firma hat sich an die gesetzlichen Bestimmungn zu halten, auch wenn es ihnen nicht passt. Ich drück dir die Daumen, dass du zu deinem Recht kommst.

Geschrieben

d.h. wenn die mir am anfang des monats ganz normal das gewöhliche gehalt überwiesen haben und ich nach bestehen der prüfung nicht weiter übernommen werde, haben die mir zu viel überwiesen? muss ich das dann zurückzahlen?

Geschrieben

ja ich bekomm mein gehalt für den laufenden monat doch am anfang oder nicht?

edit: moment stimmt, ich hab am 30. für den gearbeiteten monat bekommen. dann müsste ich ja diesem monat auch noch was bekommen, hab damit gerechnet das ich nun kein gehalt mehr bekomme. *******e muss man bei so quark aufpassen

Geschrieben

so, nach dem telefonat mit der ihk hat die personalabteilung eingesehen dass es so ist wie ich sagte. mir wurde bis ende august urlaub berechnet. den hab ich weg, d.h. den urlaub den ich "zu viel" genommen hab, wird mir vom letzten gehalt abgezogen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

hab am 01.07. die ausbildung zum fisi bestanden.

das heisst auch das wenn ich einen arbeitsvertrag bekomm (liegt vor mir) muss dort auch drauf stehen das ich ab dem 1.7. anfange zu arbeiten (sonst wäre ich ja 1 monat arbeitslos) ?!

Geschrieben
hab am 01.07. die ausbildung zum fisi bestanden.

das heisst auch das wenn ich einen arbeitsvertrag bekomm (liegt vor mir) muss dort auch drauf stehen das ich ab dem 1.7. anfange zu arbeiten (sonst wäre ich ja 1 monat arbeitslos) ?!

Wenn Du am 01.07. bestanden hast, ist das Dein letzter Ausbildungstag. Am 02.07. könnte dann Dein erster Arbeitstag sein, aber auch an jedem anderen Tag des Monats oder später. Bis zum vertraglich vereinbarten ersten Arbeitstag ist jeder Tag ein Tag Arbeitslosigkeit. Hast Du allerdings weitergearbeitet, ist auch das schon ein Arbeitsvertrag (unbefristet).

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