Frichdel Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Hallo Leute! Also ich komme jetzt ab August ins 2. Lehrjahr und bin 18 Jahre alt. Ich möchte evtl. noch diesen Sommer zu Hause ausziehen und in eine eigene Wohnung ziehen! Also ich habe mitbekommen, dass man wenn man in der Ausbildung ist noch Zuschüsse bekommt ( Wohngeld? Arbeitsamt?) Hat jemand Erfahrung damit gemacht oder weiss das jemand genauer? Was muss ich genau beantragen und wo kann ich mich hinwenden um dies zu beantragen? Desweiteren sind meine Eltern geschieden und mein Vater zahlt noch Unterhalt, bekomm ich diesen dann auch dazu? Danke für eure Hilfe! Frichdel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Bin schon vor der Ausbildung ausgezogen (also mit 16.) hab damals BAB bekommen (Arbeitsamt) wenn aber das Gehalt "zu hoch" ist und deine Eltern "zu viel" verdienen bekommst du das nichtmehr... Wohngeld (Rathaus der Stadt) bekommt man wohl nur wenn man kein Kindergeld mehr bekommt... bzw. entweder wohngeld oder Kindergeld. (zumindest IMHO ) ob das bei geschiedenen Eheleuten anders aussieht weiß ich aber nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hiver Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Hallo Frichdel, ich bin gleich zu Beginn der Ausbildung in eine eigene Wohnung gezogen (600KM weg von mein Eltern). Da ich vorher eine 2jährige Berufsfachschule besucht habe, in der ich BaFög bekam, hatte ich kein Anrecht mehr auf BaB, deshalb habe ich Wohngeld beantragt (beim Sozialamt). Ich würde dir aber dazu raten BaB zu beantragen (beim Arbeitsamt), da es in der Regel höher ausfällt als Wohngeld, habe im 2 Lehrjahr etwas um die 60Euro bekommen, die nich wirklich viel genützt haben bei 290Euro Kaltmiete. Wie es mit den Unterhaltszahlungen aussieht kann ich dir allerdings nich sagen da kenn ich mich nicht mit aus. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frichdel Geschrieben 8. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Bin schon vor der Ausbildung ausgezogen (also mit 16.) hab damals BAB bekommen (Arbeitsamt) wenn aber das Gehalt "zu hoch" ist und deine Eltern "zu viel" verdienen bekommst du das nichtmehr... Wohngeld (Rathaus der Stadt) bekommt man wohl nur wenn man kein Kindergeld mehr bekommt... bzw. entweder wohngeld oder Kindergeld. (zumindest IMHO ) ob das bei geschiedenen Eheleuten anders aussieht weiß ich aber nicht... Danke schonmal! Also zu viel verdienen kann man nicht sagen, weil meine Mutter zu Hause ist und mein Vater "normal" verdient. Was heisst BaB genau? Gut mit 60€ kann ich auch wenig anfangen weil man so um die 300€ Miete mindestens rechnen muss. Typisch Germany halt... *g* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Danke schonmal! Also zu viel verdienen kann man nicht sagen, weil meine Mutter zu Hause ist und mein Vater "normal" verdient. Was heisst BaB genau? Gut mit 60€ kann ich auch wenig anfangen weil man so um die 300€ Miete mindestens rechnen muss. Typisch Germany halt... *g* Berufs-Ausbildungs-Beihilfe... dürften dann ich deinem fall aber auf jeden fall mehr als 60€ sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Zu den Unterhaltszahlungen grundsätzlich kannst du verlangen das diese mit dem 18. Lebensjahr auf dein Konto gezahlt werden. Auch wenn du noch zuhause wohnst, da der Unterhalt unter anderem dazu dient Kleiedung arbeitsmateriealien zu kaufen. Bei mir sieht’s folgendermaßen aus ich wohne noch bei meiner Mutter. An meinem 18. sagte mein Vater mir das er den Unterhalt jetzt gerne auf mein Konto überweisen wollte. Daraufhin habe ich ihm gesagt das er es weiter bei meine Mutter überweisen soll da ich sonst meiner Mutter einen teil zur Miete zuzahlen muss. Meine Aussagen Treffen allerdings nur auf meine Persönlich Erfahrung zu, daher kann ich auch nicht sagen das, dass garantiert richtig ist. Den da spielen einige Faktoren eine rolle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lillythana Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Also da du dich in einer Ausbildung befindest, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder soziale Leistungen (z.B. Wohngeld). Es gibt in Sonderfällen jedoch Außnahmen und zwar wenn du und deine Ausbildung vom Grunde her nicht förderfähig bist. D.h. wenn du eine spezielle Ausbildung machst.... Die einzige Möglichkeit an Fördergelder zu kommen ist BAB/BaföG. Die Anrechnung des elterlichen Einkommens dürfte dir bekannt sein. Und selbst wenn ein Ablehnungsbescheid kommt unbedingt Einspruch einlegen. Die Behörden sind dazu verpflichtet zu selektieren, auch wenn's den Falschen trifft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hiver Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Was ich noch vergessen habe. Du kannst noch "Rundfunkgebührenfreistellung" (bei der GEZ) beantragen, damit du halt keine Radio- und Fersnsehgebühren bezahlen mußt, die Kabelgebühren mußt aber trotzdem zahlen. Und die Telekom bietet so einen Sozialtarif an, mir wurden von der Rechnung immer nen Betrag (bis zu 6,45 waren das glaub ich) gut geschrieben (allerdings nich von der Grundgebühr, d.h. du hast nur für 3Euro telefoniert wurden nur die 3Euro gutgeschrieben). Aber wenigstens etwas gespart, und wenn ich was gelernt hab, ist es dass auf jeden Cent zu achten. Die beiden Sachen kannst du beantragen solang du Auszubildender bist. (GEZ mußt du jährlich neu beantragen, und Telekom leif glaub dann automatisch bis Ausbildungsende) Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 8. Juli 2004 Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 Also da du dich in einer Ausbildung befindest, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder soziale Leistungen (z.B. Wohngeld) doooch hat man... hängt aber natürlich von der höhe der Vergütung ab Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frichdel Geschrieben 8. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2004 doooch hat man... hängt aber natürlich von der höhe der Vergütung ab ok...also im 2. Lehrjahr habe ich weniger als 600€ brutto (!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frichdel Geschrieben 9. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 Habe nen Kollegen von mir gefragt, dessen Eltern auch geschieden sind und der jetzt auch alleine wohnt. Also er bekommt BaB so knapp unter 200€ Dann bekommt er den Unterhalt von seinem Vater, und bekommt auch das Kindergeld sowie natürlich sein Azubi-Gehalt. Frichdel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 9. Juli 2004 Teilen Geschrieben 9. Juli 2004 Also da du dich in einer Ausbildung befindest, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder soziale Leistungen (z.B. Wohngeld). Es gibt in Sonderfällen jedoch Außnahmen und zwar wenn du und deine Ausbildung vom Grunde her nicht förderfähig bist. D.h. wenn du eine spezielle Ausbildung machst.... Die einzige Möglichkeit an Fördergelder zu kommen ist BAB/BaföG. Die Anrechnung des elterlichen Einkommens dürfte dir bekannt sein. Und selbst wenn ein Ablehnungsbescheid kommt unbedingt Einspruch einlegen. Die Behörden sind dazu verpflichtet zu selektieren, auch wenn's den Falschen trifft. Kannst du das ganze auch belegen ? 1. Jeder deutsche Staatsangehörige hat einen Anspruch auf Sozialhilfe oder ergänzende Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn er bedürftig ist, das heisst, seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sichern kann. 2. Ergänzend zum Einkommen kann ein Auszubildender Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld und Wohngeld beziehen, wenn er bedürftig ist, bzw. die Voraussetzungen erfüllt. Berufsausbildungsbeihilfe & Kindergeld sind vorrangig zu beantragen. 3. Hilfe zum Lebensunterhalt kann beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Kindergeld und Wohngeld werden auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Ergibt sich dann noch ein Bedarf, so wird die Hilfe auch gewährt, selbst, wenn anderweitig noch Einkünfte erzielt werden können, z.B. durch Unterhaltspflicht durch die Eltern oder andere Verwandte. Die Sozialämter holen sich das Geld, das sie auszahlen, von diesen zurück. Voraussetzung bei Auszubildenden ist die Nichtgewährung anderweitiger Mittel (Berufsausbildungsbeihilfe). 4. Hilfe zum Lebensunterhalt / vorrübergehende Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn Anträge auf andere Leistungen gestellt, aber noch nicht bewilligt worden sind und dadurch eine vorübergehende Bedüftigkeit entsteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MightyCats Geschrieben 13. Juli 2004 Teilen Geschrieben 13. Juli 2004 Ich bin Anfang des 2. AJ daheim ausgezogen. Hatte einen Antrag auf BAB gestellt der wegen 50 !? Euro zuviel verdient im Monat abgelehnt wurde. Meine Ausbildungsvergütung lag so bei 500 Euro + 150 Euro Kindergeld. (Ich frag mich ob einige Politiker oder Beamte wissen das man mit angerechneten 500 Euro für Lebensunterhalt hint und vorn ned auskommt ...) Rundfunk und Gebühren Befreiung lief allerdings problemlos. Beantragen kann man sowas im Sozialamt. Trotzdem war es eine Zeit in der man sich absolut nichts mehr leisten konnte. Beachten mußte auch die Kosten von Wohnungseinrichtung etc, da haben mir meine Eltern glücklicherweise nen großzügiges Darlehen damals gegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.