Chessi Geschrieben 11. Juli 2004 Teilen Geschrieben 11. Juli 2004 Hallo zusammen, ich habe mal ne Frage zur Probezeit. Ich bin ausgebildeter FISI und habe einen Job als EDV-Supporter ( grob gesagt ) in Aussicht. Ich hätte allerdings eine Probezeit von 6 Monaten. Sind 6 Monate durchaus üblich? Ich hab bisher immer nur von 3 Monaten Probezeit gehört. Sollte mir das zu denken geben? Schonmal thx 4 help! Gruss Chessi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 11. Juli 2004 Teilen Geschrieben 11. Juli 2004 Laut Gesetz ist eine Probezeit von bis zu 6 Monaten erlaubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 11. Juli 2004 Teilen Geschrieben 11. Juli 2004 Laut Gesetz ist eine Probezeit von bis zu 6 Monaten erlaubt. Ausserdem sind 6 Monate durchaus recht haeufig ... Es sollte dir nicht zu denken geben, bei meinem Arbeitgeber fangen alle mit 6 Monaten Probezeit an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 12. Juli 2004 Teilen Geschrieben 12. Juli 2004 3 Monate sind soweit mir bekannt meist bei Auszubildenen üblich und sechs Monate, wenn es dann eine Anstellung ist. Es gibt sogar Firmen, die erst Mal einen befristeten Arbeitsvertrag geben, da kann es dir passieren, dass du ein Jahr einen Vertag hast und davon sechs Monate Probezeit. Und nach dem einen Jahr prüfen sie dann, ob sie dich nehmen ohne Befristung oder ob du draussen bist. Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daiana Geschrieben 12. Juli 2004 Teilen Geschrieben 12. Juli 2004 ich kenne auch durchaus Azubis die 6 MOnate Probezeit haben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
developer Geschrieben 12. Juli 2004 Teilen Geschrieben 12. Juli 2004 ich kenne auch durchaus Azubis die 6 MOnate Probezeit haben... Darf nicht sein! http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__13.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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