inet Geschrieben 12. Juli 2004 Teilen Geschrieben 12. Juli 2004 habe eventuell vor mein ergebnis anzufechten, dazu noch ein paar fragen: was muss man machen, wenn man mit seinem ergebnis von der präsentation nicht zufrieden ist? wo muss ich mich hinwenden? und wie wahrscheinlich ist es, das um ein paar punkte nachgebessert wird? wie wird da argumentiert? hat jemand erfahrung damit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 12. Juli 2004 Teilen Geschrieben 12. Juli 2004 was muss man machen, wenn man mit seinem ergebnis von der präsentation nicht zufrieden ist? wo muss ich mich hinwenden? An "die" IHK. (welche ist denn für Dich zuständig?) und wie wahrscheinlich ist es, das um ein paar punkte nachgebessert wird? wie wird da argumentiert? Mit Fakten! ... Und genau da sehe ich das problem: Wie willst Du selbst beurteilen, wie Deine Präsentation auf den PA gewirkt hat? gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xtra Geschrieben 12. Juli 2004 Teilen Geschrieben 12. Juli 2004 und wie wahrscheinlich ist es, das um ein paar punkte nachgebessert wird? es wird nicht nachgebessert. du kannst die prüfung nur nochmal ablegen (in einem halben jahr), dass erste ergebniss wird dann nicht gewertet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 12. Juli 2004 Teilen Geschrieben 12. Juli 2004 es wird nicht nachgebessert. du kannst die prüfung nur nochmal ablegen (in einem halben jahr), dass erste ergebniss wird dann nicht gewertet.Das ist aber Entscheidung des PA's der IHK und nicht allgemeingültig. Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xtra Geschrieben 12. Juli 2004 Teilen Geschrieben 12. Juli 2004 der prüfling kann das ergebnis der prüfung anfechten. dazu muss der PA dann schriftlich stellung nehmen. wenn der prüfling damit nicht zufrieden ist, kann er vor gericht ziehen. das ergebnis des PA hat unverändert bestand, bis ein gericht es aufhebt. die prüfung wird dann als nicht abgelegt gewertet und der prüfling darf zur nächsten nochmal antreten. das ist meines wissens an jeder kammer so, aber ich lasse mich da auch gerne korrigieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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