TeK Geschrieben 17. Januar 2001 Teilen Geschrieben 17. Januar 2001 Ich befinde mich momentan in einer Umschulung zum IT-Fachinformatiker, welche vom Arbeitsamt finanziert wird. Folgende Fragen hätte ich dazu: - kann ich nun noch ohne Probleme ein Gewerbe anmelden? - wie würden sich die Einahmen aus diesem gewerbe auf mein Unterhaltsgeld auswirken? besten Dank schonmal. greetz TeK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. Januar 2001 Teilen Geschrieben 17. Januar 2001 Hi Tek, <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von TeK: - kann ich nun noch ohne Probleme ein Gewerbe anmelden? Kannst Du, mußt es aber beim Arbeitsmat anmelden. Besser ist es auch, vor der Gewerbeanmeldung das Arbeitsamt von Deiner Absicht in Kenntnis zu setzen. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR> - wie würden sich die Einahmen aus diesem gewerbe auf mein Unterhaltsgeld auswirken? Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit werden analog zum Arbeitslosengeld angerechnet (Siehe § 141 SGB III). Gruß bimei [Dieser Beitrag wurde von bimei am 17. Januar 2001 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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