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Urlaub ausbezahlen lassen als Azubi ?


duffman

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Hallo zusammen,

folgende Situation bietet sich bei mir:

Ich werde zum 17.07.04 mit bestehen der mündlichen Prüfung in meinem Ausbildungsbetrieb als Fachinformatiker / Systemintegration übernommen.

Heut hab ich von meinem Arbeitgeber erfahren das ich noch bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses 10,5 Tage Urlaubsanspruch hab.

Da heute schon der 13.07 kann ich mein Urlaub leider nicht vollständig ausnutzen. Daher fragte ich nach ob ich mir den Urlaub ausbezahlen lassen kann.

Ich wurde darauf hingewiesen, das mein Urlaub am 17.07 verfällt und nicht ausbezahlt werden kann.

Meine Frage dazu: Ist das Rechtens ? Darf mein Arbeitgeber (der mich nicht informiert hat darüber, das ich den Urlaub nehmen muss) so etwas tun ?

Für alle Anworten bin ich sehr dankbar.

Grüße

Duffman

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Ich wurde darauf hingewiesen, das mein Urlaub am 17.07 verfällt und nicht ausbezahlt werden kann.

Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Entweder bleibt er bestehen, da gleicher Arbeitgeber, oder:

BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) [...]

(2) [...]

(3) [...]

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

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Erstmal danke, das ihr in der kurzen Zeit so fleißig geschrieben habt.

Wieso verfällt denn dein Urlaub, wenn du nach der Ausbildung in der gleichen Firma weiterarbeitest? Habe ich jetzt irgendwas falsch verstanden?

Mein Arbeitgeber meint, ein Tag Urlaub eines Azubis kostet weniger als der eines Festangestellten.

Und da ich einen neuen Arbeitsvertrag bekommen hab, meinte er der Urlaub würde verfallen :confused:

@ lord_of_the_flames

ja hab ich auch vorgeschlagen, er meinte aber das das nicht gehen würde.

Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Entweder bleibt er bestehen, da gleicher Arbeitgeber, oder:

BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) [...]

(2) [...]

(3) [...]

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

sorry für die lächerliche frage, aber was bedeutet "abzugelten" genau ? das der Arbeitgeber mir den Urlaub ausbezahlen muss oder ich ihn übernehmen kann in das neue Arbeitsverhältnis ?

Gruß

duffman

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sorry für die lächerliche frage, aber was bedeutet "abzugelten" genau ? das der Arbeitgeber mir den Urlaub ausbezahlen muss oder ich ihn übernehmen kann in das neue Arbeitsverhältnis ?

Abgeltung heisst auch "Ersatzleistung, Gegenleitung, Lohn", also in Deinem Fall Auszahlung.

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Abgeltung heisst auch "Ersatzleistung, Gegenleitung, Lohn", also in Deinem Fall Auszahlung.

Vielen Dank für deinen Beitrag zu dem Thema, ich werde das gleich mit meinem Arbeitgeber bereden.

bei einer suche im internet hab ich nochmal die bestätigung dazu gefunden:

11. Geld statt Urlaub: Geht das?

Das BUrlG verbietet grundsätzlich eine finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub.

1. Ausnahme: Scheidet ein Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis aus und steht ihm noch Urlaub zu, kann er sich den Urlaub ausbezahlen lassen.

Gruß

duffman

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Geld statt Urlaub: Geht das?

Das BUrlG verbietet grundsätzlich eine finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub.

1. Ausnahme: Scheidet ein Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis aus und steht ihm noch Urlaub zu, kann er sich den Urlaub ausbezahlen lassen.

Ja, das geht! Denn es gibt noch andere, als Dir von Dir zitierte, Ausnahmen. Da gibt es z.B. noch den drohenden wirtschaftlichen Ruin (schwere Verluste reichen auch schon aus), falls eine bestimmte Key-Role nicht verfügbar ist. (Hier wird immer gerne das defekte Kühlhaus als Beispiel für notwendige Überstunden herangezogen.)

Aber es zeugt normalerweise von ziemlicher Schlampigkeit des Arbeitnehmers selbst, wenn er es nicht geschafft hat, seinen Urlaub in der "normalen" Zeitspanne zu nehmen. Und eine finanzielle Urlaubsabgeltung (gegen den erklärten Willen des MA) ist ausserdem immer eine Bankrott-Erklärung des Betriebsrates.

gruss, timmi

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Ja, das geht! Denn es gibt noch andere, als Dir von Dir zitierte, Ausnahmen. Da gibt es z.B. noch den drohenden wirtschaftlichen Ruin (schwere Verluste reichen auch schon aus), falls eine bestimmte Key-Role nicht verfügbar ist. (Hier wird immer gerne das defekte Kühlhaus als Beispiel für notwendige Überstunden herangezogen.)

Aber es zeugt normalerweise von ziemlicher Schlampigkeit des Arbeitnehmers selbst, wenn er es nicht geschafft hat, seinen Urlaub in der "normalen" Zeitspanne zu nehmen. Und eine finanzielle Urlaubsabgeltung (gegen den erklärten Willen des MA) ist ausserdem immer eine Bankrott-Erklärung des Betriebsrates.

gruss, timmi

Hi Timmi,

danke für Deine Anwort. Da wir einige schwere Ausfälle in der Abteilung hatten, führte das dazu, das ich mein Urlaub bis jetzt nicht nehmen bzw. nur teilweise nehmen konnte. Ich war in dem Glauben mein Urlaubsanspruch würde einfach so in das neue Arbeitsverhältnis übernommen werden :(

Auf die Frage "ob ich meinen Urlaub wohl ausbezahlen lassen könne" kam lediglich ein : "was? einem Azubi den Urlaub ausbezahlen? das sehe ich nicht ein."

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß

duffman

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"was? einem Azubi den Urlaub ausbezahlen? das sehe ich nicht ein."

Wie kann man nur so stuhr sein? Welch' Arroganz...tsts

Stell ihn vor die Wahl, entweder Auszahlung (laut Gesetz :mod: ) oder Übernahme in das bestehende Arbeitsverhältnis. Wer solche Ausreden parat hat, dem würd ich den Gesetzestext unter die Nase reiben. :(

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Wie kann man nur so stuhr sein? Welch' Arroganz...tsts

Stell ihn vor die Wahl, entweder Auszahlung (laut Gesetz) oder Übernahme in das bestehende Arbeitsverhältnis. Wer solche Ausreden parat hat, dem würd ich den Gesetzestext unter die Nase reiben.

Nun mach mal nicht so einen ansatzweise aufhetzenden Wind. duffman hat doch geschrieben, er redet mit seinem AG. Ob dieser stur (stuhr ist übrigens ein Ort bei Bremen) oder arrogant ist, kannst Du an dieser Stelle nicht beurteilen.

Die jetzige Lage ist klar, es folgt Geduld, hier jedenfalls.

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Wie kann man nur so stuhr sein? Welch' Arroganz...tsts

Stell ihn vor die Wahl, entweder Auszahlung (...) oder Übernahme in das bestehende Arbeitsverhältnis. Wer solche Ausreden parat hat, dem würd ich den Gesetzestext unter die Nase reiben. :(

Wer hat Dir eigentlich Deinen "Kampfnamen" hier im Board verpasst? ;)

Mein Abithema in Deutsch lautete seinerzeit "Schlauheit, Klugheit, Weisheit"; ich finde Deinen "Ratschlag" in keinem der drei Begriffe wieder - in "Schlauheit" schon gar nicht.

gruss, timmi (zweifelnd)

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Hallo Zusammen !

ich hatte meinen Arbeitgeber darauf hingewiesen:

Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Entweder bleibt er bestehen, da gleicher Arbeitgeber, oder:

BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) [...]

(2) [...]

(3) [...]

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

nun kam es zum Gespräch, indem die Personalchefin am Schluss ziemlich verärgert zu mir sagte das der restliche Urlaub wegen "erzieherischen Maßnahmen verfallen wird". Sie war ziemlich ange****t (entschuldigt die Gossensprache), das ich ihr wohl vorgeschrieben hätte was sie in so einem Fall zu tun hat. Natürlich wies ich sie darauf hin das ich ihr weder vorschreiben wollte was sie zu tun hat, noch das ich sie in irgendeiner Weise erniedrigen wollte, sondern nur eine gerechte Behandlung verlange.

Rechtliche Maßnahmen will ich Ehrlich gesagt nicht einleiten, der Restliche Urlaub ist mir nun auch egal. Ich finds nur schade das es solche Menschen auf der Erde gibt :(

Freundliche Gesten oder Toleranz wird sie von mir wohl nicht mehr erwarten dürfen. (den Teil hab ich natürlich nicht zur Sprache gebracht).

so long,

duffman

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Erzieherische Massnahme, das würde ich nicht durchgehen lassen.

Da wäre ich stu(h)r

Ich hab meinen Abteilungsleiter nach seiner Meinung gefragt was ich am besten tun soll.

Dieser meinte, das es in so einem Fall schlecht wäre es sich mit der Personalabteilung zu verscherzen. Weiterbeschäftigung bei der Firma mach ich aus dem Grund, weil das Arbeitsklima innerhalb der Abteilung spitze ist und ich in nähe einen Wohnsitz hab.

gruß

duffman

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ich finde das schade das man seine vom gesetzt gesetzt gegebenen rechte so fallen lässt. und ich würde mir an deiner stelle das weiterhin überlegen ob du bei der firma weiterarbeiten willst, wenn die so ein verhalten zu tage legt.

ich weiss nicht ob das hilft aber du kannst dich ja mal an die entsprechenden IHKs wenden.

PS: Erzieherische massnahmen kann ein Erziehungberechtigter ausführen oder der Staat. Wiso lässt du dir dein sauer verdientes Geld den wegnehmen?

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nun kam es zum Gespräch, indem die Personalchefin am Schluss ziemlich verärgert zu mir sagte das der restliche Urlaub wegen "erzieherischen Maßnahmen verfallen wird". Sie war ziemlich ange****t

Das ist aber ech (!) ein starkes Stück. Ich meine die Begründung!

:eek:

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nun kam es zum Gespräch, indem die Personalchefin am Schluss ziemlich verärgert zu mir sagte das der restliche Urlaub wegen "erzieherischen Maßnahmen verfallen wird".

ich glaube die Frau hat Ihren Beruf verfehlt. Erzieherische Maßnahmen haben in einem Ausbildungsverhältnis nur sehr begrenzt und in einem Arbeitsverhältnis IMHO gar nichts zu suchen.

Rechtliche Maßnahmen will ich Ehrlich gesagt nicht einleiten, der Restliche Urlaub ist mir nun auch egal. Ich finds nur schade das es solche Menschen auf der Erde gibt :(

Habt ihr einen Betriebsrat?

Freundliche Gesten oder Toleranz wird sie von mir wohl nicht mehr erwarten dürfen. (den Teil hab ich natürlich nicht zur Sprache gebracht).

Ach, man kann auch durch siezen sehr leicht die negativen Schwingungen (hach bin ich heut wieder diplomatisch ;) ) rüberbringen. Ich erinnere an das berühmte A****l**h-Zitat von Joschka Fischer :D

Ehrlich gesagt würde ich mir a) einen neuen Arbeitgeber suchen und B) meinen Urlaubsanspruch (also den durch die "Erzieherische" Maßnahme gestrichenen) vor dem Arbeitsgericht erstreiten. Ohne Urlaub zu arbeiten ist ausbeutung pur und das würde ich auch keinen Fall durchgehen lassen.

Vielleicht ist auch mal ein Gespräch zwischen Dir, deinem Abteilungsleiter (+ ggf. Anwalt, Betriebsrat, wenn Du noch nicht volljährig bist deinen Eltern) und der Personalchefin + Geschäftsleitung sinnvoll ;) Denn ich glaube nicht, dass sich deine Firma freiwillig einem Arbeitsgerichtsprozess stellt, den sie auch noch mit deutlicher Sicherheit verlieren wird...

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nun kam es zum Gespräch, indem die Personalchefin am Schluss ziemlich verärgert zu mir sagte das der restliche Urlaub wegen "erzieherischen Maßnahmen verfallen wird".

Entschuldigt bitte, wenn ich ein bißchen viel Emotion reingebracht habe.

Aber genau sowas in der Art habe ich mir gedacht (hätte wetten

können, worauf es hinausläuft - eine Ausrede mehr).

Ich habe derartiges schon selbst zu spüren bekommen und es mir nicht gefallen lassen, weil so etwas finde ich einfach nur ungerecht.

Tut mir leid, aber zur richtigen Zeit muss man seinen Mund aufmachen.

Gut, dass der Arbeitnehmer es nicht schafft seinen Urlaub zu nehmen, ist

eine Sache, aber wenn es nunmal nicht geht, eben weil man dringendst gebraucht wird, dann bleibt kein Auge trocken.

Aber man hat halt einfach keine Chance, das finde ich so unfair,

einem sind die Hände gebunden - Zwickmühle, denn wenn man sich

beschwert, verschlechtert dies das Betriebsklima, andererseits möchte man

auch respektiert werden. Was soll er jetzt machen? Firmenwechsel - nur

wg. dem Urlaub? Und das Risiko auf Arbeitslosgkeit eingehen?? Oder

weiterhin solche Aktionen über sich ergehen lassen?

Also ich bin der letzte, der nicht alles für seinen Betrieb tun würde, aber

wenn man dann so behandelt wird, überlegt man sich irgendwann - wofür

das Ganze (Engagement).

@bimei: De(h)n Vehla darfst behalten :D *jk*

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Ehrlich gesagt würde ich mir a) einen neuen Arbeitgeber suchen und B) meinen Urlaubsanspruch (also den durch die "Erzieherische" Maßnahme gestrichenen) vor dem Arbeitsgericht erstreiten. [...] ich glaube nicht, dass sich deine Firma freiwillig einem Arbeitsgerichtsprozess stellt, den sie auch noch mit deutlicher Sicherheit verlieren wird...
Nun mal langsam mit den jungen Pferden. ;) So sehr ich das Vorgehen des Arbeitgebers verurteile - ganz unschuldig ist duffman ja selbst an der Situation nicht. Er schreibt
Ich war in dem Glauben mein Urlaubsanspruch würde einfach so in das neue Arbeitsverhältnis übernommen werden
Und damit hat er selbst auch einen (wenn auch sehr verständlichen) Fehler gemacht. Er hätte sich seine Urlaubsansprüche damals sichern müssen. "Einfach so" werden die halt nicht übernommen; nicht einmal in Situationen betrieblichen Notstandes. Leider!

gruss, timmi

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@timmi: Mir geht es eher um die EM der Personalchefin. Das ist absolut kindisches und lächerliches Verhalten. Der gestrichene Urlaub aus der Ausbildung ist nunmal persönliches Pech... (aber auch kein feiner Zug der Firma... --> Mitarbeitermotivation?)

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Ehrlich gesagt würde ich mir a) einen neuen Arbeitgeber suchen und B) meinen Urlaubsanspruch (also den durch die "Erzieherische" Maßnahme gestrichenen) vor dem Arbeitsgericht erstreiten. Ohne Urlaub zu arbeiten ist ausbeutung pur und das würde ich auch keinen Fall durchgehen lassen.

Vielleicht ist auch mal ein Gespräch zwischen Dir, deinem Abteilungsleiter (+ ggf. Anwalt, Betriebsrat, wenn Du noch nicht volljährig bist deinen Eltern) und der Personalchefin + Geschäftsleitung sinnvoll ;) Denn ich glaube nicht, dass sich deine Firma freiwillig einem Arbeitsgerichtsprozess stellt, den sie auch noch mit deutlicher Sicherheit verlieren wird...

Hallo Doham,

erstmal danke für deine Tips. Allerdings sollte man solche mit größter Vorsicht genießen und nichts überstürzen.

Wie schon oben erwähnt, möchte ich keine rechtlichen Schritte einleiten, womit sich das Gespräch mit Anwalt und Co. erübrigt.

Ich hab oben auch bereits erwähnt, das ich nur bei der Firma zukünftig arbeiten werden, weil das Arbeitsklima innerhalb der Abteilung stimmt, ich einen Wohnsitz in der Nähe der Firma habe und nicht am Ende als Arbeitslos da stehen möchte.

Soviel dazu.

Ich denke nun das Thema ist erledigt, ich wollte wissen ob es Rechtens ist was der Arbeitgeber mit mir macht. Das hat sich nun geklärt.

Ich bitte die Admins darum den Thread zu schließen, und ggf. für so eine Rechtsfrage einen neuen aufzumachen.

Danke für eure Hilfe und Anworten

duffman

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Nun mal langsam mit den jungen Pferden. ;) So sehr ich das Vorgehen des Arbeitgebers verurteile - ganz unschuldig ist duffman ja selbst an der Situation nicht. Er schreibt Und damit hat er selbst auch einen (wenn auch sehr verständlichen) Fehler gemacht. Er hätte sich seine Urlaubsansprüche damals sichern müssen. "Einfach so" werden die halt nicht übernommen; nicht einmal in Situationen betrieblichen Notstandes. Leider!

gruss, timmi

Das die Urlaubstage nicht übernommen werden ist ja ok. Da hat der duffman echt geschlafen und pech gehabt. Allerdings spricht nichts gegen eine Auszahlung. Diese steht im zu.

dufmann, in dem Du die Sache unter den Tisch kehrst, ist es noch längst nicht erledigt. Willst Du wirklich immer mit einem Groll gegen das Personalbüro leben. Ist doch auch nicht schön, wenn Du Dein Gesicht verziehst sobald diese Dame Dir über den Weg läuft. Du solltest das aus der Welt schaffen und da hilft nur reden. Steh für Dich und Dein Recht ein. Das ist richtig und gibt Dir ein gutes Gefühl (, selbst wenn Du gefeuert werden solltest, was ich wirlich nicht glaube).

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Er hätte sich seine Urlaubsansprüche damals sichern müssen. "Einfach so" werden die halt nicht übernommen; nicht einmal in Situationen betrieblichen Notstandes. Leider!

gruss, timmi

Sieht das das Gesetz nicht etwas anders? Bimei hat hier doch schon den entsprechenden Gesetzestext gepostet.

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