Technician Geschrieben 28. Juni 2001 Geschrieben 28. Juni 2001 Hi! Wer Warez o. ä. anbietet oder nutzt, macht sich strafbar. Logisch. Nun aber einmal folgendes (hypothetisches) Szenario: Jemand baut eine Freeware-und-Shareware-Seite auf. Zwischen diesen Programmen versteckt sich aber auch ein "kommerzielles" Programm als Warez, was aber für den User nicht erkennbar ist. (Z.B. nicht ein bekanntes Programm wie "Word" oder so, sondern vielleicht ein Mathematikprogramm). Es steht nicht dabei, dass es Warez ist und auch der Umfang des Programms erweckt nicht den Anschein, dass etwas daran faul ist. So, und nun kommt jemand daher, nennen wir ihn mal Max Money, und lädt sich das Programm herunter. Der Betreiber der Website hat sich strafbar gemacht, weil er Warez anbietet. Aber Max Money? Hat der sich auch strafbar gemacht? Wie ist das mit nicht erkennbarer Warez? Gruß, Technician
developer Geschrieben 28. Juni 2001 Geschrieben 28. Juni 2001 Hi Technican, wie heißt es doch so schön: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Wenn du keinen Disclaimer hast bei dem du dich vom Inhalt dieser Links ausdrücklich distanzierst, machst du dich wohl strafbar. Da dieses Thema aber besser in den Small Talk passt als in ein WIN-Forum... ->verschoben
Technician Geschrieben 28. Juni 2001 Autor Geschrieben 28. Juni 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von developer: <STRONG>Wenn du keinen Disclaimer hast bei dem du dich vom Inhalt dieser Links ausdrücklich distanzierst, machst du dich wohl strafbar. </STRONG>
developer Geschrieben 28. Juni 2001 Geschrieben 28. Juni 2001 Ah jetzt ja... Wer lesen kann ist klar im Vorteil *Schäm* Gute Frage. Denke aber das ist so wie beim Falschgeld o.ä. . Wenn du es unwissend bekommst und es dann weitergibst, d.h. damit bezahlst, machst du dich strafbar. Also wenn du dir von einer scheinbaren "sauberen" Seite was runterlädst das gecracked, gehackt ... ist, machst du dich auch strafbar. Meine Auffassung.
Technician Geschrieben 28. Juni 2001 Autor Geschrieben 28. Juni 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von developer: <STRONG> Gute Frage. Denke aber das ist so wie beim Falschgeld o.ä. . Wenn du es unwissend bekommst und es dann weitergibst, d.h. damit bezahlst, machst du dich strafbar. </STRONG>
-wAcKy- Geschrieben 29. Juni 2001 Geschrieben 29. Juni 2001 HI Technician, meiner Meinung nach macht man sich nicht strafbar, da man es sich ja in deinem Fall "gutgläubig" runtergezogen hat. Genauso wie beim Kauf von irgend etwas bei einem Bekannten, dieser es klaute, ist trotzdem rechtsgültig, wenn du es wirklich "gutgläubig" erworben hast. Gruss Beginner
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