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Geschrieben

Hallo,

Kann mir einer auf die Sprünge helfen?

Wie interpretiert man folgende Passage in einem Ausbildungsvertrag:

"XYZ ist berechtigt, dem Auszubildenden eine andere, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende zumutbareTätigkeit zuzuweisen."

Ich würde sagen, dass sich das neutral anhört und sich die Firma die Option freihalten möchte, an den Fähigkeiten des Azubis nicht ganz zu verzweifeln und eventuellen wirtschaftlichen Schaden von sich zu wenden :D

Und so weit ich mich erkundigt habe, ist das eine Standardformulierung.

Sehe ich das richtig? Oder wie würdet Ihr das interpretieren?

Viele Grüße,

drunken

Geschrieben

Ich denke dass ist die Formulierung, mit der man dich auch mal zu Kopierarbeiten usw. hinzuziehen kann. Ist in meinen Augen aber in Ausbildungsverträgen normal. -> Ihr nutzt das IHK-Formular dafür ?

Geschrieben
Ich denke dass ist die Formulierung, mit der man dich auch mal zu Kopierarbeiten usw. hinzuziehen kann. Ist in meinen Augen aber in Ausbildungsverträgen normal. -> Ihr nutzt das IHK-Formular dafür ?

Hoppla, das ging aber schnell :)

Ja, richtig. Dafür wird das IHK-Formular verwendet.

Wollte mich nur mal rückversichern.

Thx.

Geschrieben

ich denke auch das dass nicht unbedingt eine negative aussage ist.

vllt. will sich das unternehmen nur damit etwas "absichern" damit der azubi nicht gleich die ihk anruft wenn er mal was kopieren musste ;)

also ich seh das als ok...lehrjahre sind keine herrenjahre :)

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