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Geschrieben

Hi, Leute

Ich wollte nur mal wissen, ob unter euch einer ist, der neben seiner geregelten Arbeit bei seiner geliebten Firma

nebenbei noch ein bisschen verdient, indem er Servicedienstleistungen für Computer anbietet. An jeden, der sich angesprochen fühlt: Wo krieg ich die Informationen her, was ich dabei beachten muß, um nicht dem Staat oder sonst jemandem auf die Füsse zu treten. Ich brauch ganz allgemein Infos, zum Beispiel wieviel ich damit überhaupt verdienen darf, oder was ich überhaupt machen darf.

usw,usf ...

Danke im vorraus

Oliver Roth

Geschrieben

offiziell geht das nur, wenn du eine erlaubnis zur nebentätigkeit vom arbeitgeber hast, ein eigenes gewerbe anmeldest, dafür alle voraussetzungen hast usw. usf....

da du aber damit in konkurrenz zum arbeitgeber treten kannst, FINGER WEG!!!

das höchste der gefühle bei mir sind wirklich nur klienigkeiten in der family oder bei guten freunden, da auch schon kunden an mich herangetreten sind, ob die arbeit nicht nach feierabend für die hälfte in bar machen könnte.

Geschrieben

Stimmt schon.

Zuerst einmal brauchst Du die Genehmigung dafür deiner Firma. Dann mußt (oder solltest?) Du ein Gewerbe anmelden.

Es komt auch drauf an, was Du in deinem Betrieb machst bzw. was für diensleistungen dein Betrieb anbietet. Macht er genau dasselbe wie das, was Du in deiner Freizeit anbieten willst: Finger weg. Also wenn Du z.B. in einer PC-Werkstatt arbeitest oder. oder deine Firma bietet Webdesign an, und du machst das zu Hause auch für Kunden.

Aber wenn deine Firma z.B. ein Systemhaus ist mit eher Groß- und Firmenkunden sollte es überhaupt keine Probleme geben wenn Du privat was rumschraubst. Naja, sollte. Aber einige Betriebe sind da sehr sehr pingelig. Ich dürfte als Nebentätigkeit z.B. nur branchenfremde Tätigkeiten ausführen in meiner Freizeit, wie z.B. Platten auflegen oder kellnern oder sowas.

Also am Besten deinen Chef sagen was Du vor hast, und wenn`s klappt Dir das Ganze schriftlich geben lassen, daß Du diese Tätigkeiten ausführen darfst nebenher.

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