Gast Dhjfjduehdhdhd Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Hi. Wollte mal fragen ob es für mich möglich ist den betrieb zu wechseln. meine situation: (noch) 1. ausbildungsjahr fachinformatiker anwendungsentwicklung. Arbeite in einer recht kleinen firma im raum münchen und bin mit der ausbildung sehr unzufrieden. ich dachte eigentlich das ich in der ausbildung etwas lernen könnte nur das ist in diesem betrieb hier nicht wirklich möglich. hier in der firma sind 2 leute die mir etwas beibringen könnten und bei dem rest kann ich nur sagen das ich schon vor 3-4 jahren mehr ahnung hatte als diese jetzt. die beiden die was drauf haben sind jedoch immer beschäftigt (die halten den betrieb quasi am laufen). gibt es eine möglichkeit aus dem ausbildungsvertrag herauszukommen(bewerbe mich momentan aktiv bei einigen firmen) sobald ich etwas anderes gefunden habe ? THX Fadenb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The_red_one Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Tja, wenn du aus der Probezeit raus bist wirds etwas komplizirter. Da gibt es dann folgende Möglichkeiten: * du kündigst -> Berufsaufgabe, dh. du kannst den gleichen Lehrberuf nicht nochmal beginnen * Aufhebungsvertrag mit deinem jetzigen Arbeitgeber ( du solltest aber dann schon einen anderen Betrieb haben, der die neu bzw. weiter ausbildet) Sprich doch am besten mal mit den Beratern "deiner" IHK. Die können dich da auch weiter beraten, dir helfen einen neuen Betrieb zu finden oder mit deinem jetzigen sprechen bzgl. deiner momentanen Lage. Oder am besten lass dir dort nen Termin geben/ schau persönlich da vorbei. Versuche auch mal diesen Link der Forumssuche, denn das Thema gabs schon öfter: Suche nach Aufhebungsvertrag Weitere Vorschläge oder Einwände? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 bleibt nur noch die Kündigung aus wichtigem Grund. Allerdings kann ich das noch nicht erkennen. Allgemeine Unzufriedenheit wird nicht reichen. Du müsstest deinem Betrieb schon eine dauerhafte Verletzung der Ausbildungspflicht nachweisen. Dazu sollte aber zunächst mal ein Gespräch mit deinem Ausbilder etc... stattgefunden haben. Ansonsten folge dem Tipp vom Vorredner. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Ging 1999 bei mir absolut Problemlos. Ich hatte nen neuen Betrieb. (das ist ganz wichtig!) Dann mti dem alten Arbeitgeber nen Aufhebungsvertrag machen. Mit dem neuen Betrieb nen Ausbildungsvertrag machen. Darauf achten das da drin steht das du dort Deine Ausbildung beendest. Und das alles der IHK mitteilen. Bei mir haben Sie es nur zur Kenntnis genommen. Und gemeint, wenn ich es so besser finde ist es so in Ordung. Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 War bei einem meiner Azubis auch kein Problem. Der wollte auch von seinem alten Betrieb weg. Er hatte uns schon als neuen Betrieb gefunden und ist dann zum Ausbildungsberater und konnte wechseln... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Delryn Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Ich wusste gar nicht das man beim Ausbildungsabbruch den Lehrberuf nicht noch einmal beginnen darf?! ich wusste nur das wenn man 3x durch die Prüfung fällt den Beruf nie erlernen darf / wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Ich wusste gar nicht das man beim Ausbildungsabbruch den Lehrberuf nicht noch einmal beginnen darf?! Um Dich vollständig aufzuklären: ;-) § 15 BBiG Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) [...] (4) [...] Darum auch ---> Aufhebungsvertrag bei einem Betriebswechsel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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