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Geschrieben

Hallo,

ich (Ex-Umschüler FIAW) habe sowohl die IHK als auch die Schulprüfung mitgeschrieben.

Ein Lehrer meinte nun, dass ich im Zuge der Gleichberechtigung mit den "noramlen" Azubis auch die Schulprüfung statt der IHK-Prüfung in mein Ausbildungszeugnis anrechnen lassen könne. Dies würde sich bei mir rentieren, da ich so meinen Gesamtschnitt um eine Note anheben könnte. Dies ist in der momentan schlechten Arbeitsmarktsituation ein sehr wichtiges Kriterium, besonders da mich mein Ausbildungsbetrieb leider nicht übernehmen kann.

Hat jemand von dieser Möglichkeit gehört?

Ich weiß das Baden-Württemberg in einigen Dingen eine Sonderstellung hat.

Für schnelle Ratschläge wäre ich sehr dankbar, da es sicher eine Widerspruchsfrist gibt, die ebenso sicher sehr bald abläuft.

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