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Bekommt man mit 666 E / Monat Kindergeld?


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Ich zweiten Lehrjahr bekomme ich 614 E Brutto. Was nen Jahresverdienst von 7368 E macht. Dies liegt unter dem Satz von 7680 E des Arbeitsamtes.

Im dritten Lehrjahr bekomme ich 666 E Brutto. Mit 7992 E liegt das ueber dem Satz.

Jetzt lese ich des oefteren vom Pauschbetrag von 920 E.

Wird dieser Betrag*immer* subtrahiert? Oder muss ich da bei der Familienkasse / Arbeitsamt eine Lohnsteuererklaerung ausfuellen?

Wenn ich nun Brutto minus dem Pauschbetrag rechne, komme ich ja wieder unter den Satz und waere auf Kindergeld berechtigt.

Liege ich damit richtig?

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Sobald dein Verdienst in einem Jahr einen gewissen Wert überschreitet, musst du rückwirkend für dieses Jahr und im Voraus für das nächste Jahr deine Werbekosten offenlegen um unter den Grenzbetrag zu kommen und somit Kindergeld zu erhalten.

Gibt es viele Threads hier im Forum. Einfach mal suchen.

Ich habe als Telekom Azubi mit einem Jahresbruttogehalt von von rund 12000 Euro im Jahr 2003 trotzdem noch Kindergeld erhalten :-)

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Trotzdem verstehe ich deine Antwort nicht ganz als Reaktion auf meine Frage.

Werbekosten ueber 920 E hab ich keine. Selbst wenn ich mir nen PC fuer die Arbeit zu Hause kaufen wuerde. Ich ziehe ja von vormals 100 km / Tag Fahrt zur Arbeit auf 10km/Tag Fahrt zur Arbeit um.

Deswegen. Ich verstehe halt nicht, wie das mit dem Pauschbetrag gerechnet wird.

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Kindergeld wird für alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre gilt, dass Einkünfte und Bezüge,

die zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, zum Wegfall des Kindergelds

führen, wenn sie 7.188 Euro jährlich übersteigen.

Von monatlichen Pauschalbeträgen habe ich noch nie etwas gehört.

Werbungskosten müssen Sie nur bei Überschreiten der einschlägigen Pauschbeträge (für nichtselbständige Arbeit:

1.044 Euro nachweisen. Anzugeben sind auch Beträge, auf die Ihr Kind verzichtet hat.

Du darfst maximal 7188 € im Jahr verdienen. Pauschal werden von deinem Jahresverdienst 1044 € Werbungskosten abgezogen. Solltest du dann noch über dem Wert von 7188 € liegen, musst du weitere Werbungskosten geltend machen, sofern du welche hast.

Werbungskosten für Familienheimfahrten, Fahrten zu Arbeit und Berufsschule, Unterrichtsmaterial, Zweitwohnsitz/Heimunterkunft, Mehraufwendungen für Verpflegung, Gewerkschaftsbeiträge, einige Versicherungen usw.

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Hallo,

ich frage mich, wie du auf einen Betrag von 7.188 Euro pro Kalendarjahr kommst? Laut dem Kindergeldmerkblatt der Familienkasse (http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf) handelt es sich um einen Betrag von 7.680 Euro pro Jahr. Davon kann in jedem Fall eine Werbekostenpauschale von 920 Euro abgezogen werden ("Arbeitnehmer-Pauschbetrag").

Darüber hinaus ist es zulässig, weitere Werbekosten geltend zu machen - so wie moeki schon richtig geschrieben hat.

Grüße,

Stefan

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Kriegst du Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld? Fahrkosten- oder Mietzuschüsse? Das wird da alles mit einbezogen. Ansonsten solltest du vielleicht einfach mal nen Taschenrechner benutzen. Keine Ahnung ob die vom Brutto- oder Nettolohn ausgehen.

12*666=7992 - 1044 = 6948 €

Also bekommst du Kindergeld.

@stefan

Hab auf der gleichen Seite geguckt aber scheinbar im falschen Jahresmerkblatt. So große Unterschiede sind es ja net.

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Hallo nochmal,

@moeki:

Es wird vom Bruttolohn ausgegangen. Was die Obergrenze angeht, können die 500 Euro mehr oder weniger schon ausschlaggebend sein. Ich bin auch so ein Fall, daher... :)

Allgemein:

Du rechnest 12 x Ausbildungsvergütung + eventuelles 13. Monatsgehalt (Urlaubsgeld) + eventuelle vermögenswirksame Leistungen (alles brutto). Davon kannst du dann 920 Euro Pauschalbetrag abziehen.

Ich persönlich komme auch nicht drunter. Da ich allerdings jeden Tag ca. 60km fahren muss und dafür kein Fahrgeld bekomme, kann ich diese Kosten auf's Jahr aufrechnen (0,25 bzw. 0,30 Euro pro Kilometer). Auch deine 10km Fahrt kannst du ja anrechnen (beispielsweise Kosten für öffentliche Verkehrsmittel). Ich denke, dann sollte es keine Schwierigkeit sein, unter den entsprechenden Betrag zu kommen.

Du kannst auch mal bei der Familienkasse anrufen und darum bitten, einen Antrag für besondere Werbekosten zugeschickt zu bekommen. Da stehen auch nochmal viele Möglichkeiten drin, wie du zusätzliche Kosten abrechnen kannst.

Grüße,

Stefan

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Ich muss mal an ein Lob der Community hier hinterlassen. Ich finde es einfach klasse, wie offen und ehrlich hier geholfen wird. Mit Hilfe und Kritik wird nicht gespart. Anregungen kommen von 10 verschiedenen Seiten und fuer jedes Problem gibt es Hilfe oder die Suchfunktion!!

Und das mit Familienkasse + Werbkosten hab ich heut auch zum ersten mal gehoert. Ich dachte, das muesste man als Steuerbescheid auf dem Finanzamt machen.

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Die 7188€ sind vom letzten Jahr. Der Satz ändert sich wohl ab und an oder auch regelmäßig Mal. Desweiteren wird bei der Kindergeldberechnung auch BAB mit einbezogen und sonstige Leistungen, die man in irgendeiner Form erhält.

Um die Werbekosten oder auch den Pauschbetrag zu erhöhen, kann man auch Fachzeitschriftten mit angeben und ähnliche Dinge. Allerdings müsst ihr das nachweisen. Mein Freund konnte es da er seine Zeitschriften sammelt. Mit dem Fahrgeld für öffentliche Verkehrsmittel und ein paar anderen Kleinigkeiten war er über die damaligen 1044€ recht schnell drüber und hat so noch Kindergeld bekommen.

Gruß soccer1981

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  • 1 Monat später...

ich hätte da auch mal ein paar fragen zum thema kindergeld, weil ich da nich wirklich durchsteige.

also momentan würde ich folgendes verdienen:

1. jahr: 700 euro

2. jahr: 770 euro

3. jahr: 850 euro

zusätzlich werden die fahrtkosten in höhe von ca 111 euro vom betrieb übernommen (nebenfrage: muss ich das geld auch noch versteuern oder wird mir das komplett auf das netto gehalt addiert? also: bruttogehalt - abzüge = netto gehalt + fahrtkosten (111 euro) ?)

so wie ich das verstanden hab kann ich dann so kein kindergeld mehr bekommen oder? wie sieht das mit vermögenswirksamen leistungen aus, die ich evtl bekommen würde?

und wie läuft das mit dem werbekosten-pauschbetrag? kann ich dann, obwohl schon die fahrtkosten vergütet werden, die pauschale von 920 abziehen? hab gerad auch was lesen, dass es so eine art verpflegungspauschle gibt, wenn man eine bestimmte zeit unterwegs ist (so weit ich weiß min 8h pro tag). und wie mach ich die dann geltend? rückwirkend für das abgelaufene jahr?

versteh gerad irgendwie nur noch bahnhof dank den tollen verordnungen und ausnahme-verordnungen ;)

danke für antworten,

fieldy

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