V-Again Geschrieben 27. Juli 2004 Geschrieben 27. Juli 2004 Hi @ll, eine Frage an die Ausbildungsexperten, hier im Board: Eine Azubine hat ihre Abschlussprüfung versemmelt. Zuvor hat die einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, dass der Ausbildungsbetrieb sie im Falle des Nichtbestehens nicht weiter beschäftigen muss. Egal ob rechtens oder nicht, es ist halt so. Nun die Frage: Welche Möglichkeiten hat sie, sich 1. Auf die nächste Prüfung vorzubereiten und 2. wird überhaupt ein neuer Ausbildungsbetrieb benötigt, der sie bis zur Prüfung begleitet ? Danke im Voraus für eure Hilfe.... :e@sy
Sandrin Geschrieben 27. Juli 2004 Geschrieben 27. Juli 2004 Hallo, zu 2.: Das kommt eventuell darauf an, welche Ausbildung sie macht. Normalerweise braucht man keinen Betrieb, um die Prüfung ein halbes Jahr später nochmal zu machen.. ABER: Bei den neuen IT-Berufen sieht das ein wenig anders aus. Wurde der Projektteil nicht bestanden, braucht sie auf jeden Fall einen Betrieb, in dem sie das Abschlussprojekt durchführen kann. Dies kann auch innerhalb eines Praktikums etc. erfolgen.
V-Again Geschrieben 27. Juli 2004 Autor Geschrieben 27. Juli 2004 @Sandrin: Sie hat FISI gelernt......
fi-ausbilden Geschrieben 27. Juli 2004 Geschrieben 27. Juli 2004 Warum nicht in dem Betrieb die Ausbildung zuende bringen? Dieser hat eben die Pflich!
ingh Geschrieben 27. Juli 2004 Geschrieben 27. Juli 2004 Eine Azubine hat ihre Abschlussprüfung versemmelt. Welche Möglichkeiten hat sie, sich 1. Auf die nächste Prüfung vorzubereiten und 2. wird überhaupt ein neuer Ausbildungsbetrieb benötigt, der sie bis zur Prüfung begleitet ? Welchen Teil hat sie nicht bestanden? Den schriftlichen Teil kann sie ohne Probleme nachmachen, kostet aber etwas. Lernen kann sie für sich alleine (nicht empfohlen ), in einem Praktikumsbetrieb, in einem Vorbereitungskurs, ... Weitere Infos liefert die Boardsuche und eine Anfrage bei der zuständigen IHK. Um den Projektteil nachzumachen, braucht sie einen Praktikumsbetrieb, in dem sie das Projekt durchführen kann. Auch hier hilft die entsprechende IHK sicher weiter. Zuvor hat die einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, dass der Ausbildungsbetrieb sie im Falle des Nichtbestehens nicht weiter beschäftigen muss. Egal ob rechtens oder nicht, es ist halt so. Selbst wenn es nicht rechtens wäre, bezweifle ich, dass sie dort nochmal arbeiten möchte. - Wenn man dort zu solchen Mitteln greift, dann wird man ihr vermutlich (falls sie eine weitere Ausbildung dort erzwingen kann) nur Steine in den Weg legen. Am besten, sie sucht so schnell wie möglich, möglichst mit Hilfe der IHK, nach einem neuen Praktikumsbetrieb, der sie bei der Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung unterstützen kann und will.
itsme Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 Selbst wenn es nicht rechtens wäre, bezweifle ich, dass sie dort nochmal arbeiten möchte. - Wenn man dort zu solchen Mitteln greift, dann wird man ihr vermutlich (falls sie eine weitere Ausbildung dort erzwingen kann) nur Steine in den Weg legen. Am besten, sie sucht so schnell wie möglich, möglichst mit Hilfe der IHK, nach einem neuen Praktikumsbetrieb, der sie bei der Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung unterstützen kann und will. Einen solchen Vertrag zu unterschreiben kann nicht verboten sein denk ich mal, schließlich ist das sowas ähnliches wie ein Auflösungsvertrag. Aber meiner Meinung nach war das eine ziemlich große Dummheit, da der Betrieb ansonsten garkeine Möglichkeit hätte die Azubine rauszuwerfen. Sie muss für ein weiteres halbes Jahr ausgebildet werden, ob die liebe Firma das will oder nicht. Steine in den Weg legen wird da nichts nützen, was soll schon passieren? Bei der jetzigen Situation würd ich auch nur dazu raten sich schnell was neues zu suchen oder im Fall der schriftlichen evtl ohne Firma die Prüfung zu wiederholen.
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