WolfiZ Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Hallo zusammen, Hab gestern meine Noten für die mündliche bekommen: Doku 90 % Präsi+Fachgespräch: 100% Das macht gesamt im mündlichen 95% Da ich im schriftlichen nur 87 % hatte komme ich insgesamtt auf die s***** Zahl 91 %. Also leider eine 2. Ich möchte nur mal in Erfahrung bringen ob es z.B möglich ist die schriftliche Prüfung einzusehen und vielleicht noch 2 Punkte herauszuholen. Wie stehen da meine Chancen. Wahrscheinlich schlecht oder. Wenn nicht dann muss ich halt mit meiner 1,5 (gut) zufrieden sein. MfG WolfiZ (IHK Nürnberg) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koma1982 Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Oh man, mir kommen die Tränen... Nimm Einsicht, nimm den ganzen Laden auseinander Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Hehe vielleicht finden Sie ja beim nochmaligen Drübergucken Punkte die zu viel und wohlwollend gegeben wurden und ziehen diese ab, so dass es ne glatte 2 wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frank N. Further Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Moin WolfiZ, Einsichtnahme ist schon grundsätzlich möglich, nur informiert die IHK irgendwie die Prüflinge nicht so toll darüber. Am Ende kommen noch alle auf die Idee Einsicht zu nehmen :-( Normalerweise geschieht das mit einem formlosen, schriftlichen Antrag (reicht auch per Mail) in dem kurz begründet wird, warum du Einsicht nehmen willst. Eine Begründung "ich will von 87 auf 89 Punkte kommen" ist da wohl eher schlecht. Ebenso wie die Chance, die zwei Punkte durch eine Nachkorrektur noch zu bekommen. Terminlich zieht sich das auch sehr in die Länge. Ich schätze mal Einsicht gibts Ende August, Anfang September. Dann müsste ein Einspruch eingelegt werden, Nachkorrektur etc.. Das dauert! Da hast du wahrscheinlcih schon die erste Gehalterhöhung und kein Mensch interessiert sich mehr dafür, ob die Prüfung 1,5 oder 1,3 war! Und....ganz ehrlich......bei deinem Ergebnis würde ich mir den Aufwand schenken. Da gibt es viele, die haben ganz andere Probleme! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Senbei Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Tja, bei mir sieht es ähnlich aus... nur eine Note drunter...^^ Habe insgesammt 79% und soweit ich weiß, gibt es ab 81 Punkten eine Zwo?! Na ja mündlich auch jeweils 81 Punkte gemacht, und nun fehlen mir halt 2 Pünktchen.. Gruß, Senbei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Irgendwo muss ja die Grenze sein, ist bei Computerspielen so und im wahren Leben zum Glück auch. Da kann man meckern und fluchen, dass der Gegner nur noch 1% Lebensenergie hat (bei Ballerspielen) oder halt das ein Punkt zu einer Note fehlt. Hättest du deine Doku besser gehabt, wäre das alles gar nicht passiert PS: Wollte jetzt hier die IHK nicht mit Gegner und Computerspielen in Verbindung bringen, nicht das ich nachher für nen Amoklauf verantwortlich bin und das alles wegen einem Punkt :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Einsichtnahme kostet nichts (außer den Aufwand anzurufen, ggf. kurzes Schreiben schreiben und hinzufahren). Die IHKn sind das gewohnt und machen diese Termine idR vernünftig. Einspruch ist dann schon was anderes. Da solltest du aber in Ruhe deine Prüfung anschauen und wirklich der Meinung sein, dass sich das lohnt. Sonst kommt ein PA, prüft das (und das ist Aufwand) und alle 4 (plus der IHK-ler) haben nix davon... Wann lohnt sich ein Einspruch - vor allem in deiner Größenordnung? - eindeutige Rechenfehler (es stehen 18/10/12 P links und die Summe ist 28 P) - keine Punkte trotz viel Text, keine sichtbare Erläuterung des Prüfers Grundsätzlich gilt, dass der PA bei berechtigter Kritik wohlwollend prüft. Ein Einspruch nach dem Motto "ich hätte gerne, weil Note und so" ist eher unsinnig. Ich hoffe, das kommt jetzt nicht negativ rüber, aber es muss schon einen Grund geben LiGrü Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Oh man, mir kommen die Tränen... Nimm Einsicht, nimm den ganzen Laden auseinander Solche Statements sind überflüssig und nichtssagend. Spar sie dir in Zukunft. D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Ich würde auf jeden Fall Einsicht nehmen. Ich denke, verrechnen kann sich jeder Mal ohne es den Prüfern vorwerfen zu wollen. Aber ich kann mir vorstellen, dass schon Mal was übersieht nach der hundersten Prüfung oder so. Und ich denke eigentlich genau aus diesem Grund sollte man das eigentlich immer egal, ob man knapp dran vorbei ist oder nicht. Und außerdem würde ich auch wissen wollen, woran es denn dann gelegen hat, bzw. wo es dann doch noch Punkt gegeben hat. Aber ansonsten hoffe ich, dass die Prüfer wirklich wohl wollend kontrollieren. Und würde es dann auch nicht anfechten. *IJK zustimm* Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WolfiZ Geschrieben 28. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Ich werd mir die Prüfung also mal durchschauen. Aber eigentlich sollte ich mich gar net aufregen. Denn ich habe egal ob 91 oder 92 % bei einer Bundesbehörde einen unbefristeten Vertrag in der Gehaltsgruppe Vc und bekomme jetzt sogar ein Abendstudium an der VWA finanziert, so dass ich nach den 3 Jahren in den gehobenen Dienst komme. Ich denke das ist heutzutage einiges Wert. Es geht mir halt nur um die 1 wegen der Selbstbestätigung. MfG WolfiZ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Ich würde auf jeden Fall Einsicht nehmen. Ich denke, verrechnen kann sich jeder Mal ohne es den Prüfern vorwerfen zu wollen. Aber ich kann mir vorstellen, dass schon Mal was übersieht nach der hundersten Prüfung oder so. Und ich denke eigentlich genau aus diesem Grund sollte man das eigentlich immer egal, ob man knapp dran vorbei ist oder nicht. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es einem kompletten Prüfungsausschuss nicht aufgefallen sein sollte, dass ein Prüfling haarscharf an der Punktzahl für eine bessere Note vorbeigeschammt ist. Ich halte ein Anfechten gerade solcher Noten für mehr als riskant. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Senbei Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Hm, was heißt eine Anfechtung, nachdem man diese Prüfung gesehen hat, kann man ja immer noch gucken, ob es sich lohnt, oder nicht! Kann man von der Prüfung auch irgendwie Kopien machen, oder nur vor Ort einsehen?! WEil sonst müsstest ja die ganzen Lösungen im Vorfeld besorgen etc.?! Uns wie sähe dann so ein Anschreiben aus?! Gruß, Senbei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Kann man von der Prüfung auch irgendwie Kopien machen, oder nur vor Ort einsehen?! WEil sonst müsstest ja die ganzen Lösungen im Vorfeld besorgen etc.?! Uns wie sähe dann so ein Anschreiben aus?! Gruß, SenbeiKopien, wohl kaum, aber frage deine IHK. Ich würde keine Kopien mitgeben lassen, da sie als Nachweis über die abgelegte Prüfung zu archivieren sind und nicht in Umlauf gebracht werden müssen. Anschreiben, Mmmmh: Ich bitte um Einsichtnahme in meine Prüfung (Name, Prüfunglingsnummer). Bitte um umgehende Terminmitteilung unter (vorwahl) Telefon, bzw unter irgendetwas@zuhause.de. Also ganz schwer und auf dem ersten Blick völlig undurchschaubar . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es einem kompletten Prüfungsausschuss nicht aufgefallen sein sollte, dass ein Prüfling haarscharf an der Punktzahl für eine bessere Note vorbeigeschammt ist. Ich halte ein Anfechten gerade solcher Noten für mehr als riskant. gruss, timmi nein, nicht das er haarscharf daran vorbei gerutscht ist. Das mein ich nicht sondern, ich meinte es könnte doch Mal passieren, das irgendwo Punkte zusammengerechnet werden, aber dann an einer unübersichtlichen Stelle stehen und beim zusammenrechnen UNABSICHTLICH vergessen werden. Prüfer sind doch auch nur Menschen und ich kann mir halt vorstellen, dass man nach der hundersten Prüfung auch irgendwie ein wenig die Konzentration verliert. Ich meine, wie oft ist es den Lehrern in der Schule passiert. Ich mein es nicht böse, möchte nur zum Ausdruck bringen, dass es passieren kann, auch wenn die Möglichkeit bei mehreren Prüfern unwahrscheinlich ist. Und nur wenn man Einsicht nimmt, fechtet man ja die Prüfung nicht gleich an, oder?!!!! Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 ...Prüfer sind doch auch nur Menschen und ich kann mir halt vorstellen, dass man nach der hundersten Prüfung auch irgendwie ein wenig die Konzentration verliert... Wie kommst du auf 100 Prüfungen? Kann hier mal ein PAler sagen wie viel Prüfungen er so zu korrigieren hat? Bestimmt keine 100 oder? Würde so auf 30 max. 50 tippen. Ach ja und es korrigieren ja auch zwei Prüfer, das die sich beide verrechnen... Da würde ich mir lieber den maschinell korrigierten WISO Teil noch mal vorlegen lassen Hmm schon schade das man da nur auf Nachfragen reingucken darf, würde gern wissen was ich in der schriftlichen falsch hatte (war nicht viel ) und was die Prüfer zu meiner Doku notiert haben, dass es nur 82% waren. Und die Bewertung des Fachgespräches (nur 79% ). Gibts so ne Frist wie beim Abi das man nach 10 Jahren die Unterlagen haben darf (dann anzugehen nutzt nix mehr, aber das man seine Unterlagen für seine Kinder hat)? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 @Marc Sorry, ich hatte gemeinsam mit meinem Kollegen 135 Prüfungen, und zwar davon 3 Aufgaben einer GH-Prüfung. (da wäre fast mein Rotstift ausgegangen *hörner*) Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 28. Juli 2004 Teilen Geschrieben 28. Juli 2004 Äh ja, ich durfte 12 Kandidaten in der Erstprüfung a 3 Prüfungen plus 5 Erstlesungen Doku plus Zweitkorrektueren und Dokus abhalten. Also nicht ganz so doll Arg wie auf dem Berg in München. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Wie kommst du auf 100 Prüfungen? Das war geschätzt. Nachdem ich die ganzen Prüflinge bei meiner Abschlussprüfung gesehen habe, bin ich davon ausgegangen, dass jeder PA etwa so viel kontrollieren muss. Das ist aber überall unterschiedlich ist, ist natürlich richtig. Und hier in berlin ist es wahrscheinlich auch extrem. Was mich mal interessieren würde ist, ist jeder PA nur für einen Beruf verantwortlich oder kann es auch sein, dass er Mal einen Informatikkaufmann prüfen muss und dann einen Fachinformatiker? Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Was mich mal interessieren würde ist, ist jeder PA nur für einen Beruf verantwortlich oder kann es auch sein, dass er Mal einen Informatikkaufmann prüfen muss und dann einen Fachinformatiker? Gruß soccer1981 Also Anzahl der Prüflinge mal 3 Prüfungen (im Normalfall - WISO, GH1 und GH2), so daß insgesamt deutlich mehr als 100 Prüfungen zu kontrollieren sind. Aber eigentlich tummeln sich eine ganze Menge Prüfer dabei rum, so daß meine Zahlen so zu stande kommen, wie oben beschrieben. Als PA - Mitglied wirst du berufen für genau einen Ausbildungsberuf. Dieser steht offiziell auf der Berufungsurkunde. Bei uns werden die PA's für 5 Jahre berufen (Dieses Jahr ist es wieder soweit). Es kommen aber laufend neue Prüfer hinzu, alte werden entsprechend, sofern sie keine Zeit mehr haben, verabschiedet. Man kann natürlich, so wie meinereiner, auch für mehrere Ausbildungsberufe berufen werden (bei mir FI und ITSE). Meine Hauptaufgaben liegen aber im Bereich FI, so daß ich im ITSE - Bereich als Aushilfe fungiere (bisher einmal eingesetzt bei MEPR). Im IT - Bereich ist es IMO nur eine Frage der Formalitäten, ob eine Aushilfe bei anderen PA's möglich ist, oder nicht. Bei uns gibt es da keine großen Probleme, wobei jedoch die Art und Weise der Prüfungen in den einzelnen Ausbildungsberufen schon variiert. PS: Bin nicht bei der Berliner Kammer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 ...habe gerade meine neue Berufungsurkunde erhalten und darf ALLE IT-Berufe prüfen. Ehrlicherdings hatte ich erst einen einzigen ITSE in der MEP, aber die andere Serie ist mehr als komplett LiGrü Michael (Multi-User-fähig) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 ...habe gerade meine neue Berufungsurkunde erhalten und darf ALLE IT-Berufe prüfen. Ehrlicherdings hatte ich erst einen einzigen ITSE in der MEP, aber die andere Serie ist mehr als komplett LiGrü Michael (Multi-User-fähig)Damit aus 100 dann 300 Prüfungen werden? Hast du noch andere Hobbys ausser Prüfer?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 ...habe gerade meine neue Berufungsurkunde erhalten und darf ALLE IT-Berufe prüfen. Müsstest Du denn da, formal korrekt, nicht eigentlich auch mehrere Urkunden erhalten haben? Denn nach Aussagen unserer IHK kann man pro Urkunde sogar nur für genau einen PA berufen werden. D.h., wenn es für FISI z.B. 3 PAs gibt, dann brauchst Du aus rechtlicher Sicht sogar 3 Berufungs-Urkunden, um in allen dreien prüfen zu dürfen. Unsere IHK hat das erst kürzlich sehr intensiv rechtlich prüfen lassen und war von diesem Ergebnis selbst verblüfft. Oder ist das vielleicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xtra Geschrieben 1. August 2004 Teilen Geschrieben 1. August 2004 ich denke eher, dass er mit seiner neuen urkunde jetzt die berufung für einen PA im letzten ausbildungsberuf bekommen hat, den er bislang nicht geprüft hat. ansonsten ist es schon richtig, dass man von der zuständigen stelle für genau einen PA berufen wird und darüber eine berufungsurkunde erhält. bei mehreren PA also auch mehrere urkunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 1. August 2004 Teilen Geschrieben 1. August 2004 @timmi Bundesland- bzw. sogar IHK-unterschiedlich. Ich hatte früher pro Beruf eine Urkunde (also 4), dann mal gewerb./kaufm. (also 2) und jetzt genügt eben eine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 2. August 2004 Teilen Geschrieben 2. August 2004 Bundesland- bzw. sogar IHK-unterschiedlich. Faszinierend! Ich hätte nicht erwartet, dass sich das Verwaltungsrecht regional derart unterscheidet. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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