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Geschrieben

Ich habe schon mehrere Threads durchgelesen und immer noch nicht richtig kapiert z.B. "halbieren vom Gesellengehalt" usw.:

Habe die Ausbildung bestanden. ;)

Ich habe in der Ausbildung in den letzten 52 Wochen 603,32 Euro brutto verdient. Netto war es: 475,42 Euro. :rolleyes:

Nun habe ich die Bewilligungsbescheid bekommen. Ich bekomme 265,44 Euro pro Monat ausgezahlt. Das ist doch irgendwie viel zu wenig?! :eek:

Wenn ich vom Gesellengehalt z.B. 1800 Brutto heranziehen würde:

1800 / 2 = 900...dann macht's es 398,16 Euro pro Monat. Eigentlich müßte Arbeitsamt diesen Betrag heranziehen, weil das viel höher als die Berechnung vom Azubi-Gehalt ist.

Was ist nun richtig? :confused:

Geschrieben

Hi,

Dein Arbeitslosengeld kannst Du u.a. hier berechnen lassen. Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten 12 Monate. Da das bei Dir die Ausbildungsvergütung war, stimmt die Berechnung. Da ist m.E. nicht mehr drin.

Gruß

-tgb-

Geschrieben

Hä es war doch so, dass wenn man nach der bestandenen Ausbildung nicht übernommen, also arbeitslos wird:

Entweder man lässt einen Wisch vom Arbeitgeber ausfüllen, der das Gehalt welches der ExLehrling bekommen hätte, einträgt

oder

es wird ein Pauschalbetrag für den jeweiligen Beruf hergenommen.

Und nach dem jeweiligen Betrag wird das Arbeitslosengeld berechnet

Oder?? :confused:

Geschrieben

Aber es geht ja um das Fettgedruckte:

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen.

Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen.

Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Quelle u. a. Arbeitsamt.

Geschrieben
Wenn ich vom Gesellengehalt z.B. 1800 Brutto heranziehen würde:

Ist denn das der Betrag, den Dein Arbeitgeber für eine angenommene Übernahme in die Arbeitbescheinigung eingetragen hat?

Der "Berechnungsvergleich" ist übrigens eine Kann-Bestimmung, keine gesetzliche Vorschrift.

Geschrieben
Ist denn das der Betrag, den Dein Arbeitgeber für eine angenommene Übernahme in die Arbeitbescheinigung eingetragen hat?

Der "Berechnungsvergleich" ist übrigens eine Kann-Bestimmung, keine gesetzliche Vorschrift.

Ne, mein Arbeitsgeber hat es nicht eingetragen.

Das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

Wie hoch ist denn das tarifliche Arbeitsentgelt für Fachinformatiker AW? Wo kann man es nachschauen? Auf jedenfall werde ich Widerspruch einlegen. Mein Kollege hat es auch gemacht und Recht bekommen.

Geschrieben
Ne, mein Arbeitsgeber hat es nicht eingetragen.

Dann würde ich das schnellstmöglich nachholen lassen, denn ein tariflich festgelegtes Entgelt für Fachinformatiker gibt es nicht, da es keinen Tarifvertrag für Fachinformatiker gibt. Der Tarifvertrag ist nicht berufsgebunden, sondern "Branchengebunden".

Geschrieben
Dann würde ich das schnellstmöglich nachholen lassen, denn ein tariflich festgelegtes Entgelt für Fachinformatiker gibt es nicht, da es keinen Tarifvertrag für Fachinformatiker gibt. Der Tarifvertrag ist nicht berufsgebunden, sondern "Branchengebunden".

Kann man es überhaupt nachholen? Wie denn? So ich vom Arbeitsgeber einen "Wäre-Einkommen"-Bescheinigung holen und dann beim Arbeitsamt das abgeben oder im Widerspruch hinzufügen?

Geschrieben
Kann man es überhaupt nachholen? Wie denn? So ich vom Arbeitsgeber einen "Wäre-Einkommen"-Bescheinigung holen und dann beim Arbeitsamt das abgeben oder im Widerspruch hinzufügen?

Hast du nich von der Arbeitsagentur ein Formular bekommen, dass dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb ausfüllen musste? Dort hätte dann der Betrieb dein Gehalt eintragen können, was du bekommen hättest, wenn du übernommen worden wärest.

Geschrieben
Hast du nich von der Arbeitsagentur ein Formular bekommen, dass dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb ausfüllen musste? Dort hätte dann der Betrieb dein Gehalt eintragen können, was du bekommen hättest, wenn du übernommen worden wärest.

Das habe ich, aber ich hab es schon lange abgegeben...ich hätte ja kein Bewilligungsbescheid bekommen, wenn ich es nicht abgegeben hätte. Mist, ich werd überlegen, wie und wo man es nachholen kann.

Geschrieben
Wenn du auf meinem angegebenen Link angeklickt hättest, dann wäre deine Frage längst erübrigt.

Und wenn du auf das Erscheinungsjahr geschaut hättest, wäre dir aufgefallen, dass die Angaben schon ziemlich veraltet sind (2002) ;) Seit 2002 hat sich einiges getan. Der Verdienst in der IT-Branche ist seitdem erheblich gesunken.

Geschrieben
Kann man es überhaupt nachholen? Wie denn? So ich vom Arbeitsgeber einen "Wäre-Einkommen"-Bescheinigung holen und dann beim Arbeitsamt das abgeben oder im Widerspruch hinzufügen?

Versuch von Deinem ehemaliger Arbeitgeber bescheinigt zu bekommen, was in der Arbeitsbescheinigung offensichtlich fehlte. Formulierung in etwa:

Gemäss Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, Punkt 6 c "Zusätzliche Angaben zum bescheinigten Arbeitsentgelt" bescheinigen wir

Tariflohn bei Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis (1. Gehilfenjahr/ohne Einmalzahlungen): xxxx Betrag Monat EUR bei xx Std./Woche, Zusätzliche Einmalzahlungen: Weihnachts-/Urlaubsgeld EUR xxx

Das könntest Du dann Deinem Widerspruch beilegen. Oder Du lässt Dir eine neue Arbeitsbescheinigung ausstellen, bei der Du dann darauf achtest, ob der Punkt ausgefüllt ist. ;-)

Geschrieben
Versuch von Deinem ehemaliger Arbeitgeber bescheinigt zu bekommen, was in der Arbeitsbescheinigung offensichtlich fehlte. Formulierung in etwa:

Gemäss Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, Punkt 6 c "Zusätzliche Angaben zum bescheinigten Arbeitsentgelt" bescheinigen wir

Tariflohn bei Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis (1. Gehilfenjahr/ohne Einmalzahlungen): xxxx Betrag Monat EUR bei xx Std./Woche, Zusätzliche Einmalzahlungen: Weihnachts-/Urlaubsgeld EUR xxx

Das könntest Du dann Deinem Widerspruch beilegen. Oder Du lässt Dir eine neue Arbeitsbescheinigung ausstellen, bei der Du dann darauf achtest, ob der Punkt ausgefüllt ist. ;-)

DANKE!!!! :hodata

Geschrieben

das wollte meine ex-firma aber nicht ausfüllen, weil ich ja nicht übernommen wurde und auch schon lange klar war.

das gehalt ist ja bei jedem anders und wird individuell ausgehandelt

Geschrieben
das wollte meine ex-firma aber nicht ausfüllen, weil ich ja nicht übernommen wurde und auch schon lange klar war.

Das ist ein offizieller Punkt in der Arbeitsbescheinigung, die der AG ausfüllen muss. Der Punkt bezieht sich auch auf genau den Fall der Nichtübernahme, logischerweise. Dass viele AG das nicht machen oder nicht machen wollen, mag sein, spielt in diesem Thread aber z. Zt. keine Rolle.

Geschrieben
aber wenn sie es nicht ausfüllen wollen kann man ja nichts machen :)

Doch, kann man. Der Arbeitgeber unterliegt da einer Auskunftspflicht. Man kann deshalb nach ein- oder zweimaliger vergeblicher Aufforderung, die Angaben einzutragen, bei der Agentur für Arbeit ein Gesuch auf Amtshilfe stellen. Das bedeutet, die zuständige Agentur fordert den Arbeitgeber unter Androhung (und auch bei Nichterfüllung auch Verhängung) eines Bußgeldes auf, die Angaben einzutragen.

Ich hatte in der Ausbildung damals ein "Gehalt" von 163€ Monatlich und bekomme ca. 360€ Arbeitslosengeld.....

Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel klingen 163 € nach Haarschneidegewerbe und dafür gibt es mWn eine Sonderregelung. Außerdem liegt das Arbeitslosengeld grundsätzlich über dem Sozialhilfesatz (und der liegt bei 237 € / mtl.). Möglicherweise hast du auch andere Gelder wie BAB bekommen, usw. Oder du bist in einem fortgeschrittenen Alter, so dass die letzten 7 Jahre zur Berechnung herangezogen wurden.

@maxel

Ergänzend zu bimei : Da du ja nur eine gewisse Zeit hast, um den Widerspruch einzulegen und dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb möglicherweise nicht kooperativ ist, solltest du in jedem Fall zunächst einen einfachen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, um die Frist zu wahren. Was viele nicht wissen : So ein Widerspruch muss zunächst nicht begründet werden. Wenn du das getan hast, kannst du dich in Ruhe darum kümmern, dass dein Ausbildungsbetrieb die Bescheinigung ausstellt.

Geschrieben

Ich hab eine Ausbildung zum FI_AE gemacht und ich erhielt keine sonstigen Leistungen außer Kindergeld.... .Ach ja und als ich mit der Ausbildung anfing war ich grade 18 jahre alt und die Abschlussprüfung war an meinem 21. Geburtstag ;-)

Geschrieben
Ich hab eine Ausbildung zum FI_AE gemacht und ich erhielt keine sonstigen Leistungen außer Kindergeld.... .Ach ja und als ich mit der Ausbildung anfing war ich grade 18 jahre alt und die Abschlussprüfung war an meinem 21. Geburtstag ;-)

Na, wenn du die bestanden hast, dann dürfte die Berechnungsgrundlage deines Arbeitslosengeldes ja klar sein. ;-)

Geschrieben
liegt das Arbeitslosengeld grundsätzlich über dem Sozialhilfesatz (und der liegt bei 237 € / mtl.)

Bist du dir da sicher?

Normalerweise bekommen Sozialhilfeempfänger noch die Miete und andere Sachen extra, Arbeitslosengeldempfänger nicht.

Geschrieben
Bist du dir da sicher?

Normalerweise bekommen Sozialhilfeempfänger noch die Miete und andere Sachen extra, Arbeitslosengeldempfänger nicht.

Miete & andere Sachen sind kein Bestandteil der Sozialhilfe, sondern der ergänzenden Sozialhilfe. Diese richtet sich nicht nach Status, sondern nach Bedürftigkeit. Soll heissen, wenn ein Arbeitsloser ein zu geringes Einkommen hat, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann er ergänzende Sozialhilfe beantragen - ebenso, wie ein Sozialhilfeempfänger das kann (z.B. Wohngeld).

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