Testuser Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 Was passiert eigentlich, wenn man kein Berichtsheft geführt hat?
Spik3 Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 Keine Zulassung zur Prüfung. Das Berichtsheft ist bestandteil der Unterlagen die zur Zulassung für die Abschlussprüfung vollständig geführt werden und rechtzeitig abgegeben werden müssen.
SeriousKilla Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 Richtig, ohne Berichtsheft hast Du schlechte Karten bei den Abschlußprüfungen. Das mit dem Rechtzeitigabgeben ist wohl eher so gemeint, dass man es bei den mündlichen Prüfungen dabei haben muss. Weil ich dass hier gerade so lese, ich habe mitbekommen, dass es sowohl täglich, wöchentlich als auch monatlich geführte Berichtshefte geben kann. Wer bestimmt dass eigentlich, manche sagen, das sei Sache des Betriebs, andere sagen, das sei sache der zuständigen IHK. Was stimmt da denn nun?
Spik3 Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 Die IHK oder welche Innung auch immer dafür zuständig ist bestimmt das bzw. ist das vorgegeben je nach Beruf!? Ich kenn es nur das jeder Tag der Ausbildung im Berichtsheft drinstehen muss ,was getan wurde,alles komplett unterschrieben von einem selbst und dem Chef oder bei Berufsschule eben den Klassenleiter.
SeriousKilla Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 Es ist halt so, dass es Vorlagen im Internet zu finden gibt, die neben täglich auch wöchentlich oder monatlich ausgelegt sind. In meinen sämtlichen Unterlagen habe ich nichts gefunden, ob sie nun täglich, wöchentlich oder monatlich sein sollen (bin FISI).
Sandrin Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 Das wird von IHK zu IHK unterschiedlich gehandhabt, ob sie täglich, wöchentlich, oder monatlich geführt werden müssen.
rote_gefahr Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 also bei der IHK Frankfurt am Main kann man es täglich oder wöchentlich machen. Das Berichtsheft muss dann zur mündlichen Prüfung abgegeben werden. Es gibt aber IHKs da muss es schon vor der mündl. abgegeben werden.
ingh Geschrieben 28. Juli 2004 Geschrieben 28. Juli 2004 Richtig, ohne Berichtsheft hast Du schlechte Karten bei den Abschlußprüfungen. Ein ordentlich und vollständig geführter Tätigkeitsnachweis ist Vorbedingung für die Abschlussprüfung! Je nach Prüfungsausschuss könnte es sein, dass a) die Prüfung schon vorbei ist, bevor sie überhaupt angefangen hat (Auf Wiedersehen in einem halben Jahr...) du zwar geprüft wirst, aber die Prüfung erst gewertet wird, wenn das Berichtsheft innerhalb einer (knappen) Nachfrist noch nachgeliefert wird c) nichts weiter passiert, weil das Berichtsheft nicht kontrolliert wird. Achtung!! Fall und c) kommen eher selten vor und sind nur der Vollständigkeit halber erwähnt! Also auf gar keinen Fall darauf spekulieren, sondern das Berichtsheft vollständig(!!) mitbringen!! Das mit dem Rechtzeitigabgeben ist wohl eher so gemeint, dass man es bei den mündlichen Prüfungen dabei haben muss. Die meisten IHKs verlangen das Berichtsheft zur mündlichen Prüfung. Je nach IHK kann es aber auch vorkommen, dass das Berichtsheft zur Zwischenprüfung oder zur schriftlichen Prüfung mitgebracht werden soll, oder schon vor der mündlichen Prüfung (z.B. zusammen mit der Projektdoku) abgegeben werden muss. Weil ich dass hier gerade so lese, ich habe mitbekommen, dass es sowohl täglich, wöchentlich als auch monatlich geführte Berichtshefte geben kann. Wer bestimmt dass eigentlich, manche sagen, das sei Sache des Betriebs, andere sagen, das sei sache der zuständigen IHK. Was stimmt da denn nun? Beides stimmt. Im Zweifelsfall also nachfragen, und dann die ausführlichere Variante wählen
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