Karolin-FiSi Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Hallo @all, nachdem ich eigentlich alles was mit der Abschlussprüfung zu tun hat längst abgehakt habe, bekam ich heute (5 Wochen nach der Mündlichen) ein Schreiben von der IHK. Ich muss mein Zeugnis einschicken und werde dann ein Neues erhalten, weil der IHK Fehler bei der Korrektur der Schriftlichen unterlaufen sind! Das Zeugnis habe ich jetzt seit bereits 4 Wochen und habe mich damit auch schon beworben. Gibt es noch andere, die davon betroffen sind? Gruß, Karolin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Hallo Was heißt ein Fehler? Werden die Punktzahlen noch Mal geändert? Ich hoffe für dich nicht negativ. Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karolin-FiSi Geschrieben 29. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Genau, es ist aufgefallen, dass bei der ursprüngliche Korrektur Fehler aufgetreten sind und deshalb wurde die Prüfung neu korrigiert. Und ja, die Punktzahl hat sich verändert. Gott sei Dank wohl nach oben! Ist doch aber merkwürdig, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Hmm kann passieren. Passiert ja bei Autos auch ab und an mal, dass die zurückgerufen werden und was korrigiert werden muss. Ich würde mir da keinen Kopf machen und es einfach machen. Und wegen den Bewerbungen würde ich dann einfach im Vorstellungsgespräch sagen wie es ist. Und wenn du eine Absage bekommst, ist es ja dann egal, oder? Außer es sollte sich dann was gravierend an der Note ändern, dann würde ich vielleicht bei den Firmen an rufen und nachfragen außer du solltest 50 Bewerbungen geschrieben haben, dann ist natürlich schlecht. Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Ich hoffe für dich nicht negativ. Das ist nicht erlaubt! Nachträgliche Korrektur von Klausur/Zeugnis/etc.-Noten geht nur zu Gunsten des Prüflings (außer dieser hat betrogen oder so, versteht sich!). as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeala Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 kann es sein, dass nichtbestandene plötzlich doch noch gerade so bestanden haben könnten? Ich hoffe, dass die dann auch bescheid bekommen. Gruß Jeanette Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Das ist nicht erlaubt! Nachträgliche Korrektur von Klausur/Zeugnis/etc.-Noten geht nur zu Gunsten des Prüflings (außer dieser hat betrogen oder so, versteht sich!). as-sassinAh ja, und woher diese Weisheit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Ah ja, und woher diese Weisheit?Auf die Antwort bin ich auch gespannt. Ich habe nämlich auch nix diesbezügliches gefunden. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Auf die Antwort bin ich auch gespannt. Ich habe nämlich auch nix diesbezügliches gefunden. gruss, timmiDas ist allgemeines Prüfungsrecht, kenne ich auch Seminaren als studentischer Studienberater zum Thema Prüfungsrecht. Nach ein bestimmten Frist und nur zu Gunsten und mit obigen Ausnahmen ... ist schon richtig meines Erachtens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Ah ja, und woher diese Weisheit? Auf die Antwort bin ich auch gespannt. Ich habe nämlich auch nix diesbezügliches gefunden. Ich habe jetzt auf die schnelle auch nichts gefunden (muß ja nebenbei auch noch arbeiten hier ), aber vom Logischen her würde ich sagen: Das Prüfunsergebnis ist ein Dokument, daß den Prüfling und die prüfende Stelle angeht und eine änderung ist nur in beiderseitigem Einverständnis möglich oder aus triftigem Grund - und da ist der Prüfling natürlich pro forma nicht einverstanden, daß seine Note herabgesetzt wird. Wenn ich noch eine anständige Quelle finde, poste ich es natürlich! as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Das ist allgemeines Prüfungsrecht, kenne ich auch Seminaren als studentischer Studienberater zum Thema Prüfungsrecht. Nach ein bestimmten Frist und nur zu Gunsten und mit obigen Ausnahmen ... ist schon richtig meines Erachtens.Es geht nicht um irgendwelche Scheine oder studentischen Zwischenprüfungen, sondern um einen staatlich anerkannten Abschluß. Ich habe jetzt auf die schnelle auch nichts gefunden (muß ja nebenbei auch noch arbeiten hier ), aber vom Logischen her würde ich sagen: Das Prüfunsergebnis ist ein Dokument, daß den Prüfling und die prüfende Stelle angeht und eine änderung ist nur in beiderseitigem Einverständnis möglich oder aus triftigem Grund - und da ist der Prüfling natürlich pro forma nicht einverstanden, daß seine Note herabgesetzt wird. Wenn ich noch eine anständige Quelle finde, poste ich es natürlich! as-sassin Also wenn wir Prüfer das Kreuz bestanden oder nicht bestanden auf der falschen Seite machen, bzw. jemand einen Zahlendreher von 15 Punkten auf 51 Punkte in einer GH vornimmt, dieses jedoch im Nachhinein auffällt, dann darf der Prüfling mit dieser Leistung bestanden haben?? Es ist eher andersrum, daß die IHK noch lange Zeit das Recht zur Korrektur dieses staatlich anerkannten Abschlusses besitzt, man also falsche Zeugnisse nicht durch Verjährung anerkannt bekommt. Dieses wäre nämlich das Gleiche, wie eine Urkundenfälschung, sofern man fahrlässig oder vorsetzlich mit nicht erworbenen Leistungen wirbt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 jepp, gerade noch mal bei der netten Person von der IHK angerufen und mal gefragt. Ist tatsächlich so, dass man die Noten auch nach unten korrigieren kann. Wen also 89 anstatt 39 Punkte abgelesen wurden und das später auffällt wird die Note geändert. Wäre ja auch etwas unfair, wen jemand dadurch doch bestehen würde oder? Und mit Täuschung ist ja genau das selbe. Wen man in paar Jahren sich verplappert (Projekt ein Fake oder so) können die ja auch noch den Abschluss rückgängig machen. Was ich auch für richtig halte. Für Straftaten gibt es auch keine Verjährung (es sei den man heißt Boris Becker oder Christopf Daum und haut schnell ins Ausland ab, bis Gras über die Sache gewachsen ist ) Sie wollte mir auch noch eine PDF Datei schicken mit einem Auszug. Aber woher? Prüfungsordnung? Wo steht sowas drin? Na mal abwarten. Gruß Marc PS: Da lernen wir wieder, was in der Schule gilt muss bei der (zumindest meiner) IHK nicht gelten. In der Schule hatten wir mal einen, der nicht nach unten korrigiert werden durfte und so eine 2 erhielt, weil der Lehrer sich verrechnet hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 29. Juli 2004 Teilen Geschrieben 29. Juli 2004 Es geht nicht um irgendwelche Scheine oder studentischen Zwischenprüfungen, sondern um einen staatlich anerkannten Abschluß. Deswegen redete ich auch von allgemeinem Prüfungsrecht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karolin-FiSi Geschrieben 30. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 Muss ich jetzt damit rechnen, dass es in 3 Monaten evtl. noch mal ein anderes Zegnis gibt?? Oder vielleicht in 1,5 Jahren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 Morgen, Also wenn wir Prüfer das Kreuz bestanden oder nicht bestanden auf der falschen Seite machen, bzw. jemand einen Zahlendreher von 15 Punkten auf 51 Punkte in einer GH vornimmt, dieses jedoch im Nachhinein auffällt, dann darf der Prüfling mit dieser Leistung bestanden haben?? Darf ein Prüfling mit einer Leistung von insgesamt 48 Punkten bestehen? Ich kann mich noch dunkel daran erinnern, dass solch ein Fall hier im Forum geschildert wurde. Damals haben sich auch die Prüfer verrechnet! War dass fair den Leuten gegenüber, welche in der selben Prüfung 49 Punkte und nicht bestanden hatten? Und mit Täuschung ist ja genau das selbe. Wen man in paar Jahren sich verplappert (Projekt ein Fake oder so) können die ja auch noch den Abschluss rückgängig machen. Was ich auch für richtig halte. Für Straftaten gibt es auch keine Verjährung (es sei den man heißt Boris Becker oder Christopf Daum und haut schnell ins Ausland ab, bis Gras über die Sache gewachsen ist ) Also des mit ein paar Jahren bezweifle ich sehr. In unserer schriftlichen Prüfung hat der IHK Mensch gesagt, dass Täuschungen innerhalb eines Jahres noch geahndet werden können. Es gibt für alle Straftaten (bis auf Mord) eine Verjährung! Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cobol-Victim Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 selbst wenn man gefakt haben sollte, was ziemlich dumm wäre, kann die ihk die prüfung noch 1 jahr später als ungültig erklären! ich meine das hätte ich mal gelesen.... ich schau mal ob ich noch was finde wo ich das las..... Ich bin wieder im bilde: ich habs in dem buch "Handbuch zur Abschlußprüfung für IT-Berufe" gelesen. da ich das buch jetzt vorliegen habe kann ich keine seite nennen, aber es steht links von der seite wo das kapitel über die präsentation beginnt..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 Darf ein Prüfling mit einer Leistung von insgesamt 48 Punkten bestehen? Ich kann mich noch dunkel daran erinnern, dass solch ein Fall hier im Forum geschildert wurde. Damals haben sich auch die Prüfer verrechnet! War dass fair den Leuten gegenüber, welche in der selben Prüfung 49 Punkte und nicht bestanden hatten? Ja, war bei uns so und ist im Ermessenspielraum des PA's. Unfair ist es nicht, wenn wir zu der Meinung kommen, daß die Leistungen des Prüflings eigentlich deutlich besser sein müssten, aber durch Krankheit, schlechten Tag etc. so gedrückt wurden. Es spielt auch die nahe Zukunft eine Rolle (BSP: Schwagere werden in 6 Monaten und in den nächsten zwei Jahren kaum wieder zur Prüfung antreten, da es dann irgendetwas wichtigeres im Leben gibt. Und aufgrund der äußeren Umstände jemanden nicht bestehen zu lassen, sofern seine bzw. ihre Leistungen es dennoch rechtfertigen würde, gerade ohne der sichtbaren äußeren Umstände, ist sicher nicht im Sinne des Erfinders). Also alles irgendwo individueller Ermessensspielraum und IMO keineswegs subjektiv bei Beachtung aller Umweltfaktoren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 jepp,Für Straftaten gibt es auch keine Verjährung (es sei den man heißt Boris Becker oder Christopf Daum und haut schnell ins Ausland ab, bis Gras über die Sache gewachsen ist ) Doch! ...haste das in der BILD gelesen? Schwagere werden in 6 Monaten und in den nächsten zwei Jahren kaum wieder zur Prüfung antreten, da es dann irgendetwas wichtigeres im Leben gibt. Alles klar, danke für dieses Klischee , Schwangere sollten eh nicht zur Prüfung zugelassen werden, weil sie das Projekt ja nicht allein machen... as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 Alles klar, danke für dieses Klischee , Schwangere sollten eh nicht zur Prüfung zugelassen werden, weil sie das Projekt ja nicht allein machen...Sorry, was für ein Klischee? Das sind unsere Probleme, die wir zu entscheiden haben und entschieden haben. Und warum willst du Schwangere diskriminieren? Und warum hat dein Post einen fast persönlichen Antatsch? Wenn Diskussionen, dann bitte sachlich. Sonst wird es wieder mal sinnlöos. Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 Und warum willst du Schwangere diskriminieren? :confused: Nee - aber die Aussage, Schwangere hätten nun zwei Jahre nur noch Windeln und Breichen im Kopf, finde ich etwas weltfremd... Wenn Diskussionen, dann bitte sachlich. Sonst wird es wieder mal sinnlöos. Danke! Ja, sorry. War nicht so gemeint, mich regen solche Sachen immer ein bißchen auf - ich hasse Klischees (in dem Fall, das Kinder-Küche-Kirche-Klischee)! as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 @as-sassin Ich denke, das war von Der Kleine absolut nicht Klischeehaft gemeint. Er meinte warscheinlich eher einen Fall, dass einen Schwangere - nehmen wir mal an sie ist im 5. Monat - durch die Prüfung fallen würde. Müsste sie die Prüfung ein halbes Jahr später wiederholen, wäre das quasi unmöglich, da ihr wahrscheinlich die Geburt dazwischen kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 :confused: Nee - aber die Aussage, Schwangere hätten nun zwei Jahre nur noch Windeln und Breichen im Kopf, finde ich etwas weltfremd...OK :hodata . Klischee hin oder her, es wird zumindest kaum die Zeit bleiben, für die AP zu lernen. Die 2 Jahre sind gesetzlicher Mutterschutz, welchen man nehmen kann, aber nicht muss. Das hat nix mit in der Küche stehen und Brei kochen zu tun. Und wenn da ein kleines Würmchen in der Familie ist, kümmert sich Mama nunmal mehr, als um irgendetwas anderes (wie auch um Papa). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 Und warum willst du Schwangere diskriminieren? Und warum hat dein Post einen fast persönlichen Antatsch?Weil sie w ist? und vielleicht schwanger??? PS: Neben IHK, Ausbildungsberuf und Wohnort möchte ich nun auch noch ein Pflichtfeld m oder w oder eine Regel, dass aus allen Usernamen das Geschlecht erkennbar sein muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 Und wenn da ein kleines Würmchen in der Familie ist, kümmert sich Mama nunmal mehr, als um irgendetwas anderes (wie auch um Papa). Weil sie w ist? und vielleicht schwanger??? Nee, mein Würmchen ist zuhause, da kümmert sich der Papa drum! as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 30. Juli 2004 Teilen Geschrieben 30. Juli 2004 Deswegen redete ich auch von allgemeinem Prüfungsrecht Dann sei doch bitte so lieb und mache ein paar genauere Angaben dazu; vielleicht ja sogar entsprechende wörtliche Zitate und genaue Quellen dazu. Ich finde da nämlich nix entsprechendes. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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