DFBL-Benjamin Geschrieben 1. August 2004 Teilen Geschrieben 1. August 2004 wenn ich zum 31.08.2004 aus dem Ausbildungsverhältnis raus möchte, wann müsste die Kündigung der Arbeitgeber erhalten haben? Kündigungsfrist ist 4 Wochen, wie es im Gesetzes Text steht. also am 03.08.2004? oder gilt das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben draufsteht? über eine aussagkräftige Antwort würde ich mich sehr freuen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaid Geschrieben 1. August 2004 Teilen Geschrieben 1. August 2004 Du musst die Kündigung spätestens am 03.08.2004 abgeben. (Wenn die Regelung in deinem Ausbildungsvertrag nicht von dem Gesetz abweicht.) Es zählt nicht das Datum, das auf der Kündigung steht. Du schreibst ja in den Text sowas in der Art wie "hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.August 2004.. " Dieses Datum zählt. Kannst die Kündigung auch schon vorher abgeben, ist egal, solange du dass Datum zu welchem du kündigen willst nochmal ausdrücklich reinschreibst und es fristgerecht ist. Wenn du die Kündigung abgibst, nimm am besten noch ein 2. Exemplar mit, auf dem du dir quittieren lässt, dass es dein Ausbilder (oder wer auch immer) erhalten hat. Mit Datum (Stempel?) und Unterschrift. Dann bist du auf der sicheren Seite und niemand kann später sagen, es hätte nie eine Kündigung gegeben. So hab ichs am Freitag gemacht. War soweit von Fristen und Vorschriften her alles ok. Ach ja, wenn du noch Urlaub zu bekommen hast regle das am besten auch dann direkt.. Der Urlaub für die 8 Monate die du 2004 gearbeitet hast steht die nämlich zu.. Und unterschreib nichts, wo drin steht, dass du auf alle Ansprüche verzichtest. Das heißt nämlich auch, dass du auf noch ausstehendes Gehalt und Urlaub verzichtest. Hoffe ich konnte dir helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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