soccer1981 Geschrieben 3. August 2004 Teilen Geschrieben 3. August 2004 Hallo, ich habe da ein Problem. Wie ist es, wenn ich morgens zum Arzt gehe und danach nicht krank geschrieben bin. Muss ich die Fehlzeiten nacharbeiten oder bin ich für die Zeit krank gewesen? Mein Ausbilder kommte mir dazu nichts sagen. Klasse wäre, wenn ihr mir Gesetzestexte dazu geben könnt. Der Unfall ist Freitag passiert, aber Motag war es so schlimm, dass ich kaum laufen konnte. Bis dahin ging es immer halbwegs. Ich denke Mal, dass das Bundesland dafür nicht relevant ist, aber falls doch ich komme aus Berlin. Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daiana Geschrieben 3. August 2004 Teilen Geschrieben 3. August 2004 Gesetzestexte kenne ich dazu zwar nicht, aber ich meine mich daran zu erinnern, dass unser Wirtschaftslehrer (der ansonsten allerdings ein *** war) uns das so erklärt hatte: Für Arztbesuche muß man vom Arbeitgeber freigestellt werden, es sei denn, es wurde durch eine Betriebsvereinbarung anders geregelt oder man hat Gleitzeit und kann sich das anders einteilen. Aber ich übernehme für ncihts die Verantwortung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Quark Geschrieben 3. August 2004 Teilen Geschrieben 3. August 2004 normalerweise macht der Arzt nie probleme wegen krankschreibung und so weit ich weiß bekommst du auf jeden fall ein Attest für den Tag an dem du bei ihm warst. Keine 100%ige Sicherheit aber ich bin da ziemlich sicher Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 3. August 2004 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2004 Das Attest habe ich ja, aber ich ich weiß nun nicht, ob ich die Zeit nacharbeiten muss oder nicht. Vor allem, weil es ja schon Freitag passiert war? Wenn es Montag früh passiert wäre und ich zum Arzt gegangen wäre, wäre es ja was anderes, aber so??? Keine Ahnung. Gesetztestext wäre wichtig wegen meinem Arbeitegeber Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Quark Geschrieben 3. August 2004 Teilen Geschrieben 3. August 2004 Attest hat du? wo is dann das Problem? kann mal jemand vom Schlauch runtergehn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. August 2004 Teilen Geschrieben 3. August 2004 Es gibt keine gesetzliche Grundlage. Wenn es keine tarifliche oder betriebliche Regelung gibt, sind Arztbesuche Zeiten, in denen kein Lohn-/Gehaltsanspruch besteht. D. h. Du musst die Zeit entweder nacharbeiten oder sie kann vom Lohn/Gehalt abgezogen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
etreu Geschrieben 3. August 2004 Teilen Geschrieben 3. August 2004 Mensch Mädel, wie hast du denn das schon wieder geschafft? Machst dir so kurz vor der Prüfung noch mal Stress. Wie kommst du denn überhaupt darauf, dass du nacharbeiten must? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 3. August 2004 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2004 Okay, dann muss ich die Zeit wohl nacharbeiten. Naja was solls. In dem Attest steht doch nur, dass ich von dann bis dann beim Arzt war. Mehr nicht. Doch wenn ich einen Termin beim Arzt habe, muss ich ja die Zeit nacharbeiten. Nur da hatte ich keinen Termin, ich wollte halt wissen ob es da unterschiede gibt. @Enrico_T. : Passiert. Weißt doch bin doch der absolute Typ für sowas. Weil ich echt keine Ahnung habe. Ich hatte so was noch nie. Wurde bisher immer krank geschrieben. Und dann habe ich halt gedacht, wie oben schon beschrieben, dass ich wenn ich einen Termin hab, die Zeit ja auch nacharbeiten muss. Deshalb frage ich. konnte ja nicht damit rechnen, dass mein Ausbilder, dass auch nicht weiß. Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 (bearbeitet) auch wenn der thread recht alt ist, ich hab nen problem: ich hatte an diesem tag in berufsschule. an dem tag gings mir echt schlecht und ich hatte dann an dem tag einen termin beim hno-arzt um ca. 12uhr. vorher dann natürlich in schule und betrieb angerufen, dass ich zum arzt gehe. ich war also deswegen nicht in der berufsschule, da diese ca. 25km entfernt war und eine zugverbindung nur 1x pro stunde fährt. der arzt stellte mir für den tag keine au, sondern nur ein attest wegen besuchs aus. jetzt ist es so, dass der betrieb für diesen tag eine au haben will (das attest reicht denen nicht). das habe ich aber widerum nicht bekommen. ich also beim arzt angerufen, der mittlerweile einen inhaberwechsel hatte (der alte ist in ruhestand gegangen) und der neue stellt rückwirkend keine au mehr aus. was kann ich in einem solchen falle tun? ich bin jetzt echt ein wenig ratlos Bearbeitet 3. Februar 2009 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Tja da hast du dir durch dein Ausschlafen wohl ins eigene Bein geschossen. Was bitte spricht dagegen, wenn man um 12 Uhr einen Arzttermin hat, vorher zumindest noch ein paar Stündchen zur Schule/Arbeit zu gehen? :confused: Selbst bei 1 Stunde Fahrtzeit, hättest du noch 2 Stunden (ich gehe einfach mal davon aus, dass die Schule/Arbeit um 8 Uhr morgens anfängt) hingekonnt. Ansonsten hättest du direkt morgens schon zum Arzt gehen sollen, anstatt den Termin um 12 Uhr abzuwarten. Da er dich aber nicht krank geschrieben hat, wird es ja anscheinend nicht so schlimm gewesen sein. Ich würde an deiner Stelle mit deinem Ausbilder/Lehrer sprechen, was an dem Tag genau war und auf sein Verständnis hoffen. Ansonsten wirds ein unentschuldigter Tag, falls du nicht einen Arzt findest, der dich für den Tag noch nachträglich krank schreibt, was natürlich nicht erlaubt ist. P.S.: weisst du, was Klein- und Großschreibung ist? falls ja, dann NUTZE sie doch bitte auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Ok, dann werde ich auch hier im Forum mal die Groß- und Kleinschreibung nutzen. Ich war an dem Tag nicht aufnahmefähig. Ich sollte vielleicht auch noch erwähnen, dass ich auch Migräneanfällig bin und ich drei Wochen vorher erst eine Rachenraumentzündung hatte. An dem Tag hatte ich wieder die selben Symptome. Deswegen war ich direkt zum Arzt gegangen, denn mal soll ja ne Kankheit nicht "verschleppen". Also der Termin ging Arztseitig nicht früher. Und mir war das wegen den Kopfschmerzen auch recht. Er schrieb mir ja auch nochmal Antibiotika aus, also leicht entzündet wars auch, aber der Arzt hielt mich für arbeitsfähig. Am nächsten Morgen wars auch schon etwas besser. In der Berufsschule wurde das Attest ohne Murren akzeptiert. Der Betrieb besteht jetzt aber auf diese dämliche AU. Also wirds ein unentschuldigter Tag Nacharbeiten kann ich Berufsschule ja nicht. Und eine AU schreibt mir der Arzt keine mehr aus. natoll Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 such dir halt nen neuen Arzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Tja dann ist das echt dumm gelaufen. Man kann übrigens auch ohne Termin zum Arzt gehen - nur mal so als Tipp. Dann muss man zwar warten, bis man dran ist, ist aber evtl dennoch früher dran. Warst du denn nach dem Arzt dann noch auf der Firma, oder bist du den kompletten tag zu Hause geblieben? P.S.: Für einen Tag akzeptieren die meisten Firmen es auch, wenn man sich selber krank meldet und keine AU-Bescheinigung vorlegt, solange das nicht zum Normalfall wird und zu oft vorkommt. Da du ja vorweisen kannst, dass du beim Arzt warst, wirkt das vielleicht noch etwas glaubwürdiger. Ich weiss nicht, ob du da schon einmal mit deinem Ausbilder gesprochen hast, was den Tag anging, aber probieren könnte man es zumindest... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 aber der Arzt hielt mich für arbeitsfähig. Dann hättest du vorher und nachher arbeiten gehen müssen. Wenn es dir aber so schlecht ging, dass du dich dazu nicht in der Lage gefühlt hast, dann hättest du auf den gelben Schein bestehen müssen. Ich an deiner Stelle hätte mich für den ganzen tag einfach krank gemeldet. Fertig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Die Zeit beim Arzt ist Freizeit, d.h. eventuell fehlende Arbeitszeit muss nachgearbeitet werden, es sei denn man hat eine Betriebsvereinbarung die was anderes sagt. Ein Attest dient nur dazu, das man entschuldigt gefehlt hat, d.h. du kannst keine Abmahnung bekommen wenn du die Kernzeit verletzt hast. etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan21j Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Ich sehe noch immer das Problem nicht. Bist du 18 Jahre alt? Dann kannst du dich ganz allein und selbst für zwei Tage ohne AU-Bescheinigung krank melden. Wenn du keine 18 Jahre bist, dann macht das deine Mama. Das ist kein Tag den du nacharbeiten musst das ist kein Tag der dir vom Lohn abgezogen wird.... Sollte dieses Krank sein ohne AU-Bescheinigung aber öfter vorkommen, kann der Arbeitgeber verlangen das du ab dem ersten Tag ne krankschreibung vorlegen musst. Also normaler Werdegang bei AU --> Morgens Firma/Schule anrufen und Bescheid geben. Zwei Tage ohne AU-Bescheinigung vom Arzt ab dem Dritten Tag muss sie vorliegen. Diese Krankschreibung reicht dann ab dem dritten Tag, denn rein gesetzlich handelt es sich dann bei den beiden Tagen vorher um AUvor AU...klingt doof ist aber so. Genaue Gesetztestexte müsste ich jetzt suchen. Aber normal bin ich mir da ziemlich sicher. Da hier genug Azubis sind und das Irgendwo bei uns im Hause auch so aushängt.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Also ich bin bereits 21. Ja also normaler wird hier bei meinem AG die Praxis mit krank melden ohne AU-Bescheinigung auch angewendet. Sonderfall regelt der Betrieb, wie ich erst jetzt nochmal erfahren hab, gilt in der Zeit der Berufsschule, an dem wohl ab 1. Tag krank melden AU gilt, weil angeblich die Schule darauf besteht. Von dieser habe ich aber erfahren, dass man es dort ebenso wie bei meinem AG normaler Weise regelt, sprich ab 3 Tagen nur mit AU. Die Schule hat das Attest, welches ich dort abgegeben hatte ja auch akzeptiert und bin dort eigentlich schon "entschuldigt". An dem Tag wäre ich nach dem Arztbesuch nur zu dem in Bayern sehr wichtigem Fach Religion verspätet eingetroffen, sodass ich mich dann zugunsten des ins Bett legens, was am meisten half wegen den Kopfschmerzen, entschieden hatte. Und mir jetzt nen anderen Arzt suchen wird schwer, da ich nun ausbildungsbedingt in Berlin bin. d.h. ich muss alles ehh schon aus der Ferne klären... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Warum besteht dann der Arbeitgeber auf eine AU? Wenn die Schule die Bescheinung akzeptiert und der Tag entschuldigt ist, ist's doch in Ordnung. Du wärst ja so oder so nicht im Betrieb erschienen, außer die Zeit nach der Schule. Daher verstehe ich nicht ganz, was für ein Problem dein Arbeitgeber hat. Oder meint er, du hättest, weil Schule war, einfach geschwänzt und will deswegen die AU? Normalerweise sollte der Arbeitgeber auch die Bescheinigung akzeptieren bzw. brauchst du für einen Tag überhaupt keinen Nachweis... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Das weiß ich leider selbst nicht so genau. Villeicht sollte ich noch erwähnen, dass ich in einer Behörde arbeite, vielleicht daher der Aufwand, wer weiß. Ich hab mich heute an meinem gruppenverantwortlichen Ausbilder gewendet. Mal schaun, was dabei nun heraus kommt, wie er das sieht, was er tun wird und ich dadurch zu erwarten habe. Ändern kann ich nunmal auch nix mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.