djivo2002 Geschrieben 6. August 2004 Geschrieben 6. August 2004 Hallo, ich mache meine Zwischenprüfung im September im Bereich Anwendungsentwicklung und wollte wissen ob man auch in der Zwischenprüfung das Tabellenbuch benutzen darf. Bei der Abschlussprüfung darf man dies ja mitbringen, soweit ich informiert bin. :marine
Spooky23 Geschrieben 6. August 2004 Geschrieben 6. August 2004 Hallo, ich mache meine Zwischenprüfung im September im Bereich Anwendungsentwicklung und wollte wissen ob man auch in der Zwischenprüfung das Tabellenbuch benutzen darf. Bei der Abschlussprüfung darf man dies ja mitbringen, soweit ich informiert bin. :marine IN NRW Darf man es benutzen, soweit ich weiß auch überall sonst. mfg chris PS: ruf deine ihk an und frag, ist die sicherste methode.
Gast Quark Geschrieben 6. August 2004 Geschrieben 6. August 2004 soweit ich weiß durfte man früher nicht, ich glaub die letzte war die erste wos OK war, aber IHK anrufen is wohl das beste
jay-z Geschrieben 6. August 2004 Geschrieben 6. August 2004 bei der ihk regensburg ist diese zur zwischenprüfung nicht zulässig!!!
Tobias_Rebsch Geschrieben 7. August 2004 Geschrieben 7. August 2004 Hi, ich bin seit Juni fertig mit Ausbildung *freu* :marine und wir durften vor 2 Jahren im September das Tabellenbuch für die ZP nutzen! (in NRW)
Saga Geschrieben 7. August 2004 Geschrieben 7. August 2004 Normalerweise ist auf der Einladung zur ZP auch vermerkt, welche Hilfsmittel zugelassen sind. Selbiges gilt für die AP.
timmi-bonn Geschrieben 10. August 2004 Geschrieben 10. August 2004 [...] und wollte wissen ob man auch in der Zwischenprüfung das Tabellenbuch benutzen darf. Bei der Abschlussprüfung darf man dies ja mitbringen, soweit ich informiert bin.Ja, darfst Du. (Wie es in BaWü ist, das weiss ich allerdings auch nicht. Btw.: Trage doch bitte Deinen Wohnort oder die zuständige IHK in Deinem Porfil ein!) Hier der entsprechende Artikel aus der IHK-GBA-News: --- Zitat Anfang --- Ausgabe 3/01 Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen. Nürnberg, 01-04-11 ry-to --- Zitat Ende --- gruss, timmi
SNOWMAN Geschrieben 11. August 2004 Geschrieben 11. August 2004 Hi, da hab ich auch mal ne Frage zu: Ich komm aus Bayern und hab auch im Sept. meine ZP Das IT-Handbuch ist ja nichts weiter als eine Formelsammlung, richtig!? Ja! 1.Lehrer sagt: Ihr dürft die Formelsammlung in der ZP und AP verwenden! 2.Lehrer sagt: In der ZP dürft ihr die Formelsammlung nicht verwenden! 3.Lehrer sagt: In der ZP dürft ihr die Formelsammlung verwenden! IHK sagt: In der ZP dürft ihr ein Tabellenbuch verwenden! 2. Lehrer sagt: Die Formelsammlung ist das Tabellenbuch! 3.Lehrer sagt: Nein dürft ihr beides nicht verwenden! O_o Ja was denn nun??? Was Timmi gesagt hat ist ja sicher einleuchtend, aber nicht wenn man das gehört hat, was man zu uns alles gesagt hat (s.o. ist aber nur ein kleiner teil davon!)
Hawkeye Geschrieben 11. August 2004 Geschrieben 11. August 2004 O_o Ja was denn nun??? Was Timmi gesagt hat ist ja sicher einleuchtend, aber nicht wenn man das gehört hat, was man zu uns alles gesagt hat (s.o. ist aber nur ein kleiner teil davon!)Was die Lehrer sagen ist unerheblich. Verlasse Dich auf die Aussagen Deiner fuer Dich zustaendigen IHK - schliesslich ist diese fuer die Pruefungsdurchfuehrung und -organisation zustaendig.
SNOWMAN Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 OK, die IHK hat gesagt: Tabellenbuch darf verwendet werden Im Zusammenhang mit dem Post von Timmi fass ich dann dann richtig auf: Meine "Formelsammlung" (IT-Handbuch von Westermann) ist in wirklichkeit ein Tabellenbuch mit integrierter Formelsammlung und deshalb darf ich es auch zur ZP verwenden
-roTekuGeL- Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 [...] (Wie es in BaWü ist, das weiss ich allerdings auch nicht. [...] [iNFO]also in BW ist das IT Handbuch / Tabellenbuch nicht als Hilfsmittel zugelassen (also bei der ZP schon, aber bei der AP nicht)[/iNFO] wäre ja auch zu schön gewesen
Buster1979 Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 [iNFO]also in BW ist das IT Handbuch / Tabellenbuch nicht als Hilfsmittel zugelassen (also bei der ZP schon, aber bei der AP nicht)[/iNFO] wäre ja auch zu schön gewesen Also, dass ist definitiv eine Falschaussage. Ich habe in Baden - Württemberg (IHK Rhein-Neckar) dieses Jahr meine AP gemacht, und da war das Tabellenbuch für GH2 definitiv zugelassen. Du darfst es nur nicht bei GH1 verwenden. Bye, Buster
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