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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Ich poste auch mal aus Wuppertal! :)

1. Lehrjahr: 766,00 €

2. Lehrjahr: 825,00 €

3. Lehrjahr: 889,00 €

- Dazu kommt noch Urlaubs und Weihnachtsgeld.

Zusätzlich gibs Schulboni,

- bei einem Notendurchschnitt besser als 1,5 gibs das darauffolgende Ausbildungsjahr 100€ mehr (Brutto)

- bei einem Notendurchschnitt besser als 2,5 gibs das darauffolgende Ausbildungsjahr 50€ mehr (Brutto)

Gruß

Geschrieben

Hallo zusammen !

Da geb ich auch mal meinen Senf dazu... ;)

Ausbildung zum FISI seit Aug. 2009

1. Jahr ~690

2. Jahr ~740

3. Jahr ~790

Kein Urlaubsgeld, aber eine einmalige Jahressonderzahlung von ca 800€ anfang Dez.

Grüße,

Geschrieben
Der Schulboni ist nett. > 2,5 schaffst du nämlich in der Regel ;-)

Also ich hab nach meinem 1. Lehrjahr den 100€ Bonus gehabt, habe einen Notendurchschnitt von 1,4 gehabt, mit viel gebettel und anflehen usw. :)

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich mache ein duales Studium mit integrierter Berufsausbildung. Insgesamt dauert das 4 Jahre. Nach 2,5 Jahren mache ich die IHK-Prüfung und nach 4 Jahren muss ich die Bachelorarbeit abgeben! Deshalb bei mir 4 Jahre:

1. Ausbildungsjahr 595 Euro

2. Aubsildungsjahr 690 Euro

3. Ausbildungsjahr 787 Euro

4. Ausbildungsjahr 886 Euro

38 Wochenstunden, 30 Tage Urlaub, und tariflich festgeschriebenes 13. Gehalt (100%)

Edit: Sachsen-Anhalt .... PS: Wahnsinn wie viel manche hier in ihrer Ausbildung schon verdienen ... ich wohn hier falsch ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Ich mache eine Ausbildung als Informatikkauffrau in Berlin, jetzt im 3. LJ.

1. Ausbildungsjahr EUR 760,00 €

2. Ausbildungsjahr EUR 810,00 €

3. Ausbildungsjahr EUR 870,00 €

30 Tage Urlaub, 38h pro Woche, VWL + ggf. Sonderzahlungen bei gutem Gewinn o.ä. im Dezember

Bearbeitet von pfinE
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallö,

ich wohne in BW und bekomme im ersten Ausbildungsjahr 515, im zweiten 565 und im dritten 615. Es gibt Weihnachtsgeld (aber kein Urlaubsgeld) und eine jährliche Gewinnbeteiligung: Letztes jahr = 5000€/4(da Azubi)/3(da 2010 nur 4 Monate) = 416,67€.

Toll finde ich, dass man seine Arbeitszeiten selbst eintragen kann.

Schlecht finde ich, dass ich nach der Berufsschule noch arbeiten muss, wenn ich vor 15:00 aus habe. Und dafür verdiene ich auch noch recht wenig. Was haltet ihr so davon?

Grüße:)

Geschrieben
Schlecht finde ich, dass ich nach der Berufsschule noch arbeiten muss, wenn ich vor 15:00 aus habe.

gab es nicht eine Klausel, dass die Firma den Azubi reinholen darf, wenn die BS nicht länger als 6 Stunden geht?

Was haltet ihr so davon?

Wenn die BS nicht unbedingt ca. >50 Kilometer entfernt liegt, vertretbar. Du wirst wahrscheinlich dann bis 17 Uhr arbeiten. Sehr viel produktiv unternehmen kannst du in der Zeit nicht.

Geschrieben

Hallo, also das klingt meiner persönlichen Meinung nach schon wenig, unsere 19 BOSCH FI Azubis in Stuttgart bekommen (Wir sind im ERA Manteltarifvertrag BW, zahlen also nach Tarif):

1. Lj.: 810,00 EUR

2. Lj.: 860,50 EUR

3. Lj.: 936,50 EUR

+ Übertarifliche Zulage (Abhängig von betrieblichen Leistungen):

-> 406,48 EUR bzw. 575,20 EUR nach 1. Ausbildungsjahr pro Halbjahr

+ Fahrtkostenerstattung anteilig (> Eigenanteil = 10 % Vergütung 1. Ausbildungsjahr)

+ Rabatt auf Essen in der Kantine

+ Arbeits- und Erfolgsprämie

+ Weihnachts- und Urlaubsgeld

+ Wenn man im Ausland eingesetzt wird, gibts nochmals 13,20€/Tag zusätzlich + Kosten für Flug und Unterkunft übernehmen wir auch.

30 Tag Urlaub (Ist auch im Tarifvertrag geregelt) + 8 Tage Sonderurlaub für 0,3 Std. Mehrarbeit am Tag als Ausgleich.

Firmen, die keinem Tarifvertrag angeschlossen sind, dürfen natürlich anders zahlen.

Geld ist aber nicht alles, falls Du mit der Ausbildung zufrieden bist, ist das doch das wichtigste.

Nach der Ausbildung sind die Unterschiede teilweise sehr groß, da lohnt es sich eher drauf zu schauen.

-> Alle Angaben ohne Gewähr

Gruß

Geschrieben
gab es nicht eine Klausel, dass die Firma den Azubi reinholen darf, wenn die BS nicht länger als 6 Stunden geht?

Dürfen und müssen ist so eine Sache. Ich bin in meiner Klasse jedenfalls die einzige, die muss. Irgendwo ist das Schwachsinn, weil ich in der verhältnismäßig kurzen Zeit, in der ich arbeiten bin, nicht groß ne Aufgabe anfangen kann. Und wann ich auf Klausuren lernen soll, konnt mir bisher auch keiner verraten^^ Dafür gehen halt die Wochenenden drauf.

Geschrieben

Geld ist aber nicht alles, falls Du mit der Ausbildung zufrieden bist, ist das doch das wichtigste.

Nach der Ausbildung sind die Unterschiede teilweise sehr groß, da lohnt es sich eher drauf zu schauen.

Was mich ins Grübeln bringt ist, dass ich nach der Ausbildung an der DHBW studieren möchte. Dazu werde ich mich wohl bei anderen Firmen bewerben und mal sehen, ob mir ein Vertrag angeboten wird und wenn ja, ob der besser ist. Sonst habe ich wieder wenig Geld und wenig Freizeit für viel Arbeit. Seit ich angefangen habe und mich mit anderen austausche, fühle ich mich immer mehr benachteiligt :(

Geschrieben

Regelungen, dass man nach 5 oder 6 Stunden nicht mehr in den Betrieb muss, gibt es nur für minderjährige Azubis, siehe JArbSchG §9.

Wenn du volljährig bist kann der Arbeitgeber verlangen, dass du jede Stunde die in der Schule ausfällt, im Betrieb nachgeholt werden muss. (Man hat ja schließlich auch bswp. einen 40 Stunden/Woche Vertrag, dann hat man auch 40 Stunden zu arbeiten ;))

Geschrieben

Wenn du volljährig bist kann der Arbeitgeber verlangen, [...]

Ich weiß?!^^

Er kann, muss aber nicht. Und das ist ****e :P Weil ich muss, während der Rest der Klasse zeit zum Lernen hat. Das ist das, was mich daran so stört.

Geschrieben

1. Du glaubst doch wohl nicht, dass deine Klassenkameraden in der neugewonnenen Zeit lernen? Bei uns in der Klasse macht das keiner.

2. Ich muss auch die Stunden nachholen. Ob ich jetzt meine 40 Stunden in der BS oder in der Schule sitze macht keinen Unterschied. Die Zeit zum Lernen bleibt bei mir identisch.

Ich würd's vielleicht mal mit dem Argument versuchen, dass die Fahrt von der BS zum Betrieb dann Arbeitszeit ist. Wie lang dauert das bei dir? Wenn nämlich nur 2 Stunden ausfallen und du noch eine Stunde fährst, lohnt es sich kaum für eine Stunde in den Betrieb zu kommen.

Geschrieben
1. Du glaubst doch wohl nicht, dass deine Klassenkameraden in der neugewonnenen Zeit lernen? Bei uns in der Klasse macht das keiner.

Ich würde, wenn ich könnte ;) Dann müsst ich nicht alles am WE reinknallen.

Ich würd's vielleicht mal mit dem Argument versuchen, dass die Fahrt von der BS zum Betrieb dann Arbeitszeit ist. Wie lang dauert das bei dir? Wenn nämlich nur 2 Stunden ausfallen und du noch eine Stunde fährst, lohnt es sich kaum für eine Stunde in den Betrieb zu kommen.

Ich fahre ja nach Bahnverbindung ca. 40 - 50min (muss zwischendrin umsteigen und warten). Zum Betrieb laufen dauert nochmal 15 min.

Dann wäre ich ne halbe Stunde im Betrieb und könnte wieder gehen. Da sich's aber nicht lohnt bleibe ich halt länger ;)

Geschrieben
Dürfen und müssen ist so eine Sache. Ich bin in meiner Klasse jedenfalls die einzige, die muss. Irgendwo ist das Schwachsinn, weil ich in der verhältnismäßig kurzen Zeit, in der ich arbeiten bin, nicht groß ne Aufgabe anfangen kann. Und wann ich auf Klausuren lernen soll, konnt mir bisher auch keiner verraten^^ Dafür gehen halt die Wochenenden drauf.

gelernt für schulstoff wird nunmal in der freizeit, war doch früher in der schule auch nicht anders...

Geschrieben
gab es nicht eine Klausel, dass die Firma den Azubi reinholen darf, wenn die BS nicht länger als 6 Stunden geht?

Hallo, das ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

§ 9 Berufsschule

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht

freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über

18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45

Minuten, einmal in der Woche,

Der Teil ist wichtig:

3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von

mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche

Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

Hast Du Blockunterricht?

Tja und was eine "betriebliche Ausbildungsveranstaltung" ist, da kann man 2 Anwälte fragen und wird 3 Meinungen erhalten...

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