Anwendungsentwickler Geschrieben 17. August 2004 Teilen Geschrieben 17. August 2004 Hallo bin nach meiner AUsbildung Arbeitslos habe auch jetzt Arbeitslosengeld bekommen am Anfang 90 €Netto in der WOCHE dann haben die es erhöht auf 120 keien ahung wieso Meine frage die 60% müssten doch von dem Gehalt gerechnet werden wo ich als Geselle bekommen hätte und net mein Azubigehalt davon die 60 % das kann net sein das man so wenig bekomt sind ja blos 480€ netto und in der Ausbildung habe ich 650 netto bekommen . danke für eure antworten ps bin aus baden W. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Garret Geschrieben 17. August 2004 Teilen Geschrieben 17. August 2004 wenn das bei mir so wäre wärs schlimm *hat zur zeit 262.5€ in der ausbildung* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 17. August 2004 Teilen Geschrieben 17. August 2004 Siehe http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=65433 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigpac Geschrieben 17. August 2004 Teilen Geschrieben 17. August 2004 Sorry, was heiss "was ich als Geselle verdient hätte". Hast du schon mal Geld verdient und in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt? Ich will hier nichts gegen irgendwelche Leute sagen die arbeitslos sind und nichts finden oder so, aber irgendwie kann es doch nicht sein das ich eine Ausbildung mache, danach arbeitslos werde, und dann 60% vom "normalen" Bruttogehalt bekomme. Ich weiss es nicht, aber ich denke wenn dieses Arbeitslosengeld 2 kommt, dann hast du noch weniger. Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 18. August 2004 Teilen Geschrieben 18. August 2004 Hallo Anwendungsentwickler, deinem Posting nach hast du schon einmal gearbeitet als Geselle ?! Wenn du >1 Jahr schon gearbeitet hast müsste das Arbeitsamt dein letztes Gehalt zu Grunde legen. War der Zeitraum aber kürzer als ein Jahr so wird deine "Arbeit" vor der letzten Tätigkeit angerechnet und das war deine Ausbildung. Mit 480 Euro bist du gut bedient. Nach meiner Ausbildung habe ich den Mindestsatz von 315 Euro ungefähr bekommen. Schön wäre es ja mal, wenn sachlich auf das Posting des Threadstellers geantwortet werden könnte! :WD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daredevil Geschrieben 18. August 2004 Teilen Geschrieben 18. August 2004 Ich weiss es nicht, aber ich denke wenn dieses Arbeitslosengeld 2 kommt, dann hast du noch weniger. Alex Nicht unbedingt. Bei AL2 wird einem die Wohnung extra bezahlt und man krieg ein bissel über 300 Euro extra. Kann also insgesamt duchaus mehr sein als 480 Euro! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT2004 Geschrieben 18. August 2004 Teilen Geschrieben 18. August 2004 Sorry, Hast du schon mal Geld verdient und in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt? Ja hat er. Auch als Azubi hat man SV Abgaben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. August 2004 Teilen Geschrieben 18. August 2004 was heiss "was ich als Geselle verdient hätte". Ist es wirklich so schwer, den Link von IngH anzuklicken und erstmal zu lesen? Also nochmal, Zitat aus einem der Threads: wie sieht das eigentlich mit arbeitslosengeld aus? die 60-70 % vom gehaltsdurchschnitt oder von dem was man normalerweise ausgelernt verdient? Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen. Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen. Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Quelle u. a. Arbeitsamt. Siehe auch: Und der Link zum Rechner: http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spik3 Geschrieben 24. August 2004 Teilen Geschrieben 24. August 2004 lol mit dem was du kriegst, bist du noch optimal bedient junge. Und dann noch beklagen. Rechenbeispiel Elektroinstallateur Geselle - Ost: tarifliches Arbeitsentgeld 7€/h > 8h/tag = 7x8=56€ x 5 = 280€ pro Woche brutto. 280€ x 4 = 1120€ brutto < dieses wird halbiert ,macht 560€ und das durch 4 und man kommt auf 140€ brutto die Woche. Das heißt nicht das ihr das denn bekommt weil damit errechnen die dann eben den Arbeitslosengeldsatz. Vorrausgesetzt die Prüfung ist eben bestanden und dieser brutto durchschnitt pro Woche eines Gesellentarif ist höher als der eines Azubis, was normal immer der Fall ist, klar. Was am Ende rauskommt kann hier niemand für sich selbst ausrechnen schätz ich mal, nur in etwa einordnen wo man landen wird. Und ab Januar gibts dann eh für die meisten 315€~ also den ca. mindestsatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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