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Surfen während der Arbeitszeit?


allthatsleft

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Mein Chef hat nix dagegen wenn wir mal fürn paar Minuten Privatsurfen. Mache ich ja auch grade hier im Forum. Solange wir keine Pornoseiten etc ansurfen ist alles ok.

Messanger sind auch ok da wir sie selbst zur Kommunikation mit unserer Tochter Firma nutzen.

Zugriffe werden von unserer Fierwall gelogt aber nur von mir angeguckt. Schin interessant :D

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Als FI/SI sitz ich sowieso permanent im Netz. Und Messenger werden bei uns inna Firma auch intern benutzt. Wer läuft denn schon freiwillig 100m? *räusper* Naja...

ausserdem stellt sich auch die frage, was ist privat und was ist geschäftlich?

Wenn ich hier im Forum surfe, und mir das aktuelle geschehen in der PC-Welt ansehe, evtl. meinen Senf dazugebe... ist das dann privat oder geschäftlich? Vorausgesetzt natürlich, dass grade nix anderes zu erledigen ist...

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nach nen Vorfall vor einiger Zeit hier im Hause dürfen wir offiziell nicht mehr privat surfen, und mailen.

Aber: a) bin ich Admin!

B) hab ich hier nen zusätzlichen :floet: ISDN/DSL-Zugang liegen. :D

Muss ja immerhin die Konfig der 100.000 Notebooks mit VPN kontrollieren.

Na ja und da geht das Logging halt nicht. :marine:

Gruß

Enno

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Also ich darf hier privat surfen, natürlich nur in Massen.

Ich frage mich allerdings ob das überhaupt nachvollziehbar ist ob ich privat surfe solange ich nichts "auffälliges" mache. Ich muss mich auch ab und zu auf Internetrecherche begeben und wenn Google mal wieder eine Seite ausspuckt die nichts mit der Arbeit zu tun hat, oder mal wieder ein Popup automatisch aufgeht, dann kann man mir das ja schlecht anhängen, oder trage ich dann die Beweislast?

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Ich frage mich allerdings ob das überhaupt nachvollziehbar ist ob ich privat surfe solange ich nichts "auffälliges" mache. Ich muss mich auch ab und zu auf Internetrecherche begeben und wenn Google mal wieder eine Seite ausspuckt die nichts mit der Arbeit zu tun hat, oder mal wieder ein Popup automatisch aufgeht, dann kann man mir das ja schlecht anhängen, oder trage ich dann die Beweislast?
Deswegen der "begruendete Verdacht". Man muss schon die Vermutung haben, dass jmd. vermehrt und mit Absicht bestimmte Seiten besucht. Ein Popup alleine wird Dich nicht ins Grab bringen. ;)
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