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Geschrieben

Hallo alle zusammen hab da mal ner rechtliche frage vonwegen FSk bei ner home page.

Es geht um unsere clanpage. Das problem ist beispielsweise das CS glaube ich ab 16 oder 12 ka freigegeben ist aber Q3 komplet indietiert bzw. nicht unter 18 erhäldlich ist.

Wenn ich jetzt auf der seite informationen bilder und der gleichen über diese spiele habe muss dann ein schutz bzw. im disclaimer was rein das die seite nur für ü 18 leute ist?

achja hier die url ultimate-combat-clan.de.vu achja im mom sind dort noch nicht viele inhalte aber im intro sind video sequenzen vonden spiel jedeoch hat das im mom noch ca. 10 mb

Geschrieben

Hi,

also ich bin der Meinung das wenn du Bilder auf deiner Homepage veröffentlichst von Q3, dass du dann eine Alterbeschränkung einhalten musst, wenn du aber keine Bilder auf deiner Seite verbaust, die das Spiel Quake zeigen, musst du keine Eingrenzung machen.

P.S.: Auf deiner Startseite steht Wilkommen auf ultimate-combat-clan.de.vu und nicht Willkommen, aber das nur am Rande ;)

Gruß,

MCT

Geschrieben

ups merci schon mal.

Also muss ein Hinweis drauf. Da im Intro ne Videosequenz ist.

Em wie vormuliert man sowas ?

achja und wo wir gerade dabei sind würde mich eure meinung zur seite interesieren? könnt ja mal antwort geben bzw. bei den Umfragen unter Community voten.

schon mal merci

Geschrieben

Am betsen löst man das, wenn du einen weiteren Paragraph in deinen Disclaimer schreibst, von wegen das die Inhalte dieser Seite nur für User über 18 Jahren bestimmt sind, jüngeren Internetnutzer bleibt der Zugang verwärt, das müssen Sie ja dann mit Enter bestätigen und erkennen deinen Disclaimer an.

Habe grade die Umfrage auf deiner Seite mit gemacht, allerdings steht dort: "Die Seite ist gut gestalltet", wird aber nur mit einem l geschrieben, gestaltet ;)

Gruß,

MCT

Geschrieben
Am betsen löst man das, wenn du einen weiteren Paragraph in deinen Disclaimer schreibst, von wegen das die Inhalte dieser Seite nur für User über 18 Jahren bestimmt sind, jüngeren Internetnutzer bleibt der Zugang verwärt, das müssen Sie ja dann mit Enter bestätigen und erkennen deinen Disclaimer an.

das wird aber leider ned reichen, denn sonst könnte ja jeder, der pornographische Bilder zeigt auf seinen Diclaimer mit deinem oben genannten Zitat weisen.

Ich hab da ein pdf mal von einer Uni bekommen. Das wird immer auf den neuestem Stand gehalten. Letzter Stand ist vom Juni oder Juli. Weiß leider nimmer den Link, könnte es aber mal bei mir irgendwo reinschieben.

Das gute Teil hat aber 499 Seiten, falls es einer mal ganz lesen will :D

Geschrieben

hm das wird mir doch ein wenig kompliziert das heist allso ich müsste teoretisch den personalausweis prüfen lassen oder kann ich die fsk geschichte vergessen da es ja nur ein ca 10 sec video ist und auf der page selbst lediglich dinge über q3 im forum besprochen werden ähnlich

/www.cyber-phoenix-clan.de

übrigens mein alter clan :) bzw. in dem war ich bis vor ca 4 jahren

Geschrieben
hm das wird mir doch ein wenig kompliziert das heist allso ich müsste teoretisch den personalausweis prüfen lassen oder kann ich die fsk geschichte vergessen da es ja nur ein ca 10 sec video ist

Perso-Prüfung reicht nicht aus, da es ein sehr einfacher Algo ist und sich jeder eine Nummer errechnen kann, ohne großen Aufwand.

Was im XXX-Bereich früher öfter der Fall war (Perso-Nummer) reicht in Deutschland nicht mehr aus um das Alter zu bestätigen. Der Perso ist eben keine "digitale Signatur".

Wenn du ein indiziertes Spiel bewirbst könntest du Probleme bekommen. Ich weiss nciht, ob sich der Aufwand einer ab 18 Prüfung nur wegen eines Videos lohnt (und wer dafür sowas auf sich nehmen will). Über ein indiziertes Spiel kannst du berichten, allerdings darf das keine Werbung sein. Die Grenze ist halt sehr leicht überschritten, deswegen haben ja auch Computer-Magazine immer wieder mal Probleme mit sowas.

Muss das video wirklich sein? Ich meine auch eine Beschreibung wie toll und super die Grafik u.ä. kann ja als Werbung verstanden werden...

Geschrieben
es soll auf der seite keinerlei werbung gemacht werden nur ist halt im intro eine video sequnz des spiels

Ein Bericht, über ein indiziertes Spiel, der das Spiel als besonders toll beschreibt kann auch als Werbung aufgefasst werden. Das muss nur der richtige Lesen ;)

Ein Video aus einem Spiel kann auch als Werbung aufgefasst werden und ich denke nur an Spiele-Magazine und deren Probleme mit Spieletests zu solchen spielen.

Ausserdem wäre noch zu bedenken: Darfst du für dein Intro einfach so eine Sequenz nutzen? Spielen darfst du das, wenn du es gekauft hast, aber abfilmen (oder kopieren) und irgendwo nutzen nicht unbedingt.

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