Uplink Geschrieben 26. August 2004 Teilen Geschrieben 26. August 2004 Hallo Leute, ich beginne ab den 01.09 eine Ausbildung zum FI/AE. Im 1st Jahr kriege ich 515, 2nd 615 und 3rd 715 € Brutto. Mein Arbeitsweg beträgt 20 km, und zur Berufsschule etwa das gleiche. Die Fahrkosten mit einen Bus betragen etwa 62 €. Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen? Und wie viel werde ich etwa Netto rauskriegen? Cya Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 26. August 2004 Teilen Geschrieben 26. August 2004 Laut dieser Page (http://www.nettolohn.de/) wirst du wohl keine Lohnsteuer zahlen müssen. Daher wirst du auch nichts Geltend machen können. Die Fahrtkosten helfen wohl aber für eine Beantragung vom Kindergeld. [TIP]Suchfunktion benutzen, habe dazu schon ein paar Sachen geschrieben[/TIP] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uplink Geschrieben 26. August 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2004 ok Danke. Wie sieht es mit Sachen aus die ich mir während meiner Ausbildung kauf z.b. einen TFT Monitor. Mir wurde gesagt das ich diesen vllt im 2ten oder 3ten Lehrjahr absetzen könnte, oder vielleicht nach der Ausbildung. Cya Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 ok Danke. Wie sieht es mit Sachen aus die ich mir während meiner Ausbildung kauf z.b. einen TFT Monitor. Mir wurde gesagt das ich diesen vllt im 2ten oder 3ten Lehrjahr absetzen könnte, oder vielleicht nach der Ausbildung. Waren bis ~400€ Netto kannst du innerhalb des Anschaffungsjahres absetzten, alles darüber mußt du per AfA absetzten, beim PC z.B. sind das 3 Jahre. Abschreibung beginnt im Anschaffungsjahr. Beim PC mußt du unteranderem Nachweisen zu wie viel % du ihn beruflich bzw. privat nutzt. Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Benvija Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 Waren bis ~400€ Netto kannst du innerhalb des Anschaffungsjahres absetzten Gilt das für die Gesamtausgaben, oder pro gekaufter Ware? Also z.B. 300€ Monitor und 200 € Drucker. Muss ich dann nur mit dem Gesamtpreis, also 500 €, rechnen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 Nein, die zählen einzeln. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 Das gilt pro gekaufter Ware. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Benvija Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 OK, Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Talon Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 Nein, die zählen einzeln. Peter Das gilt pro gekaufter Ware. Frank sicher? ich meine das es PA vom amt zusammen genommen wird die teile gehören ja auch unweigerlich zusammen außer man kann nachweisen das man mehrere rechner besitzt und diese auch beruflich nutzt (sonßt ja keine abschreibung) die 3 jahre abschreibung sind übrigens nicht bindend..... je nach gesamtwert kann man die zeit auch verkürzen (2 jahre) oder verlängern (was aber keinen sinn macht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 Und dann kauf Monitor und Drucker halt auf 2 Rechnungen. Haben Sie bei mir noch nie Probleme gemacht. Ich kaufe die Rechner auch immer in einzelteilen. Alles schön unter 400€ pro Einzelteil. Und in der Steuererklärung steht drin: Aufrüstung Arbeits-PC Was aber IMHo bei Azubis geht ist eine Steuerfortschreibung. Soll heissen, du hast dieses Jahr mehr zum Absetzen, als Gehalt. Das was über bleibt darfst du dir bis ins nächste Jahr mitnehmen, und dort geltend machen. Das ganze darf 5 Jahrelang passieren. Also die 3 Azubijahre, und in den ersten 2 Jahren in denen du Gehalt bekommst sollte es hinkommen, das du dann alles geltend machen kannst. Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 Ich habe gerade mal meine persönliche Auskunft angerufen. Das streiten sich die gelehrten drüber. Das Finanzamt kann es als ein Teil ansehen aber auch als zwei Teile. Meine persönliche Auskunft hat schon erlebt, dass das gleiche Finanzamt unterschiedlich entschieden hat bei gleicher Sachlage. Da hilft nur probieren und abwarten. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 also eigentlich werden zusammengehörende Teile als ein Ganzes betrachtet. Das heißt: ein Rechner wird im Gesamtpaket angesetzt. Eine Aufteilung in die einzelnen Teile ist nicht zulässig. Wenn ihr allerdings angebt, dass ihr die Einzelteile zum Aufrüsten braucht... naja. Ich würde lieber bei der Wahrheit bleiben, ohne jetzt die Moralkeule rausholen zu wollen. Was die Auskünfte bei den Herren und Damen vom Finanzamt angeht, so habe ich da schon diverse Erfahrungen gesammelt und würde das nicht zu ernst nehmen. Je nachdem an wen man gerät, hat der/diejenige auch nicht viel Ahnung und gibt nur die Zahlen in ein Computerprogramm ein. Ich habe mir schon mal den Begriff "Grenzsteuer" erklären lassen. Das war lustig. Davon hatte der nette Herr noch nie was gehört. Leider hat es sein Steuerberechnungsprogramm auch nicht ausgespuckt. Seine logische Schlussfolgerung: "So was gibt es nicht!" Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 27. August 2004 Teilen Geschrieben 27. August 2004 Aus eigener Erfahrung ist das - je nach Finanzbeamtem - unterschiedlich. Ich hatte einen Helden, der wollte mir als IT-ler mit eigener Firma gar keinen PC genehmigen, der nächste diesen auf 5 Jahre (!!) abgeschrieben. Nach mehreren Einsprüchen und vor der Rechtsbehelfsstelle schreibe ich nun Rechner über 3 Jahre ab, Drucker und Monitore sogar nur über zwei Jahre. Übrigens alles einzeln, was meine Sammlung an derzeit vier Rechnern, vier Monitoren und drei Druckern erklärt Das meiste davon ging als GWG weg - inzwischen akzeptiert mein Finanzamt das sogar bei Festplatten. Aber es ist jedes Jahr: Neues Spiel, neues Glück! LiGrü Michael (Einspruchexperte, Rekord sieben Einsprüche zu einer Einkommenssteuer) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maddog Geschrieben 7. September 2006 Teilen Geschrieben 7. September 2006 D.h alles was unter 400€ ist kann ich einfach so absetzten.. Also einfach cpu unter 400 z.b kaufen und dann schreiben aufrüstung arbeits pc.., oder wie darf ich das verstehn?.. Gruß Maddog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 Servus, wenn Du dem Finanzbeamten glaubhaft versichern kannst, das der Kauf der CPU mit Deiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat, dann geht das. Ansonsten geht es evtl. anteilig oder eben gar nicht. Das kommt - wie IJK geschrieben hat und was ich bestätigen möchte - sehr auf den Finanzbeamten an. Wobei die bei unserem FA - vielleicht weils ein FA auf dem Land ist - sehr viel angenehmer sind und sich Zeit für einen nehmen. Könnte aber auch daran liegen, das ich das erste mal als freiberuflicher Musiklehrer bei denen vorgesprochen habe und sie da Mitleid mit mir hatten. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 also ich habe von einem fall gehört wo die rechnung eines druckerers vom freundlichen verkäufer in 2 teile aufgesplittet wurde... :hells: eine im alten und eine im neuen jahr - klingt komisch war aber so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 Und wie ist das genau, wieviel Prozent des Kaufpreises kann ich absetzen ? Mir wurde nämlich gesagt, dass ich garnichts absetzen kann, weil ich keine Lohnsteuer bezahle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grueni Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 ... Mir wurde nämlich gesagt, dass ich garnichts absetzen kann, weil ich keine Lohnsteuer bezahle. Wenn du keine Lohnsteuer zahlst, bringt dir Absetzen natürlich nix. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 Ab wann muss man Lohnsteuer bezahlen ? Bekomme circa 500 Euro Netto raus jetzt im 2. Lehrjahr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
philrs Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 Ab wann muss man Lohnsteuer bezahlen ? Bekomme circa 500 Euro Netto raus jetzt im 2. Lehrjahr Sobald man mehr als ~8.620 Euro (Freibetrag 7.664€ + Werbungskostenpauschale 920€ + Sonderausgabenpauschale IIRC 36€) im Jahr brutto bekommt werden Steuern einbehalten. Dabei wird angenommen, dass man jeden Monat das Selbe bekommt, sobald man also mehr als 1/12 dieser Summe in einem einzelnen Monat bekommt (durch Weihnachtsgeld oder wieso auch immer) werden Steuern fällig. Zuviel bezahlte Steuern bekommt man im Jahr darauf zurück. Ob man dazu speziell eine Steuererklärung abgeben muss weiss ich jetzt gar nicht, wegen der vermögenswirksamen Leistungen muss ich die ohnehin machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 auf der ersten seite des threats wurde http://www.nettolohn.de/ genannt aber du musst definitiv nix zahlen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 und wie ist es, wenn mein vater mir einen pc kauft, kann der dann den pc von seiner Lohnsteuer absetzen ? Wahrscheinlich nicht oder ? Wenn ich keine Lohnsteuer bezahle, kann ich dann quasi garnix absetzen, nichtmal Werbungskosten oder Kosten für Bewerbungen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
devil666_mike Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 und wie ist es, wenn mein vater mir einen pc kauft, kann der dann den pc von seiner Lohnsteuer absetzen ? Wahrscheinlich nicht oder ? Wenn ich keine Lohnsteuer bezahle, kann ich dann quasi garnix absetzen, nichtmal Werbungskosten oder Kosten für Bewerbungen ? 1. kommt wohl auf den Beruf deines Vaters an, ob er ihn als Berufs-rechner absetzen kann... und es müsste dann halt seiner sein....also für dich absetzen geht mE nicht 2. Kannst nix absetzen. von was den auch du zahlst ja nix. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 hmmm frag mich nicht warum: aber ich hab mir "pc-equipment" gekauft und unser steuerberater hat damit meinen eltern einiges an steuern erspart... ich kann nochmal genau nachfragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 Das stimmt. Hier gibt es die Möglichkeit, das über die Eltern abzusetzen. Bringt halt deren Rückzahlung was und nicht Deiner. Aber vielleicht lassen sie ja was springen. [EDIT] Den Rechner hast dann natürlich nicht Du gekauft, sondern Dein Vater Dir zur Sicherung Deines Jobs. [/EDIT] Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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