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Briefgeheimnis bei E-Mails


AHNUNG?

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Hallo zusammen,

ich hätte da mal ne Frage. Wenn der Chef anruft, und Zugriff auf einen beliebigen Postkorb eines Benutzers haben möchte, kann ich ihm den Zugriff einfach gewähren. Da gibt es doch auch ein Briefgeheimnis das das vielleicht untersagt, da ja auch private Mails gelesen werden können.

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Ein klares Jein.

Das Briefgeheimnis schützt versiegelte, verschlossene Sendungen.

Nur das Überwinden dieser Versiegelung erfüllt den Tatbestand zu Verletzung des Briefgeheimnisses. Das lesen an sich wohl nicht.

Wenn dein Chef autorisiert ist, das Mail auf legalen Weg zu bekommen, stellt das lesen kein Problem dar.

Allerdings sind eingettete Dokumente an sich geschlossene Sendungen.

Emails haben den Status einer Postkarte.

Mein Wissenstand ist allerdings schon 2-3 Jahre her, halte mich da auch nicht auf dem Laufenden.

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Kontrolle durch den Arbeitgeber - Rechtsprechung

Höchstrichterliche Entscheidungen zur Kontrolle der E-Mail-Kommunikation oder der Internetnutzung sind bisher noch nicht ergangen. Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Kontrollmöglichkeiten bei Telefongesprächen lassen sich aber auf die neuen Informations- und Kommunikationstechniken übertragen: Eine generelle, systematische Überwachung ist nach Ansicht der höchsten deutschen Gerichte unzulässig, da sie mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar sind.

Quelle: http://www.onlinerechtefuerbeschaeftigte.de/more/law_situations/020218151716

http://www.onlinerechtefuerbeschaeftigte.de

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