siegfriedwindelweich Geschrieben 6. September 2004 Teilen Geschrieben 6. September 2004 nabend! würde gern allgemein mal wissen wie der gang zum arbeitsamt aussieht wenn man arbeitslos ist. man geht da hin und sagt ich bin arbeitslos und wie gehts dann weiter? die wollen doch bestimmt zig unterlagen, kopien etc., oder? könnt ihr mir diesen weg mal verdeutlichen? :beagolisc noch was. ab wann bekommt wann denn arbeitslosengeld bzw. wie lange dauert das, nachdem man da hallo gesagt hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 7. September 2004 Teilen Geschrieben 7. September 2004 mitbringen solltest du: - Lohnsteuerkarte (sobald du die wieder in den Händen hast) - Sozialversicherungsnachweis - Kündigungsschreiben hmm, ich glaub da war noch was. Komm aber nicht mehr drauf. Du gehst hin, und bekomsmt erstmal nen riesen Stapel Formulare. die alle einfach der Reihe nach ausfüllen. Am besten lässt du dir die für den Arbeitgeber auch gleich geben, und gehst damit selber zu deiner Personalabteilung. Und hinterher wieder zum Arbeitsamt. Damit war bei mir der Formularkram innerhalb eines Tages gegessen. Und ich habe nach ca. 1 Woche den Bescheid geheabt, wieviel ALG ich bekomme. Ausgezahlt wird immer zum Ende des Monats Taggenau. Soll heissen, das ALG wird berechnet, wieviel du pro Tag bekommst. Und dann wird das mal der Tage im Monat genommen (Kalendertage, nicht Werktage!) Und dann kommen hin und wieder lustige Briefe vom Arbeitsamt, so vonwegen tun sie dies oder das. Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 7. September 2004 Teilen Geschrieben 7. September 2004 Zuerst einmal möchte ich darauf hinweisen das das NICHT Arbeitsamt heisst, sondern BUNDESAGENTUR für ARBEIT :OD Trotzdem würde mich interessieren auf welchem Amt du warst, denn bei mir hat es 3 Wochen gedauert bis ich einen Termin bekam um mich überhaupt arbeitslos melden zu dürfen.... Danach dauerte es nochmal 6 Wochen bis zum ersten Termin bei Berater..... und seitdem habe ich von denen doch sogar schon EIN Angebot bekommen... ( in 11 Monaten ) und das war ein SAP Prgrammierer mit min. 3 Jahren Erfahrung.... Also welches Amt... ich zieh SOFORT um... :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. September 2004 Teilen Geschrieben 7. September 2004 Am besten lässt du dir die für den Arbeitgeber auch gleich geben, und gehst damit selber zu deiner Personalabteilung. Und hinterher wieder zum Arbeitsamt. Die Arbeitsbescheinigung kann man sich auch schon vorher vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Gibt es als Download, bzw. haben viele AGs die auch da und füllen die standardmässig aus. @siegfried Daran denken, die gesetzliche Meldefrist einzuhalten, um Sperren oder verspätetem Anspruch zu entgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 7. September 2004 Teilen Geschrieben 7. September 2004 Zuerst einmal möchte ich darauf hinweisen das das NICHT Arbeitsamt heisst, sondern BUNDESAGENTUR für ARBEIT :OD Trotzdem würde mich interessieren auf welchem Amt du warst, denn bei mir hat es 3 Wochen gedauert bis ich einen Termin bekam um mich überhaupt arbeitslos melden zu dürfen.... Danach dauerte es nochmal 6 Wochen bis zum ersten Termin bei Berater..... und seitdem habe ich von denen doch sogar schon EIN Angebot bekommen... ( in 11 Monaten ) und das war ein SAP Prgrammierer mit min. 3 Jahren Erfahrung.... Also welches Amt... ich zieh SOFORT um... :marine AA-Ulm. Und das ist und bleibt das Arbeitsamt! Egal wie die sich nennen wollen. Dort ist das echt kein Problem. Hingehen, etwas warten, und dann bei einer der Damen sagen, das man Arbeitslos ist, oder wird. Die legt einem dann nen Monsterberg hin mit Unterlagen. Alles ausfüllen, und unterschreiben lassen. Nochmal hinfahren und abgeben. Wenn man will kann man auch gleich mit seinem Berater reden. Ich hatte dann auch gleich noch nen Gespräch mit dem Herren, der die Leistungsberechnung macht. Wegen Fragen bezüglich Abwicklungsvertrag, was da alles drin stheen darf. Hat zwar alles in allem nen ganzen Tag gedauert im Amt. Aber eben auch alles erledigt. Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 7. September 2004 Teilen Geschrieben 7. September 2004 1. Meldung bei BAFA sobald du weißt, dass du arbeitslos wirst 2. Arbeitssuchend melden (nur wenn du noch arbeitest und weißt, dass du bald arbeitslos wirst) 3. Termin bei der BAFA holen 4. Anträge die man dann bekommt ausfüllen 5. Zum nächsten Termin mit ausgefüllten Formularen erscheinen 6. Sobald du definitiv arbeitslos bist, Arbeitslosengeld beantragen! Bis zum Punkt 5 habe ich es gerade erst durchgezogen! Und nicht vergessen, sobald du arbeit hast, musst du dich bei der BAFA abmelden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
siegfriedwindelweich Geschrieben 8. September 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2004 Und dann kommen hin und wieder lustige Briefe vom Arbeitsamt, so vonwegen tun sie dies oder das. Sind das dann Stellenangebote oder sowas? Was ist denn, wenn man denen nicht nachgeht, weil einem die Stelle nicht zusagt? Setzen die sich da mit dem Arbeitgeber in Verbindung ob man sich da gemeldet hat oder wie läuft das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gerner Geschrieben 8. September 2004 Teilen Geschrieben 8. September 2004 5. Zum nächsten Termin mit ausgefüllten Formularen erscheinen Das ist kein Muss. Man kann die Formulare auch leer mitnehmen und sie mit der zuständigen Person zusammen ausfüllen. Das sehen sie zwar nicht gern, können aber nix dagegen tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tazz Geschrieben 9. September 2004 Teilen Geschrieben 9. September 2004 Zitat von siegfriedwindelweich Was ist denn, wenn man denen nicht nachgeht, weil einem die Stelle nicht zusagt? Setzen die sich da mit dem Arbeitgeber in Verbindung ob man sich da gemeldet hat oder wie läuft das? Wenn Du die Stelle nicht annimmst, kann das AA dich geldmäßig sperren. Wenn Dir die Stelle nicht gefallen sollte, trotzdem hingehen und irgendwas erzählen (Krankheit oder so) damit der Arbeitgeber dich nicht einstellen will, dann kann Dir das AA nix. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 9. September 2004 Teilen Geschrieben 9. September 2004 Also das muss man doch irgendwie optimistischer sehen, hey... wenn du keinen job mehr hast bist du nicht arbetilos, nein, du arbeitest jetzt halt für Hartz IV Das ist kein Muss. Man kann die Formulare auch leer mitnehmen und sie mit der zuständigen Person zusammen ausfüllen. Das sehen sie zwar nicht gern, können aber nix dagegen tun. ich kanns mir schon vorstellen, sobald du aus der tür raus bist 'ups, jetzt ist mir der antrag von Mr.X runtergefallen' ... 'ups, jetzt mit ich mit dem Fuß dagegen gestoßen' ... 'Ups, jetzt ist er in den Gulli gefallen' 10 Wochen später -> Sehr geehrter Mr.X es tut uns leid ihnen mitteilen zu müssen das ihr antrag "verschollen" ist. Bitte kommen sie zu dem untenstehenden Termin um einen neuen Antrag zu bekommen. Termin: 4.3.2010 Ihr Arbeitsamt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 9. September 2004 Teilen Geschrieben 9. September 2004 Guten Morgen, ich gehe mal davon aus, dass du eine Arbeit suchst und dich auf die Stellenanzeigen der Agentur für Arbeit meldest, mit Berwerbungen etc. Mir ging es damals so, dass die zugeschickten Stellen fast nie auf mein Profil passten, somit habe ich mich dort beworben (vorschriftsmäßig) und bekam eine Absage. Das lag daran, dass ich als FISI gemeldet war und nicht als FIAE, aus welchem Grund auch immer. Bewerben musst du dich aber, da dies eben ein Grund wäre dir das Geld zu sperren. Aber man muss auch Kompromisse eingehen in punkto Arbeitsbereich, geh nicht nur sturr nach dem was dir gefällt... Ich wünsch dir jedenfalls viel Glück bei der Arbeitssuche... :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 9. September 2004 Teilen Geschrieben 9. September 2004 @SNOWMAN Kannst du bitte diese Art von Beiträgen lassen. Sie sind weder informativ noch produktiv und verstoßen außerdem gegen die Bordregeln, da du indirekt eine Personengruppe angreifst, nämlich die AA-Mitarbeiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ripp_the_Jacker Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 muss jetzt auch mal ne frage zu diesem thema loswerden. bin nach der ausbildung übernommen worden und habe in meinem arbeitsvertrag eine probezeit von 6 Monaten. Worst case: Ich werde nach der Probezeit nicht weiter beschäftigt. Sollte ich mich unter dieser schlechtesten Erwartungshaltung zum jetzigen Zeitpunkt arbeitssuchend melden? Also versteht mich nicht falsch, ich will im Betrieb bleiben aber ich mach mir auch meine Gedanken über Arbeitslosengeld, etc. Worauf ich eigentlich hinaus will: Ist das Arbeitslosengeld höher, wenn ich mich jetzt schon arbeitssuchend melde und dann vielleicht arbeitslos werde oder ist es egal ob jetzt oder erst bei arbeitslosigkeit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Umbratus Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Wie kannst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn du doch einen Job hast ? Du bist nicht arbeitslos, kannst dich also auch nicht melden. Du könntest dich höchtens nebenher schonmal umschauen bzw bewerben. Das Arbeitsamt kann dich nicht vermitteln, solange ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 @Umbratus Es gibt aber noch eine Stufe dazwischen. Die ist er jetzt. Und zwar Arbeitssuchend. So wie du schreibst, wirst du ja sicher zum Ende der 6 Monate arbeitslos. Du hast die Pflicht, dich sofort arbeitssuchend zu melden, sobald du von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährst. Ob diese dann eintritt, oder nicht, sei erstmal dahingestellt. Bewerben kann man sich ja bei anderne Firmen auch, ohne dann eine eventuelle Stelle anzunehmen. Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ripp_the_Jacker Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 So wie du schreibst, wirst du ja sicher zum Ende der 6 Monate arbeitslos. Gruß Enno so schlimm isses gott sei dank nicht. es ist nur ne worst case betrachtung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tazz Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 @Ripp_the_Jacker Du kannst Dich arbeitssuchend melden, das ändert aber nix an deinem Arbeitslosengeld. Arbeitslos melden mußt Du dich 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft,sonst kann es passieren das Du ne Art Strafe zahlen mußt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 So, um das mal gerade zu biegen: 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages muss man sich arbeitssuchend melden, da man de facto noch nicht arbeitslos ist. Leistet man diesem nicht folge, sind Kuerzungen beim Arbeitslosengeld zu erwarten. Ist man dann (nach Auslaufen des Vertrages) tatsaechlich arbeitslos, hat man sich arbeitslos zu melden. Ersteres ist seit dem 1.7.2003 Pflicht. Ab dem 01.07.03 müssen alle Arbeitnehmer, die Ihre Kündigung erhalten oder davon Kenntnis haben, sich umgehend beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Als umgehend wird ein Zeitrahmen von 7 Tagen benannt in der die Meldung dann zu erfolgen hat. Bei Beschäftigungen, die durch eine Befristung enden, hat die Meldung spätestens drei Monate vor dem Ende vorzuliegen. Sonstige Zeiten, die ein Ende erwarten lassen, ist wie bei den befristeten Beschäftigungen zu verfahren, soweit das Ende bekannt ist. Bei verspäteter Meldung wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Die Kürzung richtet sich nach der verspäteten Anzahl von Tagen und der Höhe des durchschnittlich wöchentlichen Bruttoeinkommens (Bemessungsentgelt), welches für die Festsetzung des Arbeitslosengeldes maßgeblich ist. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/147.98.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Sorry Hawk, kleine Korrektur. Bei Beschäftigungen, die durch eine Befristung enden, hat die Meldung spätestens drei Monate vor dem Ende vorzuliegen. Gesetzestext dazu: SGB III § 37b Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Sorry Hawk, kleine Korrektur.Jups. Bessere Quelle, genauerer Wortlaut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 15. September 2004 Teilen Geschrieben 15. September 2004 bin nach der ausbildung übernommen worden und habe in meinem arbeitsvertrag eine probezeit von 6 Monaten. Worst case: Ich werde nach der Probezeit nicht weiter beschäftigt. Sollte ich mich unter dieser schlechtesten Erwartungshaltung zum jetzigen Zeitpunkt arbeitssuchend melden? Die Probezeit ist keine Befristung des Arbeitsvertrages. Solange nicht absehbar ist, dass dir während der (Rest-)Probezeit gekündigt wird, brauchst du dich auch nicht beim Arbeitsamt zu melden. Sobald du aber (egal, ob in der Probezeit oder nicht) eine Kündigung in der Hand hältst, sollte dich dein Weg am nächsten Werktag beim Arbeitsamt vorbeiführen. (Dabei an die Öffnungszeiten der Behörde denken und Wartezeit einplanen ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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