Xaero Geschrieben 13. September 2004 Teilen Geschrieben 13. September 2004 Servus, ich hab am 14.7.04 meine ausbildung abgeschlossen und arbeite seitdem in meinem Ausbildungsbetrieb weiter. nur hab ich nach mehrmaligen Anmahnen ( bis jetzt nur mündlich) keine Ausbildungszeugnis erhalten. Welche Schritte kann und soll ich als nächstes tun um an das Schriftstück zu kommen? Für die die es brennend interessiert: Ich bin nur befristet bis zum Jahresende eingestellt und möchte mich noch rechtzeitig bewerben. danke für die hilfe Grüsse Xaero Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 13. September 2004 Teilen Geschrieben 13. September 2004 Hallo, ich hätt da Mal eine Frage: Wo ist denn dein Ausbildungszeugnis? Wen hast du denn mehrmals mdl. abgemahnt? Die IHK? Oder deine Firma? Sorry, aber das ist mir nicht so ganz klar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xaero Geschrieben 13. September 2004 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2004 Also: Ich hab noch kein ausbildungszeugnis erhalten, es ist nicht mal geschrieben!! Abgemahnt hab ich meinen Betrieb, hab ihm auch schonmal den Gesetzestext gezeigt. Fruchtet bis jetzt noch alles nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 13. September 2004 Teilen Geschrieben 13. September 2004 Achso, sorry dann war das jetzt ein Missverständinis meinerseits. Ich habe gerade als erstes an das IHK-Zeugnis gedacht und nicht an das Arbeitszeugnis. Sorry. Aber eigentlich ist doch das Verhältnis noch nicht beendet. Muss der Betrieb dieses Zeugnis nicht erst erstellen, wenn du die Firma verlässt? Also hat man ein Recht auf ein Arbeitszeugnis so bald man die Ausbildung beendet hat oder erst wenn man die Firma verlässt? Ich habe meine Ausbildung auch erst vor kurzem beendet und bin noch ein paar Monate in der Firma. Ich habe auch noch kein Arbeitszeugnis bekommen. Darf ich fragen, wie sie darauf reagieren. Also sagen sie immer später irgendwann oder sind sie der Meinung, dass du gar keins bekommst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xaero Geschrieben 13. September 2004 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2004 Hab eben nochmal nachgefragt. Kommentar war: "Wenn ich in der Verfassung in der ich jetzt bin eins schreib dann wirds nur negativ" und laut gesetz muss der Arbeitgeber(bzw Ausbildungsbetrieb) auf Verlangen ein Zeugnis schreiben. Nunja ich warte seid nun circa 2 Monaten darauf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
honey Geschrieben 13. September 2004 Teilen Geschrieben 13. September 2004 schreib dir selbst eins (ist ja nichts ungewoehnliches) und leg das deinem arbeitgeber vor - wenn er halt was geaendert haben will, dann aenderst du es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xaero Geschrieben 13. September 2004 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2004 hab ich ja schon getan, war auch recht kritisch mit mir. aber das ist anscheinend im nächsten papierkorb gelandet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. September 2004 Teilen Geschrieben 13. September 2004 Aber eigentlich ist doch das Verhältnis noch nicht beendet. Doch, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Muss der Betrieb dieses Zeugnis nicht erst erstellen, wenn du die Firma verlässt? Dann muss die Firma ein Zeugnis über das Arbeitsverhältnis ausstellen, aber das steht dann in einem anderen Gesetz. Hier gilt: Also hat man ein Recht auf ein Arbeitszeugnis so bald man die Ausbildung beendet hat oder erst wenn man die Firma verlässt? §8 BBiG Zeugnis (1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. (2) Das Zeugnis muß Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen. D. h. auch, das Zeugnis ist nicht erst auf Verlangen auszustellen, sondern generell. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. September 2004 Teilen Geschrieben 13. September 2004 Xaero, mach schriftlich Deine Ansprüche auf ein Ausbildungszeugnis geltend, beruf Dich dabei auf das BBiG undf setze eine Frist. Das ist allein schon wichtig, damit Du etwas in der Hand hast. Hab eben nochmal nachgefragt. Kommentar war: "Wenn ich in der Verfassung in der ich jetzt bin eins schreib dann wirds nur negativ" Dagegen kann man dann nötigenfalls vorgehen, denn das ist so nicht erlaubt. Lass Dich nicht einschüchtern, mach erstmal, was ich oben schreib, alles weitere sieht man dann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Okay, dass bedeutet also, der Betrieb ist grundsätzlich nach der Ausbildung dazu verpflichtet ein Ausbildungszeugnis zu schreiben, auch wenn das Arbeitverhältnis danach nicht beendet worden ist. Und wenn ich zB. nach sechs Monaten das Arbeitsverhältnis beende, muss mir der Betrieb ein zusätzliches Arbeitszeugnis ausstellen??? Ist das dann nicht einfach nur die Wiederholung des ersten Zeugnisses? Gruß soccer1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Nein. Das Ausbildungszeugnis beschreibt Deine Taetigkeiten und bescheinigt Deine Leistungen im Hinblick auf das, was waehrend der Zeit der Ausbildung ablief. Das Arbeitszeugnis betrachtet dabei ausschliesslich die Leistungen und Taetigkeiten waehrend des befristeten Arbeitsverhaeltnisses. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipmunky Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Ja genauso ist es. Du bekommst dann quasi zwei Zeugnisse, aber die unterscheiden sich. Denn schließlich wird in deinem Ausbildungszeugnis geschrieben, was du während deiner Ausbildung gelernt hast und wie du dich "benommen" hast, in welchen abteilungen du warst, Zertifikate etc. Beim arbeitszeugnis werden deine Tätigkeiten seit Ende der Ausbildung dargelegt und dein "Benehmen" seit Beendigung der Ausbildung und seit Beginn des normalen Arbeitsverhäktnisses bewertet. [edit] Okay Hawkeye war schneller Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 ... und wie du dich "benommen" hast... was meinst du mit benommen??? verhalten zu kollegen etc? höflichkeit oder "gesprächsbereitschaft" oder was sonst??? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daiana Geschrieben 15. September 2004 Teilen Geschrieben 15. September 2004 Genau das. Und zwar alles. Normalerweise wird dein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollgegen und Kunden bewertet, dein Lerneifer, deine Arbeitswilligkeit etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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