Holzmichel Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Ich bin, wie schon öfters in anderen Threads erwähnt, ja im 1. Lehrjahr bei der Telekom in Ausbildung. Da die Lehre ja nicht sooo anspruchsvoll ist (31,5h-Woche lässt grüßen ) hat sich mir die Frage aufgedrängt, ob ich nicht irgendwie nebenher die Fachhochschulreife machen kann... Nach der Ausbildung hatte ich vor zu studieren und warum noch nen Jahr dranhängen, wenn ich das jetzt schon haben könnte? Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 www.telekolleg.de Aber neben der Ausbildung wird das vorallem während der Prüfungszeit recht anstrengend. (eigene Erfahrung). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Hi, wie schon öfters in anderen Threads erwähnt hilft ein Blick in die Suche: http://forum.fachinformatiker.de/search.php?searchid=57984 Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Holzmichel Geschrieben 14. September 2004 Autor Teilen Geschrieben 14. September 2004 Hm, Telekolleg ist in meinem Fall leider nicht möglich, da ich aus Sachsen bin... :/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 14. September 2004 Teilen Geschrieben 14. September 2004 Das kommt darauf an. Wenn Du die Kollegtagsschule in einem anderen Bundesland (das den Telekolleg anbietet) besuchst, müsstest Du teilnehmen können. (Die Sendungen kommen ja zum Beispiel dank BR-Alpha auch über Satellit. Und auch dein Profil schreit nach der Angabe von Bundesland oder einer Stadt - bei Fragen im zur Prüfung wird es Dir spätestens gedankt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Talon Geschrieben 15. September 2004 Teilen Geschrieben 15. September 2004 ich würde dir aber empfehlen das vorher noch mit deinem arbeitgeber abzusprechen das gesetz verpflichtet deinen arbeitgeber dazu, das du deine arbeitszeiten nicht überschreitest (bzw nur im äußersten notfall) dafür verpflichtet dich das gesetz dazu, während der arbeitszeit volle leistung zu bringen, das wird geregelt indem du die verbleibende zeit des tages zur erholung nutzen solltest. wenn du jetzt eine weitere tätigkeit ausübst (egal ob unentgeltlich oder gegen bezahlung) ist nichtmehr gewährleistet das du während deiner regulären arbeitszeit 100% leistung bringst…. dein arbeitgeber hätte das recht dich fristlos zu kündigen wenn du dir eine nebentätigkeit nicht vorher ausdrücklich genehmigen lässt also sprich vorher mit deinem arbeitgeber über dein vorhaben… und lass es dir am besten schriftlich genehmigen…. hat er etwas dagegen bleibt dir leider keine andere möglichkeit als es nach deiner ausbildung zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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