sabsi Geschrieben 15. September 2004 Geschrieben 15. September 2004 Gibt es hier jemand, der auch diesen Winter (also am 9. und 10.11.) in Baden-Württemberg die Prüfung macht? Wenn ja, habt Ihr schon angefangen zu lernen? Was lernt Ihr denn so? Weiß jemand, ob man nun das IT-Handbuch auch für die Prüfungen in BW verwenden darf? Ein EX-Azubi von uns durfte das Handbuch letzte Winterprüfung verwenden. Im Sommer 2004 allerdings wurden die IT-Handbücher angeblich von den Aufsichtspersonen eingesammelt, da man laut Lehrer nur das einfache Tabellenbuch verwenden darf. Bei GH II soll (laut meinem Lehrer) überhaupt kein Buch zulässig sein. Stimmt das? Zitieren
MBaeuml Geschrieben 15. September 2004 Geschrieben 15. September 2004 Also du darfst das Buch eh nur in GH1 verwenden (oder ist das auch in BaWü anders???). Zum Rest besser wirklich die Antwort eines BaWülers abwarten oder IHK anrufen, die sind ganz lieb Ist halt alles etwas komisch, die einen dürfen gar kein Handbuch, die einen (wie wir) nur "nackte" Bücher, evtl. mit Reitern damit man Sachen schneller findet und andere dürfen halbe Romane ins Buch kleben oder schreiben. Zitieren
Zornas Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 Also du darfst das Buch eh nur in GH1 verwenden (oder ist das auch in BaWü anders???). Zum Rest besser wirklich die Antwort eines BaWülers abwarten oder IHK anrufen, die sind ganz lieb Hmm. Also ich hab das IT-Handbuch für GH1 und GH2 verwenden dürfen. Nur im WiSo-Teil war es nicht erlaubt. (war bei der IHK Bielefeld/Paderborn) Ich hab noch nie gehört, dass das IT-Handbuch, wenn erlaubt, nur auf die GH1 beschränkt war... :confused: Bis denn Zornas Zitieren
donmarten Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 Bin mir ziemlich sicher das man für die GH2 keine Bücher benutzen darf, und für GH1 nur das Tabellenbuch, wir haben gestern mit unserem Lehrer geredet, und der hat das uns gesagt (IHK Heilbronn-Franken/ Baden Württemberg) Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 Bin mir ziemlich sicher das man für die GH2 keine Bücher benutzen darf, und für GH1 nur das Tabellenbuch, wir haben gestern mit unserem Lehrer geredet, und der hat das uns gesagt (IHK Heilbronn-Franken/ Baden Württemberg) ACHTUNG: Ich weiss nicht, ob diese Vorschrift für BaWü gültig ist! ------------ Zitat Anfang ---------------- IHK-GBA-News Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung IT-Berufe Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei. Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 bäh ------------------------------------------- Ausgabe 3/01 Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen. Nürnberg, 01-04-11 ry-to ------------ Zitat Ende ---------------- gruss, timmi Zitieren
Hawkeye Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 [...](war bei der IHK Bielefeld/Paderborn) Ich hab noch nie gehört, dass das IT-Handbuch, wenn erlaubt, nur auf die GH1 beschränkt war... :confused: Da Du Deine Ausbildung auch nicht in BaWue gemacht hast, kannst Du das auch nicht gehoert haben. Schliesst nicht immer von den Pruefungsvorgaben Eurer IHK auf die anderer IHKs - erst recht nicht, wenn es um BaWue-IHKs geht. Zitieren
MBaeuml Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 Als Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben sind das übliche Schreibzeug und ein netzu¬nabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Zur Be¬arbeitung der GH I und II ist nur das IT-Handbuch ohne handschriftliche Aufzeichnung als Hilfsmittel zugelassen. http://www.ihk-bonn.de/pdf/downloads_bildung/AktuelleHandreichung2004_937314551.doc Die machen es also so :floet: Hmm scheint wieder IHK abhängig zu sein. Genau wie das Thema "Was unter Tabellenbuch" zu verstehen ist und welche erlaubt sind und ob man reinschreiben darf. Hach wäre es doch schön wen sich alle IHKs mal auf einen Standard einigen würden, naja das werde ich nicht mehr erleben, vielleicht meine Urenkel PS: Die Bonner haben eine tolle Struktur ihrer Webseite, Ordner PDF und dann eine Word Datei :uli Zitieren
MBaeuml Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 ... erst recht nicht, wenn es um BaWue-IHKs geht. Richtig bei denen ist ja alles anders. Sicherste ist immer noch ein kurzer Besuch auf der zuständigen IHK Seite, dort steht eigentlich immer ein Merkblatt oder ein netter und auch kompetenter Ansprechpartner mit Telefonnummer und Mailadresse. Zitieren
Umbratus Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 In BaWü darf man das Tabellenbuch NICHT für beide ganzheitliche Aufgaben benutzen ! Für welche es erlaubt ist, ist vorgeschrieben. Daran kann ich mich aber nicht mehr erinnern. Zitieren
MBaeuml Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 so mal google bemüht und siehe da, wo ist die Lösung? - Hier im Forum http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=66312 Letztes Posting, und gerade mal vom 12.08.2004, 11:07 Wem das immer noch nicht reicht muss halt anrufen, heute wo jeder 50 SMS am Tag schickt, wird für sowas wichtiges das eine Telefonat noch im Geldbeutel drin sein, oder? Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 PS: Die Bonner haben eine tolle Struktur ihrer Webseite, Ordner PDF und dann eine Word Datei Ja, das ist wirklich merkwürdig. Aber es ist sogar noch alberner: Diese Seiten werden, wie man mir bei der IHK in Bonn auf meine Frage erzählte, von Köln geliefert und gepflegt. ... Die Bonner dürfen sich nur dafür auslachen lassen. gruss, timmi Zitieren
Menzemer Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 Sodele. Ich habe gerade den Ordner mit den Abschlussprüfungen Sommer 2004 (BW) vor mir liegen. Auf den Prüfungen stehen ja die erlaubten Hilfsmittel drauf. GA1: Hilfsmittel: Tabellenbuch, Formelsammlung, Taschenrechner, PC mit entsprechender Softwareausstattung,... GA2: Hilfsmittel: PC mit entsprechender Softwareausstattung Für GA2 also kein Tabellenbuch! Das widerspricht Buster1979 aus obigem Link! Gruß Menzemer Zitieren
MBaeuml Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 was mich nun total verwirrt ist der PC mit entsprechender Softwareausstattung. Ihr dürft nen PC in der Prüfung benutzen??? Hmm dann hätte ich gerne als Software ein Chatprogramm und an der anderen Seite meinen Ausbilder, ein paar Fachleute für Telefonie, Windows, VPN, Subnetting... Zitieren
donmarten Geschrieben 16. September 2004 Geschrieben 16. September 2004 Dürfen wir dann nächstes Jahr auch einen PC benutzen?? Wär ja cool aber anderer Lehrer (SAE) hat gemeint, das es nur für eine GA als Hilfsmittel das Tabellenbuch gibt, die andere nicht. Hmmm, muss nächste Woche mal diskutiert werden!! Zitieren
Menzemer Geschrieben 17. September 2004 Geschrieben 17. September 2004 Ja in BW dürfen und müssen für GA1 und GA2 der PC verwendet werden. Wie soll den ein Anwendungsentwickler ohne PC arbeiten??? Die Rechner werden von Lehrern vorkonfiguriert. Selbstverständlich gibt es keinen Internetanschluss an diesem Tag. Die nötige Software wird von der Schule bereitgestellt. (z.B. Programmierumgebung, Flowcharter, Office,...) DIE ANGABEN GELTEN NUR FÜR BW! Gruß Menzemer Zitieren
MBaeuml Geschrieben 17. September 2004 Geschrieben 17. September 2004 Wie soll den ein Anwendungsentwickler ohne PC arbeiten??? Mal ganz ketzerisch gefragt: Mit Papier und Stift? Zitieren
Menzemer Geschrieben 17. September 2004 Geschrieben 17. September 2004 Mit Steinplatte und Meißel??? Nene, in BW ticken die Uhren schon digital. Gruß Menzemer Zitieren
donmarten Geschrieben 17. September 2004 Geschrieben 17. September 2004 Mit Steinplatte und Meißel??? Nene, in BW ticken die Uhren schon digital. Gruß Menzemer SIcher? :beagolisc Zitieren
Menzemer Geschrieben 18. September 2004 Geschrieben 18. September 2004 Sicher! Gruß Menzemer Zitieren
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