Moeki Geschrieben 17. September 2004 Geschrieben 17. September 2004 Mein zukünftiger AG hat mir einen vorläufigen Vertrag zum Durchlesen geschickt. Ich habe damit soweit keine Probleme. Fällt euch was auf? Vertrag über die Beschäftigung als studentischer Mitarbeiter Zwischen der x Gmbh im folgenden genannt AG (Auftraggeber) und Y im folgenden genannt AN (Auftragnehmer.) wird nachstehender Vertrag über die Beschäftigung als studentischer Mitarbeiter geschlossen, zu dessen unverzüglicher Aktualisierung sich der AN bei Veränderung derAnschrift, des Familienstandes oder der Telefonnummer verpflichtet. § 1 Beginn, Dauer, Tätigkeit Herrn Y wird als studentischer Mitarbeiter eingestellt. Das Anstellungsverhältnis beginnt zum 01.10.2004 und ist unbefristet. Die Probezeit wird nicht vereinbart. Der AN wird zur Durchführung von Aufgaben in dem Arbeitsbereichs Security/Networking eingestellt. Er wird dabei unter anderem unterstützend die o Planung und Realisierung von VPN-Lösungen o Konzeption und Einrichtung von Security-Lösungen o Durchführung von Sicherheitsanalysen o Mitarbeit im Bereich Netzwerksicherheit (Cisco, WatchGuard) o Erledigung von PreSales-Aufgaben übernehmen - und zwar sowohl für Kundenprojekte als auch für x-interne Belange (Produktentwicklung, Infrastruktur, ...). § 2 Aufwand Der Umfang der dem AN nach § 1 übertragenen Aufgaben wird mit durchschnittlich 45 Stunden pro Monat vereinbart. Dabei beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 10 Stunden pro Woche, wobei Samstage nicht als Arbeitstage mitgezählt werden. Beginn und Ende der Arbeitszeit wird im beiderseitigem Einvernehmen mit dem Personalverantwortlichen geregelt. Die Anwesendheit und/oder Arbeitszeit kann in beiderseitigem Einvernehmen gemäß den betrieblichen Belangen (Projekte) abweichend vereinbart werden. Der Mitarbeiter hat im Rahmen seiner Tätigkeit seine Arbeitskraft der X GmbH zu widmen und deren Interessen in jeder Hinsicht wahrzunehmen. § 3 Vergütung, Zahlung, Der Mitarbeiter erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von brutto EUR 350,00 (in Worten: dreihundertfünfzig). Das Arbeitsentgelt und eventuelle Krankheits- und Urlaubstage wird bis zum 15. des Folgemonats auf ein durch den AN zu benennendes Konto überwiesen. Alle Leistungen sind über die monatliche Vergütung abgegolten. § 4 Krankheit Ist der Mitarbeiter an der Leistung seiner Dienste aufgrund von Umständen im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes verhindert, so behält er für die Dauer von sechs Wochen den Anspruch auf sein volles Gehalt. § 616 BGB findet keine Anwendung. Bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung ist der Mitarbeiter verpflichtet, auf seine Kosten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizubringen. § 5 Verschwiegenheit Der Mitarbeiter verpflichtet sich zu strengster Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden über alle zu seiner Kenntnis gelangten betrieblichen Vorgänge, technischen Einrichtungen, kaufmännischen Angelegenheiten sowie über alle sonstigen Informationen, die er anlässlich seiner Tätigkeit erhält. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auch auf Dinge, die dem Mitarbeiter aus Anlass von Aufträgen aus dem Kundenkreis der Gesellschaft zur Kenntnis gebracht worden sind, einschließlich der Dinge, die das Unternehmen des Kunden betreffen. Die Geheimhaltungspflicht gilt, ebenso wie die Verschwiegenheitspflicht nach § 7 Abs. 1, über die Dauer des Vertrages hinaus. Handelt der Mitarbeiter dieser Schweigepflicht zuwider, ist er verpflichtet, der X GmbH sowie dem Kunden der X GmbH den aus der Verletzung seiner Schweigepflicht entstandenen Schaden voll zu ersetzen. Wird die x GmbH von einem Kunden auf Schadenersatz wegen der Verletzung der Schweigepflicht durch den Mitarbeiter in Anspruch genommen, ist der Mitarbeiter verpflichtet, die x GmbH von dem geltend gemachten Schadenersatzanspruch zu befreien und ihr alle daraus entstandenen Kosten zu erstatten. § 6 Kündigung Eine Kündigung ist mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende ist zulässig. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Mitarbeiterin verpflichtet, sämtliche Schriftstücke, sonstige Unterlagen, auch Kopien und Arbeitsgeräte, welche im Rahmen seiner Tätigkeit für die x GmbH in seinen Besitz gelangt sind, an diese zurückzugeben. An den Geschäftsunterlagen kann ein Zurückhaltungsrecht nicht ausgeübt werden. § 7 Sonstiges Alle während der Dauer des Angestelltenverhältnisses gemachten Erfindungen, die aus seiner Arbeit für die x GmbH entstanden sind oder auf betrieblichen Mitteln, Vorarbeiten, Erfindungen oder Anregungen der xGmbH oder aus demKundenkreis beruhen, hat der Mitarbeiter der x GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die x GmbH ist berechtigt, diese Erfindungen im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 15.07.1957 sowie der Richtlinie für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20.07.1959 in Anspruch zu nehmen. § 8 Dienstreisen Bei erforderlichen Dienstreisen erhält der Mitarbeiter die steuerlichen zulässigen Spesen und Fahrtkosten vergütet. § 9 Änderungen, Ergänzungen Änderungen an und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen ausschließlich der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. § 10 Unterschriften Dieser Vertrag besteht aus 3 Seiten und existiert in zwei Originalen, wovon der AN und der AG je eines erhalten. Berlin, den _________________ ............................................ .............................................. Auftraggeber (GF) - Auftragnehmer - Zitieren
ostfriese Geschrieben 17. September 2004 Geschrieben 17. September 2004 :uli Na das liest sich doch gut. Hoffe du hast Glück bei deinem Job und der macht dir Spaß. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 17. September 2004 Geschrieben 17. September 2004 Der Mitarbeiter hat im Rahmen seiner Tätigkeit seine Arbeitskraft der X GmbH zu widmen und deren Interessen in jeder Hinsicht wahrzunehmen. Also für mich hört sich das so an als das du nur für sie zur Verfügung stehn sollst. Was mir noch abgeht (vielleicht hab ichs auch überlesen) wie das mit Überstunden geregelt ist. OT: Für mich persönlich finde ich das Gehalt ein bischen wenig. Das sind nicht mal 8 € die Stunde Zitieren
M.A.Knapp Geschrieben 17. September 2004 Geschrieben 17. September 2004 Es heißt, daß Du 45 Stunden pro Monat in der Firma sein mußt und eben für die Firma was machen ("Der Mitarbeiter hat im Rahmen seiner Tätigkeit seine Arbeitskraft der X GmbH zu widmen und deren Interessen in jeder Hinsicht wahrzunehmen."), wobei die 45 Stunden auf 10 Stunden pro Woche (1 Monat = 4,5 Wochen) aufgeteilt werden. Die genaue Zeit ist mit dem Personalverantwortlichen auszumachen. ("Beginn und Ende der Arbeitszeit wird im beiderseitigem Einvernehmen mit dem Personalverantwortlichen geregelt.") Überstunden werden keine gezahlt. ("Alle Leistungen sind über die monatliche Vergütung abgegolten.") 7,77 Euro sind für einen "studentischer Mitarbeiter" ansich ok. Zitieren
Moeki Geschrieben 18. September 2004 Autor Geschrieben 18. September 2004 350 € aufgrund von Bafoeg usw. Alles was darüber hinausgeht, wird anders geregelt. :beagolisc Zitieren
binfalse Geschrieben 19. September 2004 Geschrieben 19. September 2004 350 € aufgrund von Bafoeg usw. Alles was darüber hinausgeht, wird anders geregelt. :beagolisc [edit by D_Z wg. unpassendem Kommentar...] Zitieren
Der Kleine Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 [edit by D_Z wg Antwortpost auf den oben gelöschten Beitrag] Zitieren
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