emperor Geschrieben 20. September 2004 Teilen Geschrieben 20. September 2004 Mal ne Frage, da ich mich selbst da nicht auskenne. :confused: Ich hatte die Idee, bei uns auf dem Land Computerkurse (also Einzelkurse) für Frauen, Kinder und Senoren zu geben mit den Inhalten, welche die Frauen interessiert (Internet, E-Mail, ebay, Office, Windows oder auch Computer kaufen etc.), ich wollte das aber so halten, das die Frauen den Preis dafür selbst bestimmen (je nachdem was Ihnen das wert ist und wie sie es verstanden haben) und auch nicht in Geld sondern (sind ja größtenteils Bauern) auch in Naturalien (Brot, Schinken, Gemüse, keine Ahnung :floet: ) "zahlen" können. Sicherlich könnte man daraus eine ICH-Ag machen, aber nur, wenn das ganze gut anläuft. Muss ich das dem Arbeitsamt melden? (ich denk mal schon) Ein Gewerbe anmelden? Die Einnahmen versteuern? Wär nett, wenn sich da jemand auskennen würde. :mod: Danke schonmal! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. September 2004 Teilen Geschrieben 20. September 2004 Hallo, ein Gewerbe muss Du sicherlich anmelden. Du mußt das auch dem Arbeitsamt mitteilen. Du hast einen monatlichen Freibetrag (die Höhe erzählt dir dein Arbeitsamt). Bis zu dieser Höhe darfst Du Nebeneinnahmen haben. Alles was darüber hinaus geht, wird glaube ich am Arbeitslosgengeld gekürzt. Man kann ein Gewerbe auch ohne Umsatzsteuer führen. Man muss das dem Finanzamt einmal mitteilen, dass man nicht zur Umsatzsteuer optioniert. Das heißt, Du darfst auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuerverrechnung machen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 20. September 2004 Teilen Geschrieben 20. September 2004 Hallo, ein Gewerbe muss Du sicherlich anmelden. Du mußt das auch dem Arbeitsamt mitteilen. Du hast einen monatlichen Freibetrag (die Höhe erzählt dir dein Arbeitsamt). Bis zu dieser Höhe darfst Du Nebeneinnahmen haben. Alles was darüber hinaus geht, wird glaube ich am Arbeitslosgengeld gekürzt. 165 Euro pro Monat und maximal 15 Stunden arbeit pro Woche. Also lieber drunter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. September 2004 Teilen Geschrieben 20. September 2004 165 Euro pro Monat und maximal 15 Stunden arbeit pro Woche. Ist fast richtig. 20% der monatlich zustehenden Leistung, mindestens aber 165 EUR. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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