hiver Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Hallo, hab da mal ne Frage, welche Strafe würde mich erwarten, wenn ich 1* innerorts mit 26km/h zuschnell erwischt werd (kurz vor Ortsausganng) und 1* ausserorts mit 33km/h zuschnell? (beides am selben Tag und vorher noch nie) Und ich noch in der Probezeit bin? Hab zwar schon im Busgeldkatalog nachgesehen aber da steht nix bezüglich der Probezeit drin. Grüße Zitieren
Noxy Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Problematisch wirds normalerweise, wenn du Punkte für dein Vergehen kriegen würdest. Wärst du in dem Bereich? Edit: Hab grad folgendes in einem Forum gefunden: Ab 21 km/h zu schnell ist es ein A-Verstoß in der Probezeit und das fürt eben zu den genannten Konsequenzen (Verlängerung der Probezeit und das Aufbauseminar.). Spielraum gibt es da keinen. Edit2: Ab 21 km/h Übertretung bekommt man einen Punkt, also Nachschulung und Verlängerung der Probezeit. Von deiner Geschwindigkeit kannst du normalerweise noch Tachotoleranz und Meßtoleranz abziehen, so ca. 6 km/h, aber das wird wohl nicht reichen Zitieren
kingofbrain Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Servus, ich kann Dir nur sagen, das Du wahrscheinlich Deinen Schein abgeben wirst. Allerdings kann ich es Dir rechtlich nicht belegen, aber ich habe meinen Führerschein seit 1998 (zumindest Auto und Motorrad, die anderen schon länger) und wurde jetzt innerhalb eines Jahres einmal mit 24 und einmal mit 26 kmh zu schnell auf der Autobahn erwischt. Im Moment habe ich gerade vier Wochen Fahrverbot. Da Deine Verstösse schon recht heftig sind (über zwanzig innerorts und mehr als dreissig ausserorts sind schon krass), würde ich an Deiner Stelle von einem Fahrverbot und evtl. einer Nachschulung ausgehen. Ich finde es auch richtig, das bei Geschwindigkeitsverstössen so geahndet wird. Schliesslich sind diese und Alkoholvergehen Unfallursache Nummer eins. Peter Zitieren
CyberDemon Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Die Probezeit wird IMHO um zwei Jahre verlängert. Folgende Strafen gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn) bis 10 km/h 10,- EUR 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Siehe auch: Buusgeldkatalog.de/Probe Zitieren
TheWho Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Problematisch wirds normalerweise, wenn du Punkte für dein Vergehen kriegen würdest. Wärst du in dem Bereich? Bin mir nicht sicher, ob das noch gilt, aber früher war mal in etwa diese Regelung: mit Probezeit innerorts ab 20 km/h Fleppe weg (da Punkte) außerorts ab 30 km/h Fleppe weg (da Punkte) ohne Probezeit innerorts ab 30 km/h Punkte, evtl. Fleppe weg außerorts ab 40 km/h Punkte, evtl. Fleppe weg Also, wenn Du Glück hast, bist Du innerhalb der Grenze, wenn die Toleranz (meist so 3 km/h) abgezogen wird. Dann wirds nur teuer. Ansonsten mußt Du aber wohl leider in eine Nachschulung Ich weiß leider nicht, wie das mit dem Doppelblitzen ist: war das in einem Ort oder in verschiedenen? Sag uns mal, was rausgekommen ist, wenn der Bescheid da ist. Würde mich echt interessieren. LG, TheWho Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Nach dem Bussgeldrechner vom Verkehrsportal http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/bussgeldrechner.cgi bist du mit einer Nachschulung und Probezeitverlängerung dran. Wenn du Pech hast, kann ein Fahrverbot in der Luft stehen. Zitieren
-roTekuGeL- Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Bin mir nicht sicher, ob das noch gilt, aber früher war mal in etwa diese Regelung: mit Probezeit innerorts ab 20 km/h Fleppe weg (da Punkte) außerorts ab 30 km/h Fleppe weg (da Punkte) also innerorts wie außerorts gibts ab 21km/h Punkte... *das aus erfahrung weiß* und wenn du nen Punnkt hast ist in der Probezeit Aufbauseminar angesagt, aber fahren darf man nebenher trotzdem noch wie das jetzt natürlich mit 2 vergehen gehandhabt wird kann ich nicht genau sagen, vielleicht bekommst du den schein gleich ganz abgenommen für 4 monate + seminar Zitieren
Hasi Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Also ich bin mal auf der Autobahn 26 km/h zu schnell gewesen, und habe dafür eine Nachschulung und Probezeitverlängerung auf 4 Jahre bekommen. In der Nachschulung , haben sie uns erklärt dass ein erneuter gleichschwerer Verstoß in der Probezeit zum Verlust des Scheines führt... Ich würde jetzt mal nicht zuuuu panisch sein, sind die Strafzettel schon gekommen, oder warum weißt du genau wieviel du zu schnell warst? Zitieren
-roTekuGeL- Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Hallo, hab da mal ne Frage, welche Strafe würde mich erwarten, wenn ich 1* innerorts mit 26km/h zuschnell erwischt werd (kurz vor Ortsausganng) und 1* ausserorts mit 33km/h zuschnell? Grüße was mir da noch einfällt... bei mir standen damals so 135 aufm Tacho, als ich auf der Landstraße unterwegs war, am ende waren es nur reelle 123km/h also schau erstmal was da ankommt (4kmh toleranz oder so + tachungenauigkeit nochmal som 5kmh) Zitieren
Mister A Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Auf jeden Fall wirds teuer. Punkte in der Probezeit führen auf jeden Fall zu einer Nachschulung, die natürlich zu deinen Lasten geht, und die Probezeit selbst wird bei sowas umgehend auf 4 Jahre verlängert. Ich kann nur raten, in der Probzeit lieber mit angezogener Handbremse zu fahren (das war jetzt ne Metapher.. ) anstatt wegen solchen Sachen dann Geld lassen zu müssen. Da lernt man echt die Beherrschung wenn man weiss, was da auf einen zukommen kann. Nach der Probezeit ist man dann ein wenig "freier" aber auch reifer und sollte dann mal was passieren, dann hat es nicht gleich diese Folgen. Irgendwann macht schließlich jeder mal was falsch. Zitieren
Noxy Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 was mir da noch einfällt... bei mir standen damals so 135 aufm Tacho, als ich auf der Landstraße unterwegs war, am ende waren es nur reelle 123km/h also schau erstmal was da ankommt (4kmh toleranz oder so + tachungenauigkeit nochmal som 5kmh) Kommt aber darauf an, wie schnell man ist und wie der Tacho des Autos ist. Bin neulich mit knapp über 60 in der Stadt gefahren und es hat *blitz* gemacht. Der Bescheid ist aber noch nicht da. (Straße war in beide Richtungen 2-spurig und nicht im Wohnviertel, soviel zur Beruhigung, da wo Menschen laufen könnten fahr ich grundsätzlich langsamer) Zitieren
hiver Geschrieben 20. September 2004 Autor Geschrieben 20. September 2004 Ich bin zum Glück nicht die jenige dies getroffen hat sondern meine kleine Schwester. Sie weiß es einmal daher, das sie einmal das Schreiben vom Ordnungsamt bekommen hat, wo die Geschwindigkeit drin stand, allerdings nicht die zuerwartende Strafe (das für das ausserorts) und das andere (innerorts) hat sie heute morgen von der Polizei erfahren (hatte ne Vorladung bekommen) nur die konnten ihr halt auch nur das aus dem Busgeldkatalog sagen und nix bezüglich der Probezeit. Wenn sie den Führerschein abgeben müßte wiürde es ihr denkema weniger ausmachen als ne Nachschulung, da sie halt das Geld nich hat (geht noch zur Schule). Zitieren
Noxy Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 1* innerorts mit 26km/h zuschnell erwischt werd (kurz vor Ortsausganng) und 1* ausserorts mit 33km/h zuschnell? Sie weiß es einmal daher, das sie einmal das Schreiben vom Ordnungsamt bekommen hat, wo die Geschwindigkeit drin stand, Das heisst, das waren schon die Geschwindigkeiten, abzüglich der Toleranzen? D.h. Innerorts laut Tacho mit ca. 80km/h und außerorts bei z.B. 70 Begrenzung ca. 110 km/h? Sorry, aber so fahr ich doch nicht in der Probezeit! (Eigentlich auch nicht nach der Probezeit!) :eek: Zitieren
Gum'Mib'Aer Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 was mir da noch einfällt... bei mir standen damals so 135 aufm Tacho, als ich auf der Landstraße unterwegs war, am ende waren es nur reelle 123km/h also schau erstmal was da ankommt (4kmh toleranz oder so + tachungenauigkeit nochmal som 5kmh) um genau zu sein: http://www.zeit.de/stimmts/1998_48_stimmts.html" data-cite="\"http://www.zeit.de/stimmts/1998_48_stimmts.html"> [...]Seit 1990 hält sich Deutschland an eine Richtlinie der EU. Demnach darf der Tacho niemals zuwenig anzeigen. Ein bißchen mehr darf es sein: Wenn v1 die angezeigte und v2 die tatsächliche Geschwindigkeit ist, so muß die folgende Ungleichung erfüllt sein: 0 £ v1 - v2 < v2/10 + 4 km/h Anders ausgedrückt: Die Abweichung darf 10 Prozent der tatsächlichen Geschwindigkeit plus 4 km/h betragen - bei Tempo 50 darf der Tacho also maximal 59 anzeigen, bei Tempo 100 höchstens 114. Als Autofahrer sollte man sich allerdings nicht darauf verlassen, daß die Hersteller diese Toleranz voll ausschöpfen. [...] und Abzug der Toleranz... Zitieren
hiver Geschrieben 20. September 2004 Autor Geschrieben 20. September 2004 Das heisst, das waren schon die Geschwindigkeiten, abzüglich der Toleranzen? D.h. Innerorts laut Tacho mit ca. 80km/h und außerorts bei z.B. 70 Begrenzung ca. 110 km/h? Sorry, aber so fahr ich doch nicht in der Probezeit! (Eigentlich auch nicht nach der Probezeit!) :eek: Ja genau schon abzüglich der Toleranz. Das ausserorts war ne 50 Begrenzung mit ca. 83Km/h (die Begrenzung wegn ner Umleitung, sie hat das Schild aber wohl nich gesehn) Und das innerorts wie gesagt vor Ortsausgang wenn man eigentlich anfängt schon gas zugeben (mit ca. 76km/h). Normalerweise fährt sie eigentllich ordentlich und hält sich an die Begrenzungen, sie hält sich sogar an 30 Zonen und fährt auf Landstrasse nichmehr als 100. Warun da nich, naja Zitieren
Gast Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 [...]beides am selben Tag [...] Je nach dem wieviel Zeit zwischen den beiden Verstössen lag kannst Du auch versuchen aus beiden Verstössen eins werden zulassen. Das heisst wenn Du aus dem Ort zu schnell rausgefahren bist und dann 500 Meter weiter ausserorts wieder zu schnell gemessen wurdest, dann könntest Du argumentieren das es sich um ein einziges Vergehen handelt und so nur eine Strafe zu erwarten wäre. Zitieren
Noxy Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Normalerweise fährt sie eigentllich ordentlich und hält sich an die Begrenzungen, sie hält sich sogar an 30 Zonen und fährt auf Landstrasse nichmehr als 100. Warun da nich, naja Naja S*** happens und dann auch gleich 2 mal. Jetzt sollte ja geklärt sein, was auf sie zukommt. Vielleicht hat ja jemand noch Infos über die Nachprüfung? Würd mich auch mal interessieren. Zitieren
hiver Geschrieben 20. September 2004 Autor Geschrieben 20. September 2004 ja hab ich "erfreuliche" nachricht für sie. Wieviel kostet ne Nachschulung denn ungefähr? Ist in Sachsen- Anhalt falls das ne Rolle spielt. Zitieren
unterzahl.net Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 ob in sachsen anhalt die preise anders sind weiss ich nicht in bawü kostet ne nachschulung um die 270€ Zitieren
2daBeat Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 In rheinland-pfalz kostet die nachprüfung 220 €. Ich kenn mich da leider auch aus . Naja sind glaubich 5 X 2 Doppelstunden + 1 "Probefahrt". Ist nicht wild, kostet aber halt^^. Zitieren
Mister A Geschrieben 20. September 2004 Geschrieben 20. September 2004 Und wenn sie sich beschwert, daß das so teuer ist, dann droh am Besten gleich mit der MPU. Obwohl, wenn sie ganz viel Pech hat, dann kann das eher passieren as die "normale" Nachschulung. Aber meist holen die nur die "Alkoholiker" zu sich... Zitieren
Hasi Geschrieben 21. September 2004 Geschrieben 21. September 2004 Wenn sie den Führerschein abgeben müßte wiürde es ihr denkema weniger ausmachen als ne Nachschulung, da sie halt das Geld nich hat (geht noch zur Schule). Glaub ich nicht... 2 schwere Verstösse in der Probezeit führen nicht zu einer zeitweisen Abgabe des FS sondern für immer. So wie ich das in meiner Nachschulung mitbekommen habe, müsste sie eine Nachschulung machen, und dann darf sie den Führerschein neu machen Zitieren
hiver Geschrieben 21. September 2004 Autor Geschrieben 21. September 2004 Glaub ich nicht... 2 schwere Verstösse in der Probezeit führen nicht zu einer zeitweisen Abgabe des FS sondern für immer. Aha hab gedacht gibt ne Nachschulung, Probezeitverlängerung und das Bußgeld bzw. Punkte. Ok das wird sie dann wohl doch nicht so freuen. So wie ich das in meiner Nachschulung mitbekommen habe, müsste sie eine Nachschulung machen, und dann darf sie den Führerschein neu machen Ne Nachschulung und danach dann den Führerschein neu machen? :confused: Das ist ja auch bescheuert, warum soll sie ne Nachschulung machen wenn sie den Führerschein dann eh neu machen muß, das ist ja irgendwie doppelt gemoppelt. Zitieren
Enno Geschrieben 21. September 2004 Geschrieben 21. September 2004 den Link hatte ja schonmal einer gepostet: ***** Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden ! A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. B-Verstöße sind: Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft: Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach bestandener MPU wiedererteilt. ***** Also erst beim 3ten Mal A-Verstoss wird der Führerschein eingezogen. Er muss dann auch nicht neu gemacht werden, sondern neu beantragt werden. Ist schon noch nen kleiner Unterschied. Gruß Enno Zitieren
hiver Geschrieben 29. November 2004 Autor Geschrieben 29. November 2004 Sag uns mal, was rausgekommen ist, wenn der Bescheid da ist. Würde mich echt interessieren. LG, TheWho Also mein Schwesterherz hat vor paar Tagen den Bescheid gekriegt. Sie hat 6Punkte kassiert und ne Strafe von 180€. Und das wars. Also nich Fleppen weg und auch keine Probezeitverlängerung. Aber ich glaub ma die vom Amt habn da nen bissl geschlampt. Grüße Zitieren
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