Zum Inhalt springen

Selbständig - Hauptkunde zahlt nicht - gekündigt


Danny De Vito

Empfohlene Beiträge

Ciao a tutti,

und wieder einmal bräuchte ich unabhängigen Rat in Bezug von euch!

Wie hier manch einer mitbekommen hat, habe ich mich (Anfang April 04) auf Basis einer Ich AG selbständig gemacht (Klick mich hart für mehr Infos von damals, *g*)

Kurze Fassung

Insgesamt lief es von der Auftragslage her sehr gut.

Naja, lange Rede kurzer Sinn. Mein Hauptkunde hat Probleme zu zahlen. 2 Rechnungen stehen noch offen (Mai + Juli).

Lange Fassung:

Naja, insgesamt lief es von der Auftragslage her sehr gut. April und Mai fingen bombig an. Ich habe relativ viele Verträge geschrieben. Ende Mai habe ich dann meine April Rechnung gestellt. Im Juni habe ich dann geheiratet, und war im Urlaub. Als ich Juli wieder in D-land war, war meine Rechnung von April noch nicht bezahlt. Habe dann die Mai Rechnung erstellt, und bin zu GF/GL. Dort sagt man mir mein Geld (von April) würde Ende Juli kommen. Ende Juli kam auch das April Geld. Bin wieder zur GL/GF und habe dann erneut die Mai Rechnung vorgelegt. Daraufhin habe ich gesagt das ich dann erstmal nicht weiter im Außendienst arbeite bis das Geld (komplett) bezahlt ist.

Wie vereinbarten den August ruhen zu lassen, und das bald das Geld da wäre. Da ich nun auf mein Mai Geld wartete hab ich erst garnit die Juli Rechnung vorgelegt.

Nun Anfang Sept. war immer noch kein Geld da. Also ich letzten Dienstag ins Büro zur GF/GL bin, und habe noch mal die Rechnungen (Mai + Juli) präsentiert, zusätzlich wollte ich wissen wann diese bezahlt würden. Darauf konnte man mir keinen Termin nennen. Das war dann für mich der Grund weshalb ich dann unseren Vertrag gekündigt habe.

Weiteres Vorgehen

Anwalt und Arbeitszeugnis:

Nun frage ich mich wie ich weiter vorgehen soll. Klar ich könnte nun zum Anwalt gehen. Allerdings möchte ich denen einen Deal vorschlagen. Und zwar möchte ich ein Arbeitszeugnis haben von denen (klar müssten die nit). Machen sie es, würde ich eine längere Zahlungsfrist (oder Ratenzahlung akzeptieren). Machen sie es nicht, werde ich zum Anwalt gehen.

Meine Frage ist nun was ich vorher machen sollte? Mahnung per Einschreiben Rückschein schicken mit Zahlungsfrist von 7, 10 oder 14 Werktagen? Reicht ein Mahnungsfax? Wie sichere ich mich ab? Wie handelt man soetwas?!? Wann schalte ich den Anwalt ein?

Bisher besuchte Kunden:

Da ich im Aussendienst noch viele offene besuchte Interessenten/Kunden habe, würde mich es interessieren wie es sich verhält wenn mein Ex-Hauptkunde diese nun zum Vertrag bringt. Habe ich dort ein Anrecht auf eine Beteiligung (in unserem Vertrag wurde dieser Fall nicht aufgeführt)? Dürfte ich diese Kunden eventuell selbst weiter betreuen, d.h. denen eine eigene Internetseite anbieten? Oder mache ich damit strafbar bzw. ist die ein unseriöses Geschäftsverhalten?

Ciao und THX

Vito

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ciao a tutti,

und wieder einmal bräuchte ich unabhängigen Rat in Bezug von euch!

Wie hier manch einer mitbekommen hat, habe ich mich (Anfang April 04) auf Basis einer Ich AG selbständig gemacht (Klick mich hart für mehr Infos von damals, *g*)

Kurze Fassung

Insgesamt lief es von der Auftragslage her sehr gut.

Naja, lange Rede kurzer Sinn. Mein Hauptkunde hat Probleme zu zahlen. 2 Rechnungen stehen noch offen (Mai + Juli).

Lange Fassung:

Naja, insgesamt lief es von der Auftragslage her sehr gut. April und Mai fingen bombig an. Ich habe relativ viele Verträge geschrieben. Ende Mai habe ich dann meine April Rechnung gestellt. Im Juni habe ich dann geheiratet, und war im Urlaub. Als ich Juli wieder in D-land war, war meine Rechnung von April noch nicht bezahlt. Habe dann die Mai Rechnung erstellt, und bin zu GF/GL. Dort sagt man mir mein Geld (von April) würde Ende Juli kommen. Ende Juli kam auch das April Geld. Bin wieder zur GL/GF und habe dann erneut die Mai Rechnung vorgelegt. Daraufhin habe ich gesagt das ich dann erstmal nicht weiter im Außendienst arbeite bis das Geld (komplett) bezahlt ist.

Wie vereinbarten den August ruhen zu lassen, und das bald das Geld da wäre. Da ich nun auf mein Mai Geld wartete hab ich erst garnit die Juli Rechnung vorgelegt.

Nun Anfang Sept. war immer noch kein Geld da. Also ich letzten Dienstag ins Büro zur GF/GL bin, und habe noch mal die Rechnungen (Mai + Juli) präsentiert, zusätzlich wollte ich wissen wann diese bezahlt würden. Darauf konnte man mir keinen Termin nennen. Das war dann für mich der Grund weshalb ich dann unseren Vertrag gekündigt habe.

Weiteres Vorgehen

Anwalt und Arbeitszeugnis:

Nun frage ich mich wie ich weiter vorgehen soll. Klar ich könnte nun zum Anwalt gehen. Allerdings möchte ich denen einen Deal vorschlagen. Und zwar möchte ich ein Arbeitszeugnis haben von denen (klar müssten die nit). Machen sie es, würde ich eine längere Zahlungsfrist (oder Ratenzahlung akzeptieren). Machen sie es nicht, werde ich zum Anwalt gehen.

Meine Frage ist nun was ich vorher machen sollte? Mahnung per Einschreiben Rückschein schicken mit Zahlungsfrist von 7, 10 oder 14 Werktagen? Reicht ein Mahnungsfax? Wie sichere ich mich ab? Wie handelt man soetwas?!? Wann schalte ich den Anwalt ein?

Bisher besuchte Kunden:

Da ich im Aussendienst noch viele offene besuchte Interessenten/Kunden habe, würde mich es interessieren wie es sich verhält wenn mein Ex-Hauptkunde diese nun zum Vertrag bringt. Habe ich dort ein Anrecht auf eine Beteiligung (in unserem Vertrag wurde dieser Fall nicht aufgeführt)? Dürfte ich diese Kunden eventuell selbst weiter betreuen, d.h. denen eine eigene Internetseite anbieten? Oder mache ich damit strafbar bzw. ist die ein unseriöses Geschäftsverhalten?

Ciao und THX

Vito

Zur Frage:

ich würde als erstes das ganz normale Mahnverfahren machen 1. Mahnung 2. Mahnung 3. Mahnung wenn das alles nichts hilft nimm dir einen anwalt und gehe zu einem gerichtlichem Mahnverfahren über.

das ganze klingt für mich nach hinhaltetaktik. die gf von deinem auftrageber setzt wahrscheinlich darauf das du aufgibst weil sie denken der kann sich eh keinen anwalt leisten.

auf jeden fall würde ich dir raten ein beratungsgespräch mit einem anwalt zu führen der auf dieses gebiet spezialisiert ist.

zur 2. frage:

natürlich kannst du im rahmen einer ich ag einen service vertrag mit deinen früheren kunden eingehen. schau am besten mal nach ob in deinem alten vertrag etwas steht zu diesem punkt. mit grosser wahrscheinlichkeit wird da irgendetwas formuliert sein herr xyz darf keine geschäftsbeziehung mit unseren kunden eingehen und handelt nur als subunternehmer. dies ist mit grosser wahrscheinlichkeit irrelevant.

ich empfehle ruf deine kunden an, und frage sie ob sie sich vorstellen können direkt mit dir einen vertrag zu machen. nenne die vorteile:

kostenersparnis

direkter ansprechpartener etc.

guter service

ich denke nicht, dass die was dagegen haben wenn sie mit deinem service zufrieden waren.

wünsch dir alles gute.

daniel.

p.s. mach ruhig ein wenig druck bei der firma und drohe ihn mit dem anwalt. zu erwarten hast von denen eh nix.

mündlich würde ich mit denen nix mehr machen nur noch per einschreiben. am besten alles über anwalt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auf alle Fälle würde ich die Mahnungen per Einschreiben schicken damit du was in der Hand hast. Und wie schon mein Vorredner gesagt, beim Anwalt vorstellig werden und um Rat fragen. Denke nicht das da bei der Firma sonst was weitergeht. Der kann dir dann auch sagen wie es um deinen Vertrag steht. Viel Glück wünsch ich dir. Ich hab bis dato zum Glück noch keinen gehabt, der nicht gezahlt hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ciao,

also 1., 2. usw. Mahnung erspare ich mir. Da mach ich direkt Butter bei die Fisch ;)

Was wäre den jetzt der nächste rechtliche Schritt? Mahung per Einschreiben, oder Androhung Mahnverfahren?!? Man hab null Plan.

Ich denke das die wirklich kein Geld haben, und halt erstmal die "brüllenden" besänftigen.

Die bisherigen Kunden/Interessenten sind ja in wirklich noch keine Kunden. D.h. ich könnte sie also wirklich selbst bedienen? Weil ich bisher ja nur Beratungsgespräche mit denen hatte.

Mündlich ist auch abgehakt. Entweder ich hab nen Zeugnis in 2 Wochen, oder ich setze die rechtliche Pistole auf die Brust bei denen.

Ciao Vito

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ciao,

also 1., 2. usw. Mahnung erspare ich mir. Da mach ich direkt Butter bei die Fisch ;)

Was wäre den jetzt der nächste rechtliche Schritt? Mahung per Einschreiben, oder Androhung Mahnverfahren?!? Man hab null Plan.

Wie, die sparst Du Dir?

Bevor Du irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten willst (ein gerichtliches Mahnverfahren ist nicht kostenlos, dafür oft umsonst), musst Du die Mahnstufen einhalten.

Ohne Mahnug -> kein Verzug des Schuldners -> kein Mahnverfahren.

Ich denke das die wirklich kein Geld haben, und halt erstmal die "brüllenden" besänftigen.

Und wenn der Laden erst insolvent ist, was dann? Dann wirst Du auf Dein Geld warten können bis zum St. Nimmerleinstag.

Mündlich ist auch abgehakt. Entweder ich hab nen Zeugnis in 2 Wochen, oder ich setze die rechtliche Pistole auf die Brust bei denen.

Das mit dem Arbeitszeugnis verstehe ich nicht. Bist Du nun selbstständig oder angestellt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Danny,

geh mal zu einer IHK deines Vertrauens und frage dort wegen dem Mahnverfahren. M.E. genügt eine Mahnung, nicht mal per Einschreiben (KEIN Fax), Frist 14 Tage. Anschließend müsstest du schon einen Mahnbescheid versenden können. Der Rest ist dann "Standard". Die Frage ist, ob sich ein Mahnbescheid lohnt wenn die insolvent sind und du nur Kosten aber keinen Nutzen hast - da wäre das Arbeitszeugnis dann mehr wert :-(

Hört sich echt sch... an. Du kannst dich beim Amtsgericht erkundigen, ob die Firma schon Insolvenz angemeldet hat. Ggf. geben die dir auch eine Vorgehensauskunft/Tipp.

Ich drück dir die Daumen.

Michael

PS: Danke für das Foto!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ciao,

junge junge. Dachte garnit das das mit dem Zeugnis so verwirrend ist ;)

Also, ich bin selbständig seit April 04. Und quasi ist es jetzt sogut wie rum. Ich finde genau DAS sieht im Lebenslauf ***** aus, da ich jetzt auch wieder eine Festanstellung aktiv anstreben will. Oder was meint ihr wie das ausschaut? Kommen da nicht die Fragen was "haben Sie von bis gemacht?", "warum selbständig?", "warum aufgehört" usw. Ein Arbeitszeugnis würde die Sache erstens vom Zeitraum strecken (da ich schon seit Januar 04 bei der Firma auf Praktikums Ebene und Feb + Mrz nebenberuflich dort war) und würde meine Tätigkeit belegen. Was hab ich sonst von der Zeit als Nachweis oder Qualitätsbeweis?

Das wäre schließlich der Deal: ich warte auf Geld länger als üblich, dafür bekomme ich halt ein Zeugnis. Stellen die mir keins, gibt es auch keine Frist!

Hoffe das versteht man besser.

@IJK

Du hast mich anscheinend verstanden :)

Genau das was du da ansprichst meine ich nämlich auch gehört zu haben. Das es keine Mahnstufen gibt, sondern das eine Zahlungspflicht nach erbrachter Leistung gilt.

IHK werde ich auch mal kontaktieren. Danke.

Amtsgericht von mir oder denen?

OT: bitte :)

@all

Ein Hoffnungsschimmer ist, das der festangestellt Aussendienstler am letzten Montag auch gekündigt hat, und jetzt (wohl nebenbei schon länger) bei einer anderen Webagentur ist. Und er mich gestern angerufen ob ich nicht auch dort anfangen will (selbständig), und heute war ich schon dort. Ist leider aus dem Bereich Anzeigenverkauf, aber wenigstens etwas. Und vorallem gibt mir das das Gefühl das ich doch recht gute Arbeit gemacht habe.

Ciao Vito

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also insgesamt kann ich mich nur IJK anschließen. Nach meiner Erfahrung reicht eine "letzte Mahnung" mit Angabe einer definitiven Zahlungsfrist. Dann ist Dein Kunde im Verzug und Du kannst das gerichtliche Mahnverfahren anstrengen. Nun stellt sich für Dich die Frage was nun wirklich mit dem Kunden los ist.

1. Er ist zahlungsunfähig

2. Er ist zahlungsunwillig oder hat Einreden gegen die Zahlung

Im ersten Fall solltest Du versuchen Deine Kosten so gering wie möglich zu halten um dem schlechten Geld nicht noch gutes Geld hinterherzuwerfen. Ich würde nach Ablauf der Zahlungsfrist einen Mahnbescheid schicken und sehen was passiert. Wird widersprochen dann kannst Du Dir einen Vollstreckungsbescheid sowieso sparen (denn dann sind wir beim 2. Fall). Ansonsten Vollstreckungsbescheid fristgemäß hinterher.

Im 2. Fall (oder falls es aus anderen Gründen zu einem Prozess kommt) solltest Du prüfen ob die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe für Dich besteht (hängt auch von Deinen Vermögensverhältnissen ab). Die Gerichte geben da normalerweise Auskunft. Besteht diese Möglichkeit nicht, dann solltest Du einen Prozess erstmal ohne Anwalt anstreben (vor dem Amtsgericht besteht ja kein Anwaltszwang) um die Kosten niedrig zu halten, denn im dümmsten Fall zahlst Du Deinen Anwalt selbst (jedenfalls, wenn ein Vergleich geschlossen wurde oder bei Deinem Gegner nix zu holen ist) und eine Rechtsschutzversicherung (falls Du eine hast) deckt normalerweise Vertragsrecht nicht ab (aber auch da kannst Du Dich ja bei Deiner Versicherung dann ggf erkundigen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich versteh dich schon Danny mit dem Arbeitszeugnis. Aber du bist halt selbständig und nicht angestellt. Soll ich jetzt bei mir von jedem größeren Kunden ein Zeugnis verlangen, wenn der sich einen anderen sucht oder die Firma schließt!

Es ist doch ned schlimm wenn in deinem Lebenslauf drinnen steht, ich war von da bis dort selbständig. Und wenn mich jemand fragt warum und wieso dann hab ich auch kein Prob zu erzählen wieso es nimmer so ist. Seh ich das jetzt irgendwie falsch Michael?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich versteh dich schon Danny mit dem Arbeitszeugnis. Aber du bist halt selbständig und nicht angestellt. Soll ich jetzt bei mir von jedem größeren Kunden ein Zeugnis verlangen, wenn der sich einen anderen sucht oder die Firma schließt!

Es ist doch ned schlimm wenn in deinem Lebenslauf drinnen steht, ich war von da bis dort selbständig. Und wenn mich jemand fragt warum und wieso dann hab ich auch kein Prob zu erzählen wieso es nimmer so ist. Seh ich das jetzt irgendwie falsch Michael?

Es ist sicher nicht schlecht für einen Vetriebsstarter, der eigntlich einen IT-Beruf hat, wenn er eine "Firmenreferenz" (laßt es uns nicht Zeugnis nennen) vorweisen kann.

Du hast sicher auch Recht, es ist nicht unbedingt nötig. Aber es schadet auch nicht.

@Danny

Amtsgericht der zu zahlenden Firma

LiGrü

Michael (Schachcomputerfreak auch zustimm)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier kommt der Mahnman!

Also mal was Grundsätzliches: Firmen zahlen immer erst die wichtigen Rechnungen. Personal, Krankenkassen, Finanzamt etc. Dann erst kommen die weniger wichtigen Rechnungen.

Wenn Du immer nett und brav zum GF gehts und ihn daran erinnerst bist du ganz schnell bei den "Zahle ich in drei Monaten Rechnungen".

Man hält IMMER ein gewissen Standard ein, soll heissen:

Immer schriftlich, immer höfflich (Anrede Sie!) und immer mit einer Frist (durchaus bei der letzten 7 Tage). Und immer mit Einschreiben.

Normale Post oder mündliches Gespräch hat im Zweifelsfalle nämlich dann wenn es vor Gericht geht "NIE" stattgefunden.

Ob Du 2 oder 3 Mahnungen schreibst ist nicht ganz so wichtig. Manche nennen es auch erst "Zahlungserinnerung" und dann kommt die Mahnung und dann die "letzte" Mahnung.

Als Tipp: Im Schreibwarenhandel gibt es einen Vordruck für das gerichtliche Mahnverfahren. Mach es! Denn der jenige bekommt Post vom Gericht und kann innerhalb 14 Tage Widerspruch einlegen oder zahlen. Wenn die Leistung erbracht wurde gibt es seinerseits keinen Grund Widerspruch einzulegen und er wird zahlen.

Das funktioniert bei mir in 90% aller Fälle! Beim Rest drohe ich dann mit Inkassobüros ( a la Team Moskau "Sie müssen kein Russich können um uns zu verstehen"!). Wirkt dann auch schon mal ;-) Ist aber nicht jedermanns Sache. Der klägliche Rest ist dann sowieso Zahlungsunfähig.

Murphys Law: Die Zahlungsunfähigen sind meistens die Key Accounts oder die, von denen man am meisten Kohlen zu bekommen hat.

Gruß

Polli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ciao,

danke soweit! Werde morgen mit dem Anwalt telefonieren (soweit er Zeit hat, dafür muß ich auch nix zahlen => auch zukünftiges nicht).

Werde euch da mal auf dem Laufenden halten.

Hab jetzt noch ein wichtigeres Problem:

Habe heute von der neuen Agentur den "Handelsvertreter" Vertrag bekommen.

Wie schaut es da eigentlich mit dem HGB allgemein aus. Ist es eher zu gunsten einer Seite, oder regelt es nur allgemeine rechtliche Dinge?

Es wäre nett, wenn ihr mal eure Meinung zu diesem Vertrag schreiben könntet, bzw. eure Außendienstler dazu befragen könntet:

www.vitos-kiste.de/vertrag.htm

Wieso gibt es dabei eigentlich Kündigungsfristen?

Die Vertragsstrafe finde ich recht hoch, da ich eigentlich keine vertraulichen Daten bekomme! Da quasi ich ja dann garnit über meinen Job/Produkt reden darf. Man könnte mir somit immer einen Strick drehen, oder?

Wie schaut es aus, darf ich noch für andere Firmen arbeiten (z.B. wegen HGB)?

Sorry falls ich damit ein wenig unselbständig wirke, nur die Jungs wollen bis moin bescheid wissen ob ich unterschreibe (was ich auf keinen Fall wegen Bedenk/Prüf-Zeit machen werde).

Danke jetzt schon für eure Antworten.

Ciao Vito

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also da du sicher nicht mit der Vertragsstrafe rechnest, und dir ein vergehen diesbezüglich eindeutig nachgewiesen werden muss, ist is IMo egal, welcher Betrag dort steht.

Ansonsten ist es auf dem ersten Blick einganz einfach gestrickter Vertrag ohne besondere Hürden.

Interessant wäre die Größe von XX bei der Provision, da dieses sicher eine Haupteinnahmequelle sein wird.

Verstehe ich es richtig, daß du nur Aufträge ranholst und die Provision dafür bekommst?

Dann musst du wirklich gut sein, (was ich dir durchaus zutraue), um dir ein angenehmens Leben zu finanzieren.

Was sind das für Aufträge? Welches Auftragsvolumen? Wieviel Abshlüsse benötigst du, um dich zu finanzieren? Wer wird im Endeffekt den Hauptanteil an den vom Kunden gezahlten Geld (und vor allem wieviel) bekommen?

Nicht das du nur am wirbeln bist, und die anderen deine Leistungen in Ihr Geld ummünzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ciao,

mhhhh. Egal was da für eine Summe steht. Mir ist das voll der Dorn im Auge.

Alle wichtigen Daten weiß ich jetzt schon. Also wenn es doch sonst keine wichtigen Daten gibt, brauch ich den Passus nicht.

Die XX Provision weiß ich schon. Ist auch ganz ok, wobei ich den Verkauf noch nicht abschätzen kann. Aber ist auch egal, da ich nix verliere und somit nur gewinnen (Erfahrung) kann.

Der kleine, es ist wie bei der anderen Firma (hatte ich glaube damals schon per PN erklärt). D.h. ich BEKOMME Termine gemacht, und muß nur hinfahren und vermitteln. Durch die Geschäfte bekomme ich dann NUR eine Provision.

Danke für das Zutrauen :) Wobei es hier um Anzeigen geht, da bin ich nit so optimistisch. Meine Kunden sind ausserdem meist Dr., Prof., Direktor, Geschäftführer von 5 Sterne Hotels usw.! Und da kenne ich mich nicht so aus, wie es mit Konkurrenz-Produkten steht, oder auf welche Art diese Firmen sonst werben. Naja, ich lasse es (wenn der Vertrag zustande kommt) auf mich zu kommen.

Die Aufträge haben ein Volumen von 3000 Euro aufwärts. Ich bräuchte ca. 3 Verträge im Monat um davon gut leben zu können. Die Frage nach dem Hauptgeld ist nicht so einfach. Ich kann halt kaum hinter die Kulissen schauen. Ich weiß nicht welche Kosten meiner Agentur entstehen durch die Anzeigen.

Hab momentan 2 Nebenjobs womit ich meine Portokasse fülle. Das Problem es sind beides keine aus meinem "Selbständigkeits-Bereich", darf ich dafür trotzdem Rechnungen schreiben (meinte nämlich der eine Geschäftsführer)? Ich kann mir das garnicht vorstellen. Ich kann doch noch als IT-One-Men-Company eine Rechnung für z.B. Zeitung austragen stellen. Geht doch nur als 400 Euro Job. Oder?

Danke

Ciao Vito

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vertragsstrafen sollten sich eigentlich nach der Auftragssumme richten oder evtl. an die zu erwartenden Aufträge. 15K entbart da kedre Grundlage. Denn das ist keine prozentualer Anteil des zu erwartenden Auftragvolumens sondern ein Vielfaches.

Dein Bauch scheint für Dich schon eine Entscheidung getroffen zu haben! Hör auf Deinen Bauch und las es sein ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Ciao,

soooo dann gibbet hier mal ein Udate:

Zum Vertrag mit der anderen Werbeagentur:

Ich hab abgelehnt. Ich sollte jetzt aufeinmal noch die Terminierung vornehmen (ohne mehr Provi oder Fixum). Das Produkt ist mir zu heikel, und die zu besuchenden Kunden mir eine Nr. zu groß.

Mahnungsgeschichte:

Hab das Gericht dort angerufen, aber es liegt nichts vor (sieht also gut aus das ich das Geld bekomme, naja mal abwarten). Und war jetzt beim Anwalt (oh man da bekommt man erst nen Termin nach 2 Wochen). Und heute ist das Anschreiben an die Firma raus. Denke mal ist das überliche Bla bla im Brief.

Meine Anwältin meint, das wohl eine gerichtliche Geschichte direkt mit min. 270 Euro los geht (klar kann ma zu Lasten der Agentur machen, nur wo nix ist, gibbet nix). Die haben jetzt erstmal ein Zahlungsfrist bis 22. Oktober. Mal sehen ob die sich bei mir melden.

Das einzige was schlecht ist: ich darf/soll die von mir besuchten Kunden nicht selber bedienen, da die Terminerungen und Kundensuche von der Agentur gemacht wurde. :(

Ciao Vito

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viel Glück bei der Durchsetzung in deiner Mahnsache. Habe das auch gerade mal wieder mit einem Kunden durch - aber das volle Programm:

Mahnbescheid

Vollstreckungsbescheid

Gerichtsvollzieher

Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Vollstreckung eines Haftbefehls weil Schuldner zur Ladung nicht erschien.

Ich weiss ja nicht, was du so genau beruflich machst, aber ich gebe dir mal einen Tipp, dir beim Bundeswirtschaftsministerium unter http://www.bmwi.de/bmwa/suche/suche.jsp (als Suchbegriff "Existenzgründer" eingeben) die kostenlosen Broschüren zu bestellen. Dort findest du u.a. auch Infos zu Forderungsmanagement und einige andere wichtige kaufmännische Dinge, die man wissen sollte, wenn man sich selbständig macht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi

Ich nutze für Mahnungen mit meinen Kunden die Seite der Mediafinanz. Die kümmen sich um den Mist und man kann auch direkt ein Mahnverfahren starten, wenn man das will.

Da es für mich kostenlos ist, egal ob Geld eingetrieben werden kann oder nicht, ist das sehr bequem.

Es kostet nur was, wenn man ein gerichtliches Mahnverfahren startet, das war aber bisher noch nicht notwendig.

Die Seite ist hier zu finden:

http://www.mediafinanz.de

Gruß Erbeere

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...