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Problem mit "BVJ"


par_DON

Empfohlene Beiträge

Hi @ all,

ich habe eine frage:

wenn man noch nicht 18 ist, ist man ja noch Schulpflichtig.

deswegen muss man ins BVJ wenn man keine Ausbildung oder Schule

macht.

Bei mir is es so:

ich hab ab januar 2005 ein Praktikum was zur Ausblidung gehört ( halbes Jahr)

und ich wollte fragen ob ich dann noch ins BVJ muss weil dass ja eigentlich

mein Ausbildungsanfang ist???

Ich freue mich über jede Antwort und jeden RAT

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