dorti Geschrieben 27. September 2004 Teilen Geschrieben 27. September 2004 Muss man bei einer Autoversicherung eigentlich nachzahlen, wenn die jährlich gefahrenen Kilometer höher sind als die bei der Versicherung angegeben Kilometer? Wenn ich also in der Versicherung 20000 km angegeben habe und bin 35000 km im Jahr gefahren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. September 2004 Teilen Geschrieben 27. September 2004 Jepp, spätestens dann, wenn du einen Schaden meldest und die Kilometerstände verglichen werden. Schau in deine Versicherungsbedingungen, solche Nachzahlungen können richtig teuer werden. Ansonsten mal unverbindlich deinen Versicherungsberater anrufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorti Geschrieben 27. September 2004 Autor Teilen Geschrieben 27. September 2004 Und werden die Kilometerstände verglichen, wenn ich die Versicherung kündige? Wollte eigentlich zum Ende des Jahres kündigen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 27. September 2004 Teilen Geschrieben 27. September 2004 das weiß ich jetzt nicht so genau. Denke nicht das sie das machen. Wie schon vom Chief genannt, eher bei einem Schaden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 27. September 2004 Teilen Geschrieben 27. September 2004 Hi! Ich glaube es ist sogar so das du im Schadensfall keinen Versicherungsschutz mehr besitzt! Gruss Jo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. September 2004 Teilen Geschrieben 27. September 2004 Stoooop! Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht erstmal weiterhin, falls ein Schaden entsteht und du deutlich über deinen Kilometern bist. Was anderes ist dann der Regressanspruch bzw. Vertragsstrafen der Versicherung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ostfriese Geschrieben 27. September 2004 Teilen Geschrieben 27. September 2004 und weiter kann es gehen Nein die Kilometerstände werden meistens bei einer Kündigung nicht verglichen. Aber es wird wohl immer Ausnahmen geben. Warum sollten die denn noch die Stände vergleichen. Bis ja weg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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