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Fahrtkostenerstattung (Barfök ?)


Frau_Mayer

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich mache im Moment eine Ausbildung als Fachinformatiker/Systemintegration. Ist es möglich für den Weg zur Arbeit (45 km einfach) oder zur Schule (50 km einfach) Fahrtkosten erstattet zu bekommen ? Fahre übrigends zur Arbeit und zur Schule mit dem Auto. In der Schule hats was von 300 Euro geheissen die mann überschreiten muss, aber ich weis nicht wie das mit dem Auto ist.

Danke für eure hilfe !

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Du kannst die gefahrenen Kilometer pauschal von der Steuer absetzten. Aber dadurch bekommst Du nur einen Teil der Steuern zurück welche Du gezahlt hast. Zahlst Du keine Steuern, kannst Du auch nichts absetzen. Vom Arbeitgeber zurück bekommst Du so erstmal nichts, es sei denn dies ist bei Euch so vereinbart (durch einen Tarifvertrag oder sondtige Niederschriften). Und soweit ich weiss ist der Arbeitgeber verpflichtet Dir pauschal für den Betrieb gefahrene Kilometer zu erstatten. Dazu zählt aber nicht die Fahrt zur Arbeitsstelle (es sei denn Du arbeitest an einem Tag außerhalb) bzw. zurück. Genauso sieht es auch mit der Schule aus.

Bine

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Hi zusammen,

ich fahre nun seit 1 Jahr immer zur Berufsschule. Die ist ca. 14 km von mir zu Hause entfernt. Die Stadt Köln erstattet die Fahrkosten immer alle halbe Jahre. Man muss nur innerhalb von einem Monat (nicht über mehrere Monate verteilt) mehr als 50 € überschreiten. Und hab einem Betrag von 100 € muss man selber zahlen. Sprich die Stadt Köln zahlt erst ab 50 und alles was bis 100 dazwischen liegt. Also max. nur 50 €. Ist jetzt davon abhägig in welcher Stadt du wohnst und wie das dort verrechnet wird.....

Da ich leider meistens meine Berufsschul-Blöcke so habe, dass ich drei oder vier Wochen auf zwei Monate aufgeteilt habe, komme ich nicht auf die 50 € (pro Monat). Dann bekomme ich auch nicht einen Pfennig, ähhhm einen Cent

So viel von mir :P

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  • 2 Wochen später...

Moins!

Also das mit dem Werbungskosten ist nur für die Steuer bzw. für das Kindergeld wichtig.

du kannst die fahrten zur Arbeit "einfach Weg" (0.30€) und die Fahrten zur Berufsschule "Fahrtstrecke gesamt" steuerlich geltend machen.

Deshalb habe ich auch noch Kindergeld bekommen.

Das Bespiel von Köln kenn ich nicht, mußt du dann halt mal bei dir nachfragen.

Ich kennen nur entweder zahlt dir dein Arbeitgeber einen bestimmten Betrag pro Kilometer oder nix.

MfG

BSO

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