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Klassenfahrten


Joe Kinley

Empfohlene Beiträge

Hi Leute

Meine Frage ist, ob es ueberhaupt bei 1 1/2 mal die Woche unterricht rein theoretisch moeglich ist, eine Klassenfahrt rauszuschlagen waehrend der Ausbildung. Ich bin ein Klassensprecher in einer Ausbildungsklasse zum FIAE, und wir hatten die Idee sowas zu machen.

Glaubt ihr, wir haetten da eine Chance?

Und gibts denn auch Ideen was man so machen koennte, denn es muss ja mit dem Unterricht verbunden sein, oder grob halt IT beinhalten.

Bitte gebt mal eure Erfahrungen und Meinungen preis...

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Bitte gebt mal eure Erfahrungen und Meinungen preis...

Gib mal dein Bundesland bekannt, da sowas auf Länderebene geregelt wird.

Wir hatten in NRW einen sogenannte Wandertage pro Schuljahr. Die haben wir für Tagesausflüge genutzt. Eine Klassenfahrt war auch angedacht, aber ist nicht zu Stande gekommen. Wir hätten den Wandertag dazu verwenden können, die restlichen Tage hätte man Urlaub nehmen müssen, naja gab auch nette Chefs, die dann auch so frei gegeben hätten.

Wir haben uns aber nicht einigen können und somit wars vorbei.

Achja und einen Lehrer muss man auch mit nehmen (evtl. auch ne Lehrerin, wenn du weibliche Klassenkameraden hast, da bin ich mir aber nicht sicher.)

Gruß Pönk

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Dass man zwei Lehrer mitnehmen muss haben wir uns schon gedacht.

Bundesland ist NRW. Kannst du mal sagen, warum das bei euch net zustande kam ? Obs an der allgemeinen Organisation lag, oder am Rektor, an Ausbilder, oder der Klasse, vielleicht auch den Lehrern?

Waer ganz hilfreich so....

Danke schonmal im voraus

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Und wie stehts damit?

BBiG § 7 Freistellung

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Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

??

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Und wie stehts damit?

BBiG § 7 Freistellung

--------------------------------------------------------------------------------

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

??

Das ist aber keine Ausbildungsmaßnahme.

Wenn ihr einen Tagesausflug macht um eine Messe zu besuchen oder sonstwas, dann würde das in Ordnung gehen. Allerdings ist das dann normalerweise auch an einem Schultag. Bei mehrtägigen Fahrten sofern da keine Schule ist, mußte dann schon Urlaub nehmen.

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Hallo,

wir haben damals mit unserer Berufsschulklasse einmal das HNF in Paderborn und einmal die CEBIT in Hannover besucht.

Die Industriekaufleute aus unserem Ausbildungsbetrieb sind damals nach Österreich in den Ski-Urlaub gefahren. Diese Klassenfahrt ist genehmigt worden, weil die da Abends irgend so ein Projekt gemacht haben, wo die doch immer volltrunken gewesen sind.

Ich würde auf jeden Fall versuchen, da irgendeine Klassenfahrt rauszuschlagen, weil günstiger könnt Ihr nicht in den Urlaub fahren.

Ihr müsst aber darauf achten, dass alle aus Eurer Klasse mitfahren wollen; denn sonst bringt es nicht. An den Tagen, wo ihr keinen Unterricht habt, müsst Ihr Euch dann einen Urlaubstag nehmen.

Gruß

vplus

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Bundesland ist NRW. Kannst du mal sagen, warum das bei euch net zustande kam ?

Hatte verschiedene Gründe, wir konnte uns nicht auf ein Ziel einigen, die Kosten waren zu hoch, manche wollten garnicht, etc.

Da gibts noch so eine komische 95%-Regel, die bei uns das ganze dann zum Kippen gebracht haben. Nach dieser Regel müssen 95% der Klasse mitfahren, sonst wirds von der Schule nicht genehmigt. Ob das jetzt nur schulintern oder in NRW gilt weiß ich nicht.

Gruß Pönk

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