api Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 der bundesgerichtshof prüft ob es ebay ein rückgaberecht nach dem fernabsatzgesetz gibt: sz Zitieren
Sandrin Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 Ich habe gedacht, dass es jetzt auch schon so ist, dass man bei gewerblichen Verkäufern bei Ebay ein Rückgaberecht hat? Zitieren
hmaas Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 Ich habe gedacht, dass es jetzt auch schon so ist, dass man bei gewerblichen Verkäufern bei Ebay ein Rückgaberecht hat? Kommt auf die Verkaufsart an: - Sofortkauf = Fernabsatz - ab 1€ steigern = kein Fernabsatz und somit kein Wiederrufsrecht Steht aber in dem verlinkten Artikel auch drin. Pönk Zitieren
Sandrin Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 Kommt auf die Verkaufsart an: - Sofortkauf = Fernabsatz - ab 1€ steigern = kein Fernabsatz und somit kein Wiederrufsrecht Steht aber in dem verlinkten Artikel auch drin. Pönk Ja stimmt, da hast du recht. War ein Denkfehler von mir. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 denk dir nichts Sandrin. Ging mir genauso Wird aber teilweise auch schon so angeboten. Zitieren
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