api Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 der bundesgerichtshof prüft ob es ebay ein rückgaberecht nach dem fernabsatzgesetz gibt: sz
Sandrin Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 Ich habe gedacht, dass es jetzt auch schon so ist, dass man bei gewerblichen Verkäufern bei Ebay ein Rückgaberecht hat?
hmaas Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 Ich habe gedacht, dass es jetzt auch schon so ist, dass man bei gewerblichen Verkäufern bei Ebay ein Rückgaberecht hat? Kommt auf die Verkaufsart an: - Sofortkauf = Fernabsatz - ab 1€ steigern = kein Fernabsatz und somit kein Wiederrufsrecht Steht aber in dem verlinkten Artikel auch drin. Pönk
Sandrin Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 Kommt auf die Verkaufsart an: - Sofortkauf = Fernabsatz - ab 1€ steigern = kein Fernabsatz und somit kein Wiederrufsrecht Steht aber in dem verlinkten Artikel auch drin. Pönk Ja stimmt, da hast du recht. War ein Denkfehler von mir.
Manitu71 Geschrieben 30. September 2004 Geschrieben 30. September 2004 denk dir nichts Sandrin. Ging mir genauso Wird aber teilweise auch schon so angeboten.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden