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Zahnersatz ab dem 01.01.2005


Welenreiter

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Neuregelungen für Zahnersatz und Pflege stehen

Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag die Neuregelung der Zahnersatz-Versicherung beschlossen. Danach müssen Arbeitnehmer vom 1. Juli 2005 an einen Beitragsaufschlag von 0,9 Prozentpunkten als Sonderbeitrag für Zahnersatz und den Arbeitgeberanteil zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag sinkt entsprechend. Die Kassen sollen im Gegenzug den allgemeinen Beitragssatz - der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je hälftig gezahlt wird - zu diesem Zeitpunkt um 0,9 Prozentpunkte senken. Die Arbeitnehmer müssen dadurch netto 0,45 Prozentpunkte mehr zahlen als vorher. Der Bundesrat muss bei diesem Gesetz nicht zustimmen.

Die ursprünglich vorgesehenen Zahnersatzpauschale ist damit vom Tisch. Sie wurde von den Kassen als zu kompliziert und teuer kritisiert.

Zuschlag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung

Außerdem beschlossen die Abgeordneten, den Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab Januar 2005 um 0,25 Prozentpunkte anzuheben. Die Versicherten müssen diesen Zuschlag alleine tragen. Der erhöhte Beitrag gilt für Kinderlose ab 23 Jahren. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, müssen den Zuschlag nicht zahlen. Auch Empfänger des neuen Arbeitslosengelds II werden nicht zur Kasse gebeten.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hälftig getragene Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 1,7 Prozent.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, Familien in der Pflegeversicherung besser zu stellen. Für die Versicherten bedeutet dies Mehrkosten von bis zu 8,70 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung soll durch die Regelung um jährlich rund 700 Millionen Euro entlastet werden.

Storm: Konzept ist verfassungsrechtlich fragwürdig

Der CDU-Gesundheitsexperte Andreas Storm kritisierte das Regierungskonzept als verfassungsrechtlich fragwürdig. Er forderte, noch in dieser Legislaturperiode müsse es eine umfassende Reform der Pflegeversicherung geben. Die Union hat zur Umsetzung des Verfassungsgerichts-Urteils vorgeschlagen, Versicherten, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, einen Bonus von monatlich fünf Euro pro Kind zu gewähren. Zur Finanzierung solle der Beitragssatz der Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden.

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